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Bedeutung der blau/grünen Straßenmarkierungen Andreas Hofer Strasse

Meldungsnummer 395/2022
Erstellt am 14.07.2022 um 22:43 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Andreas-Hofer-Straße 28
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 6 Kommentare
Erledigt am 03.10.2022
Dauer 80 Tage
BESCHREIBUNG
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Hallo,

welche Bedeutung haben denn die neuen, parallel verlaufenden blauen und grünen Linien in der Andreas-Hofer-Straße?

Die blaue ist die Kurzparkzone, aber was bedeutet die parallel verlaufende grüne Linie?

Sind gerade beim rätseln und unsere Vermutungen/Wetten sind:
- Mini-Radweg
- eScooter-Autobahn
- neue ParkzonenVariante
- Radfahrerschutz für öffnende Autotüren
- Kunst
- Begrünung der Stadt
- Ausführungsfehler
- 42
- Fluchtlinie der Straßenbahn


Liegt jemand von uns richtig?

FG CS
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 15.07.2022 um 08:21 Uhr
Titel: AW: Bedeutung der blau/grünen Straßenmarkierungen Andreas Hofer Strasse
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Sehr geehrter Herr S.,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die zuständige Referentin Mag. Doris Stefanon, Referat für Straßenverkehr und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4300, post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 15.07.2022 um 11:37 Uhr
Titel: AW: AW: Bedeutung der blau/grünen Straßenmarkierungen Andreas Hofer Strasse
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Sehr geehrte Frau Kröß-Tunner,

Danke für die Weiterleitung.
Zur Ergänzung noch Bild anbei.

FG
 
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Kommentar erstellt am: 15.07.2022 um 11:09 Uhr
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Dieser Kommentar gefällt mir außerordentlich. Sie haben wirklich Humor. Da wurde wieder mal etwas eingeführt, von dem kein Mensch weiß, was es sein soll! Vielleicht sollte man erst einmal ein Studium darüber absolvieren?
 
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Kommentar erstellt am: 15.07.2022 um 22:19 Uhr
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Bitte in die Defregger Straße schauen, da gibt’s das schon für die Straßenbahn, damit die Autofahrer richtig parken …
 
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Kommentar erstellt am: 10.08.2022 um 09:52 Uhr
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Das zeigt, wie auch bereits an anderen Stellen im Gleisnetz mit Parkstreifen nahe am Gleis, die Lichtraumgrenze der Straßenbahn an, weil es in der Bürger- und Andreas-Hofer-Straße in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder zu Gleisverparkungen gekommen ist. In wenigen Wochen wird dort auch eine entsprechende Beschilderung installiert, die für Klarheit sorgen sollte.

In Wien werden Autos, die an solchen Stellen nicht korrekt parken (hier innerhalb der hier blauen Parkmarkierung) und somit verkehrsbehindernd für die Straßenbahn parken, abgeschleppt. Ich werde mich dafür einsetzen, dass das auch in Innsbruck so gehandhabt wird, sofern es nicht bereits der Fall ist.
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 03.10.2022 um 09:42 Uhr
Titel: AW: Bedeutung der blau/grünen Straßenmarkierungen Andreas Hofer Strasse
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Sehr geehrte,

in der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass eine Verkehrsbeeinträchtigung - die die Entfernung eines Hindernisses (Abschleppen eines Fahrzeuges) erforderlich macht - bereits vorliegt, wenn Schienenfahrzeuge nicht unbehindert fahren können.
Dies ist bereits dann der Fall, wenn der Lenker eines Schienenfahrzeuges – objektiv gesehen – der Ansicht sein konnte, dass ein risikoloses Vorbeifahren an einem abgestellten PKW im Hinblick auf die mögliche Verursachung eines Schadens trotz Verminderung der Geschwindigkeit nicht möglich war; es kommt daher nicht darauf an, dass das Schienenfahrzeug tatsächlich am Vorbeifahren gehindert war.

Um hier unnötige Abschleppungen zu verhindern ist durch die grünen Markierungen eindeutig ersichtlich, welcher Bereich für ein gefahrloses Vorbeifahren der Straßenbahn freizuhalten ist.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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