Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Dringend notwendiger Rückschnitt am Gehweg
Meldungsnummer | 836/2024 |
Erstellt am | 23.07.2024 um 22:01 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Josef-Schraffl-Straße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 24.07.2024 |
Dauer | 15 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Am extra für Fußgänger durch Holzleitplanken abgetrennten Gehweg bei der Liegenschaft Josef-Schraffl-Straße 2 a ist ein dringend notwendiger Rückschnitt der Pflanzen notwendig. Ein Vorbeikommen mit Kinderwagen ist praktisch unmöglich. Aufgrund der Baustelle am Mühlauer Hauptplatz ist diese Straße zudem die Hauptanbindung der dort lebenden Bevölkerung. Bitte um rascheste mögliche Beseitigung des Pflanzenüberhangs.
KOMMENTARE
Sehr geehrter Melder,
die Sträucher befinden sich in Privatbesitz und können deshalb nicht einfach von uns geschnitten werden.
der zuständige Straßenmeister wird die Stellen heute dokumentieren und den Anlieger schriftlich zum Strauchschnitt gemäß Straßenverkehrsordnung auffordern.
Mit freundlichen Grüßen,
Ing. Christoph Gruber
(Straßenbetrieb)
die Sträucher befinden sich in Privatbesitz und können deshalb nicht einfach von uns geschnitten werden.
der zuständige Straßenmeister wird die Stellen heute dokumentieren und den Anlieger schriftlich zum Strauchschnitt gemäß Straßenverkehrsordnung auffordern.
Mit freundlichen Grüßen,
Ing. Christoph Gruber
(Straßenbetrieb)
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Ing. Johannes Wetzinger, Amt für Straßenbetrieb, Tel. Nr. +43 512 5360 8253, post.strassenbetrieb@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Die Antwort bzw. Stellungnahme wird veröffentlicht.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice