Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Sehr geehrte Frau Kröß-Tunner,
Danke für die Weiterleitung.
Zur Ergänzung noch Bild anbei.
FG
Bedeutung der blau/grünen Straßenmarkierungen Andreas Hofer Strasse
Meldungsnummer | 395/2022 |
Erstellt am | 14.07.2022 um 22:43 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Andreas-Hofer-Straße 28 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 6 Kommentare |
Erledigt am | 03.10.2022 |
Dauer | 80 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Hallo,
welche Bedeutung haben denn die neuen, parallel verlaufenden blauen und grünen Linien in der Andreas-Hofer-Straße?
Die blaue ist die Kurzparkzone, aber was bedeutet die parallel verlaufende grüne Linie?
Sind gerade beim rätseln und unsere Vermutungen/Wetten sind:
- Mini-Radweg
- eScooter-Autobahn
- neue ParkzonenVariante
- Radfahrerschutz für öffnende Autotüren
- Kunst
- Begrünung der Stadt
- Ausführungsfehler
- 42
- Fluchtlinie der Straßenbahn
Liegt jemand von uns richtig?
FG CS
welche Bedeutung haben denn die neuen, parallel verlaufenden blauen und grünen Linien in der Andreas-Hofer-Straße?
Die blaue ist die Kurzparkzone, aber was bedeutet die parallel verlaufende grüne Linie?
Sind gerade beim rätseln und unsere Vermutungen/Wetten sind:
- Mini-Radweg
- eScooter-Autobahn
- neue ParkzonenVariante
- Radfahrerschutz für öffnende Autotüren
- Kunst
- Begrünung der Stadt
- Ausführungsfehler
- 42
- Fluchtlinie der Straßenbahn
Liegt jemand von uns richtig?
FG CS
KOMMENTARE
Danke für die Weiterleitung.
Zur Ergänzung noch Bild anbei.
FG
Dieser Kommentar gefällt mir außerordentlich. Sie haben wirklich Humor. Da wurde wieder mal etwas eingeführt, von dem kein Mensch weiß, was es sein soll! Vielleicht sollte man erst einmal ein Studium darüber absolvieren?
Bitte in die Defregger Straße schauen, da gibt’s das schon für die Straßenbahn, damit die Autofahrer richtig parken …
Das zeigt, wie auch bereits an anderen Stellen im Gleisnetz mit Parkstreifen nahe am Gleis, die Lichtraumgrenze der Straßenbahn an, weil es in der Bürger- und Andreas-Hofer-Straße in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder zu Gleisverparkungen gekommen ist. In wenigen Wochen wird dort auch eine entsprechende Beschilderung installiert, die für Klarheit sorgen sollte.
In Wien werden Autos, die an solchen Stellen nicht korrekt parken (hier innerhalb der hier blauen Parkmarkierung) und somit verkehrsbehindernd für die Straßenbahn parken, abgeschleppt. Ich werde mich dafür einsetzen, dass das auch in Innsbruck so gehandhabt wird, sofern es nicht bereits der Fall ist.
In Wien werden Autos, die an solchen Stellen nicht korrekt parken (hier innerhalb der hier blauen Parkmarkierung) und somit verkehrsbehindernd für die Straßenbahn parken, abgeschleppt. Ich werde mich dafür einsetzen, dass das auch in Innsbruck so gehandhabt wird, sofern es nicht bereits der Fall ist.
Sehr geehrte,
in der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass eine Verkehrsbeeinträchtigung - die die Entfernung eines Hindernisses (Abschleppen eines Fahrzeuges) erforderlich macht - bereits vorliegt, wenn Schienenfahrzeuge nicht unbehindert fahren können.
Dies ist bereits dann der Fall, wenn der Lenker eines Schienenfahrzeuges – objektiv gesehen – der Ansicht sein konnte, dass ein risikoloses Vorbeifahren an einem abgestellten PKW im Hinblick auf die mögliche Verursachung eines Schadens trotz Verminderung der Geschwindigkeit nicht möglich war; es kommt daher nicht darauf an, dass das Schienenfahrzeug tatsächlich am Vorbeifahren gehindert war.
Um hier unnötige Abschleppungen zu verhindern ist durch die grünen Markierungen eindeutig ersichtlich, welcher Bereich für ein gefahrloses Vorbeifahren der Straßenbahn freizuhalten ist.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
in der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass eine Verkehrsbeeinträchtigung - die die Entfernung eines Hindernisses (Abschleppen eines Fahrzeuges) erforderlich macht - bereits vorliegt, wenn Schienenfahrzeuge nicht unbehindert fahren können.
Dies ist bereits dann der Fall, wenn der Lenker eines Schienenfahrzeuges – objektiv gesehen – der Ansicht sein konnte, dass ein risikoloses Vorbeifahren an einem abgestellten PKW im Hinblick auf die mögliche Verursachung eines Schadens trotz Verminderung der Geschwindigkeit nicht möglich war; es kommt daher nicht darauf an, dass das Schienenfahrzeug tatsächlich am Vorbeifahren gehindert war.
Um hier unnötige Abschleppungen zu verhindern ist durch die grünen Markierungen eindeutig ersichtlich, welcher Bereich für ein gefahrloses Vorbeifahren der Straßenbahn freizuhalten ist.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die zuständige Referentin Mag. Doris Stefanon, Referat für Straßenverkehr und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4300, post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice