Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Diverse Meldungen
Meldungsnummer | 768/2022 |
Erstellt am | 21.11.2022 um 11:27 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Maria-Theresien-Straße 18 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 22.11.2022 |
Dauer | 22 Stunden |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
3 Bewertungen)
von 5 (
Grüß Gott! Ich war jetzt ca. 2 Wochen im Krankenhaus und als ich nach Hause kam, habe ich natürlich mit Interesse gleich die Bürgermeldungen "srtudiert". Es ist halt so wie immer: alles, was ein bisschen kniffliger ist, wurde einfach nicht beantwortet, auch wenn die Meldungen schon älter sind. z.B. Verkehrssitutionen, Zebrastreifen, Behinderung diverser Verkehrsmittel, Ampelschaltungen u.dgl. Auch auf meine Meldung Nr.629 vom 08.10.2022 bezüglich einem fehlenden Zebrastreifen bei der Messe wurde bis heute nicht reagiert. Das wäre jetzt genug Zeit gewesen, sich etwas zu überlegen und konkret darauf zu antworten. Auch sonstige Vorschläge von VerkehrsteilnehmerInnen in anderen Situtionen werden einfach ignoriert. Die - offensichtlich - bewährte Methode bei den entsprechenden Behörden: man rührt sich einfach lange genug NICHT, dann wird das schon in Vergessenheit geraten und kein Hahn kräht mehr danach. So nach dem Motto: UND WENN MICH DIE ARBEITSWUT PACKT, DANN SETZE ICH MICH GANZ STILL IN EINE ECKE UND WARTE, BIS DER ANFALL VORBEI IST! Ich dachte immer, die Bürgermeldungen wären dazu da, den Meldern zu helfen, Probleme zu LÖSEN und nicht, sie einfach "im Regen stehn zu lassen" mit ihren Anliegen. Ansonsten könnte man ja auch die Bürgermeldungen beschränken auf "ausgestreuten Müll" und "kaputte Glühbirnen", damit man nicht die entsprechenden Behörden in die "Zwickmühle" bringt, sich auch mal einem komplizierteren Fall widmen zu müssen. Ich bin sehr enttäuscht, denn mit Bürgernähe, die ja immer wieder propagiert wird, hat das wohl nichts zu tun. Danke.
KOMMENTARE
Sehr geehrte,
Schutzwege werden dort verordnet wo sie aus verkehrsrechtlicher und verkehrstechnischer Sicht erforderlich sind. Das bedeutet, dass die gemäß den einschlägigen Richtlinien (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) erforderlichen (Fußgänger)Frequenzen erreicht werden müssen.
Abgesehen davon haben Fußgänger an einem Schutzweg KEINEN Vorrang vor Schienenfahrzeugen!
Durch die Verordnung eines Schutzweges würde eine vermeintliche Sicherheit bzw. Vorrangsituation suggeriert, die eben gegenüber Schienenfahrzeugen nicht besteht.
Daher werden seit geraumer Zeit keine neuen Schutzwege mehr über Straßen mit Straßenbahnschienen verordnet, um hier keine zusätzlichen Gefahrenmomente (insbesondere auch für Kinder) zu schaffen.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
Schutzwege werden dort verordnet wo sie aus verkehrsrechtlicher und verkehrstechnischer Sicht erforderlich sind. Das bedeutet, dass die gemäß den einschlägigen Richtlinien (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) erforderlichen (Fußgänger)Frequenzen erreicht werden müssen.
Abgesehen davon haben Fußgänger an einem Schutzweg KEINEN Vorrang vor Schienenfahrzeugen!
Durch die Verordnung eines Schutzweges würde eine vermeintliche Sicherheit bzw. Vorrangsituation suggeriert, die eben gegenüber Schienenfahrzeugen nicht besteht.
Daher werden seit geraumer Zeit keine neuen Schutzwege mehr über Straßen mit Straßenbahnschienen verordnet, um hier keine zusätzlichen Gefahrenmomente (insbesondere auch für Kinder) zu schaffen.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
Kann Ihnen nur in jedem Punkt Recht geben, danke für die initiative Meldung! Auch ich habe das beobachtet und ärgere mich über die milde bis nicht durchgeführte Bearbeitung der zahlreichen Verbesserungsvorschläge!
@Kommentar bzgl. den nicht machbaren Fussgängerübergängen: Ist ein Zebrastreifen nicht möglich wäre vllt. eine Ampellösung angebracht die im Falle eines herannahenden Schienenfahrzeugs anspringt? Kann mir nicht vorstellen dass das nicht möglich wäre.
@Kommentar bzgl. den nicht machbaren Fussgängerübergängen: Ist ein Zebrastreifen nicht möglich wäre vllt. eine Ampellösung angebracht die im Falle eines herannahenden Schienenfahrzeugs anspringt? Kann mir nicht vorstellen dass das nicht möglich wäre.
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die zuständige Referentin Mag. Doris Stefanon, Referat für Straßenverkehr und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4300, post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice