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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Belagsarbeiten Cranachstraße

Meldungsnummer 683/2023
Erstellt am 14.09.2023 um 10:13 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Cranachstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 22.12.2023
Dauer 98 Tage
BESCHREIBUNG
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Es gab heuer im Frühjahr eine Info an alle Haushalte daß im Sommer Belagsbauaebeiten in der Cranachstraße stattfinden. Wurden diese Arbeiten verschoben? Bis heute ist leider nichts passiert.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 14.09.2023 um 10:47 Uhr
Titel: AW: Belagsarbeiten Cranachstraße
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Sehr geehrter Melder,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand DI Dr. Walter Zimmeter, Amt für Tiefbau, Tel. Nr. +43 512 5360 8018, post.tiefbau@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 22.12.2023 um 08:53 Uhr
Titel: AW: Belagsarbeiten Cranachstraße
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Sehr Geehrte,
die Asphaltierung war 2023 geplant. Von zumindest einem Anrainer wurde Einspruch erhoben.
Da es sich zwar um öffentliche Verkehrsfläche im Sinne der StVO und des Tirolers Straßengesetzes, jedoch um Privatgrund handelt,
wurden die Ausbesserungsarbeiten abgesagt und die Anrainer auf Ihre Erhaltungspflicht, etc… aufmerksam gemacht.
Ohne Zustimmung der Grundeigentümer sind Belagsarbeiten seitens der Stadt Innsbruck nicht möglich und haften die privaten Grundeigentümer solidiarisch.

Beste Grüße
Walter Zimmeter
Amt Tiefbau
 
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