Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Innsbruck. Herzlich willkommen
Guten Tag,

auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
Zurück zur Startseite

Beschallung Altstadt

Meldungsnummer 585/2023
Erstellt am 17.08.2023 um 14:41 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Herzog-Friedrich-Straße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 7 Kommentare
Erledigt am 11.09.2023
Dauer 24 Tage
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

3 von 5 (2 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Diese Dauerbeschallung in der Herzog Friedrich Strasse ist fast nicht mehr auszuhalten ?, für Anwohner und Angestellte. Was unternimmt bitte die Stadt dagegen.
KOMMENTARE
Profilbild
Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 17.08.2023 um 16:30 Uhr
Titel: AW: Beschallung Altstadt
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

5 von 5 (1 bewerten)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

nix! beim letzten anruf MÜG wegen zu lauter, mit verstärker gespielten musik, kam die müg nach langer zeit,
haben sich hingestellt und zugeschaut/zugehört. keine handhabe, heißt es!
 
Profilbild
Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 17.08.2023 um 16:56 Uhr
Titel: AW: AW: Beschallung Altstadt
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

3 von 5 (2 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Und schon damals hatte ich darauf hingewiesen, dass man keine gesetzliche Grundlage dafür braucht, jemanden anzusprechen. Aber unsere wichtige MÜG ist offenbar nicht mal dazu imstande.
 
Profilbild
Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 17.08.2023 um 19:54 Uhr
Titel: AW: Beschallung Altstadt
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

3.66667 von 5 (3 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Praktisch jedes Wochenende finden an mehreren Tagen vom frühen nachmittag bis spät in die Nacht "Events" z.B. vor dem Landestheater statt und der Lärm betrifft nicht nur die Altstadt sondern alle Wohngebiete rundherum. Die Ignoranz gegenüber Bewohnen und auch anderen Anrainern ist unerträglich geworden. Wenn sich das rechnet sollen Veranstalter bitte das Stadion oder ähnliche dafür gebaute, geeignete Standorte mieten und wenn nicht sollen sie es bleiben lassen, es gibt kein Recht auf Kosten der Gesundheit anderer Mitbürger Geschäfte zu machen. Solche Standorte wie hier sind für derartige Veranstaltungen jedenfalls vollkommen ungeeignet und es ist unbegreiflich wie so etwas genehmigt werden kann.
 
Profilbild
Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 18.08.2023 um 17:51 Uhr
Titel: AW: AW: Beschallung Altstadt
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

3 von 5 (2 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Volle Zustimmung.
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 07.09.2023 um 09:10 Uhr
Titel: AW: Beschallung Altstadt
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Sehr geehrte Melderin,
für die Überwachung der Lautstärke bei Veranstaltungen ist die Polizei zuständig. Bitte wenden Sie sich im Anlassfall an das Stadtpolizeikommando Innsbruck, Kaiserjägerstraße 8, Tel. 05 9133 75
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Profilbild
Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 07.09.2023 um 14:06 Uhr
Titel: AW: AW: Beschallung Altstadt
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Die Stadt ist für die Genehmigung von Veranstaltungen zuständig und diese erfolgt derzeit in der Innenstadt bzgl. Lärmbelästigung, etc... ohne Rücksicht auf Anrainer. Dort wäre anzusetzen, wenn Ihnen die Bürger dieser Stadt nicht vollkommen egal sind.

Aber traurig wird es, wenn ich als Bürger offenbar erklären muß, daß bzgl. Lärm nicht primär die Polizei zuständig ist sondern die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) der Stadt zuständig wäre. Die Stadt sollte vielleicht in Erwägung ziehen, ihre Homepage zu ändern um ganz offiziell keine Verantwortung mehr tragen zu müssen...

https://www.innsbruck.gv.at/leben/sicherheit/mobile-ueberwachungsgruppe
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 11.09.2023 um 08:28 Uhr
Titel: AW: Beschallung Altstadt
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Sehr geehrter Herr Sammer,

Bitte beachten Sie §25, Abs 2 des Tiroler Veranstaltungsgesetzes.

MfG
Thomas Koland
Referent
 
Bereits registriert? | Registrieren
STANDORT DER MELDUNG
DIESE SEITE TEILEN