Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Mountainbiker & Downhiller haben auf Wanderwegen definitiv nichts zu suchen ! Für die Radfahrer gibt's extra die Runterhügel-Strecken, für die Allgemeinheit viel Geld aufgewendet hat. Die MTB sollten mehr Rücksicht nehmen und nur dort fahren, wo es erlaubt ist.
Bitte jedenfalls um Errichtung einer Hinweistafel speziell am Rauschbrunnensteig oben und unten, denn hier habe ich auch schon oft illegale Wegbenutzung durch Radfahrende erleben müssen.
Es ist eine Unart, wenn Radfahrer derart rücksichtslos Wanderer stören und auch die Wege mit ihren Reifen und Bremsungen zerstören.
Radfahren im Wald / auf Steigen / im Freiraum ist grundsätzlich VERBOTEN!
Radfahrer bzw. Mountainbiker müssen bei unbefugtem Fahren im Wald sowohl mit Verwaltungsstrafen als auch zivilrechtlichen Klagen der Waldeigentümerin/des Waldeigentümers (z.B. wegen Besitzstörung) rechnen. Für die Verwaltungsübertretung gilt je nach konkretem Fall ein Strafrahmen von bis zu 150 Euro Geldstrafe (z.B. für unbefugtes Radfahren) bzw. in gravierenderen Fällen bis zu 730 Euro Geldstrafe (so wie am Patscherkofel!) oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einer Woche (z.B. für unbefugtes Radfahren oder Mountainbiken auf einer erkennbar gesperrten Forststraße).
Schmale Waldwege/Steige sind exklusiv für Wanderer.
Daher Frage: Wem gehört der Wald, wo sich der Rauschbrunnensteig hinaufschlängelt ?
Ich nehme an der Stadt IBK. Also muss auch die Stadt IBK für die Sicherheit der Wegbenutzer sorgen.
DANKE.
Down-hill biers am wanderweg
Meldungsnummer | 1106/2024 |
Erstellt am | 11.09.2024 um 18:24 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Berchtolds 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 5 Kommentare |
Erledigt am | 12.09.2024 |
Dauer | 20 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Heute war i wandern zu Rauschbrunnen in Innsbruck.
Als ich auf den wandern weg runter gegangen bin, plotzlich kommt hinter mir voll gas eine down-hill e-biker.
Ich war erschroken, und er ist neben mir in eine so schmale weg gefahren.
Ich hab ihn gesagt: "dies ist kein Fahrrad weg", er war bose und er hat mir beleidigt und hat gesagt es gibt keine schild die dies sagt.
Hat mir beleidigt und weiter gefahren in diese smalle wander weg so schnell ohne rucksicht auf die wanderer.
Bitte oberhalb diese weg ein schild setzen die mountain e-bikers verbietet in die wander wege zu fahren.
Bitte schutzen die wander wege und die leute die auf den wanderwege gehen.
Danke
PS. die foto is am ende des Wanderwege wo es auch steht das es ein wander weg ist.
Bitte eine schild die sagt: DIES IST KEIN FAHRAD WEG stellen, danke
Als ich auf den wandern weg runter gegangen bin, plotzlich kommt hinter mir voll gas eine down-hill e-biker.
Ich war erschroken, und er ist neben mir in eine so schmale weg gefahren.
Ich hab ihn gesagt: "dies ist kein Fahrrad weg", er war bose und er hat mir beleidigt und hat gesagt es gibt keine schild die dies sagt.
Hat mir beleidigt und weiter gefahren in diese smalle wander weg so schnell ohne rucksicht auf die wanderer.
Bitte oberhalb diese weg ein schild setzen die mountain e-bikers verbietet in die wander wege zu fahren.
Bitte schutzen die wander wege und die leute die auf den wanderwege gehen.
Danke
PS. die foto is am ende des Wanderwege wo es auch steht das es ein wander weg ist.
Bitte eine schild die sagt: DIES IST KEIN FAHRAD WEG stellen, danke
KOMMENTARE
Jawohl bitte eine entsprechend deutliche Beschilderung! Doors gilt im übrigen auch für den Heinrich Süß Weg und zum Chen Mal bitte deutliche Beschilderung für die Europa Allee
Guten Tag,
Aufgrund des sehr dichten und stark verzweigten Wanderwegenetzes im Naturraum von Innsbruck mit einer Länge von rund 150 km ist es schlicht ressourcentechnisch nicht möglich auf jedem Wanderweg und jeder Wanderwegabzweigung eine derartige Beschilderung anzubringen. Weiters ist die Sinnhaftigkeit von einer Überbeschilderung/Plakatierung im Naturraum sehr zu hinterfragen. Eine Besserung der Situation rein durch Beschilderungsmaßnahmen ist erfahrungsgemäß nicht zielführend.
Deshalb sind wir bestrebt hier legale offizielle Strecken für das Thema Mountainbiken und Singletrails zu realisieren um genau solche Situiationen wie sei es erlebt haben zu vermeiden. Ein offizielles Angebot (Singletrail) entlastet wissenschaftlich bewiesen das umliegende Wegenetz und trägt zur Konfliktreduktion bei.
Freudliche Grüße
Messner David
Wald und Natur
Aufgrund des sehr dichten und stark verzweigten Wanderwegenetzes im Naturraum von Innsbruck mit einer Länge von rund 150 km ist es schlicht ressourcentechnisch nicht möglich auf jedem Wanderweg und jeder Wanderwegabzweigung eine derartige Beschilderung anzubringen. Weiters ist die Sinnhaftigkeit von einer Überbeschilderung/Plakatierung im Naturraum sehr zu hinterfragen. Eine Besserung der Situation rein durch Beschilderungsmaßnahmen ist erfahrungsgemäß nicht zielführend.
Deshalb sind wir bestrebt hier legale offizielle Strecken für das Thema Mountainbiken und Singletrails zu realisieren um genau solche Situiationen wie sei es erlebt haben zu vermeiden. Ein offizielles Angebot (Singletrail) entlastet wissenschaftlich bewiesen das umliegende Wegenetz und trägt zur Konfliktreduktion bei.
Freudliche Grüße
Messner David
Wald und Natur
@Messner David,
Bitte lesen Sie meine Anfrage richtig.
Ich habe nicht darum gebeten, dass Sie jeden einzelnen Weg im Karwendel als kein Fahrad weg kennzeichnen.
Ich habe Sie gebeten, einen einzigen Trail zu beschriften, der so oft ein Weg für viele Innsbrucker ist.
Der raschbrunnen ist ein merkmalle weg für innsbruck, ist wie die Maria-Theresien-Straße.
Es gibt bereits Schilder, wie Sie auf meinem Bild sehen können, die darauf hinweisen, dass dies ein Wanderweg ist.
Ich bitte Sie, ein Schild mit der Aufschrift „Radfahren verboten“ hinzuzufügen.
Oder versuchen Sie, diesen Weg mit der Angst zu gehen, dass ein Mountainbiker Sie von hinten überfährt!
Ich lade Sie ein diesen weg selber zu gehen, es ist kein spass.
Bitte überdenken Sie das noch einmal..
Viele ältere Menschen gehen auf diesem Weg.
Bitte lesen Sie meine Anfrage richtig.
Ich habe nicht darum gebeten, dass Sie jeden einzelnen Weg im Karwendel als kein Fahrad weg kennzeichnen.
Ich habe Sie gebeten, einen einzigen Trail zu beschriften, der so oft ein Weg für viele Innsbrucker ist.
Der raschbrunnen ist ein merkmalle weg für innsbruck, ist wie die Maria-Theresien-Straße.
Es gibt bereits Schilder, wie Sie auf meinem Bild sehen können, die darauf hinweisen, dass dies ein Wanderweg ist.
Ich bitte Sie, ein Schild mit der Aufschrift „Radfahren verboten“ hinzuzufügen.
Oder versuchen Sie, diesen Weg mit der Angst zu gehen, dass ein Mountainbiker Sie von hinten überfährt!
Ich lade Sie ein diesen weg selber zu gehen, es ist kein spass.
Bitte überdenken Sie das noch einmal..
Viele ältere Menschen gehen auf diesem Weg.
Bitte jedenfalls um Errichtung einer Hinweistafel speziell am Rauschbrunnensteig oben und unten, denn hier habe ich auch schon oft illegale Wegbenutzung durch Radfahrende erleben müssen.
Es ist eine Unart, wenn Radfahrer derart rücksichtslos Wanderer stören und auch die Wege mit ihren Reifen und Bremsungen zerstören.
Radfahren im Wald / auf Steigen / im Freiraum ist grundsätzlich VERBOTEN!
Radfahrer bzw. Mountainbiker müssen bei unbefugtem Fahren im Wald sowohl mit Verwaltungsstrafen als auch zivilrechtlichen Klagen der Waldeigentümerin/des Waldeigentümers (z.B. wegen Besitzstörung) rechnen. Für die Verwaltungsübertretung gilt je nach konkretem Fall ein Strafrahmen von bis zu 150 Euro Geldstrafe (z.B. für unbefugtes Radfahren) bzw. in gravierenderen Fällen bis zu 730 Euro Geldstrafe (so wie am Patscherkofel!) oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einer Woche (z.B. für unbefugtes Radfahren oder Mountainbiken auf einer erkennbar gesperrten Forststraße).
Schmale Waldwege/Steige sind exklusiv für Wanderer.
Daher Frage: Wem gehört der Wald, wo sich der Rauschbrunnensteig hinaufschlängelt ?
Ich nehme an der Stadt IBK. Also muss auch die Stadt IBK für die Sicherheit der Wegbenutzer sorgen.
DANKE.
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand DI Andreas Wildauer, Amt für Wald und Natur, Tel. Nr. +43 512 5360 8275, post.wald.natur@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Die Antwort bzw. Stellungnahme wird veröffentlicht.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice