Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Bearbeitung diverser Fälle
Meldungsnummer | 10/2024 |
Erstellt am | 03.01.2024 um 08:03 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Maria-Theresien-Straße 18 6020 Innsbruck (Innenstadt) |
Status | Erledigt |
Kommentare | 6 Kommentare |
Erledigt am | 03.01.2024 |
Dauer | 0 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
"Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden die Meldung an den betreffenden E-Scooter Betreiber weiterleiten.
Freundliche Grüße"
Vielen Dank für diesen Stehsatz, den man nunmehr für Scootermeldungen (4/2024, 1092/2023, 1091/2023, 1089/2023, 1088/2023, 1082/2023) einsetzt. Das zeigt das Engagement und die Begeisterung, mit der die Zuständigen das Thema verfolgen. Schöner kann man jemanden nicht sagen, dass er sich trollen soll und dass es total wurscht ist, wie sich manche aufführen bzw. man den Betreibern ja nicht auf die Zehen steigen will/kann.
Vielen Dank und ein Gutes Neues Jahr den Zuständigen! Bitte weiter so, so wird das wirklich was!
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden die Meldung an den betreffenden E-Scooter Betreiber weiterleiten.
Freundliche Grüße"
Vielen Dank für diesen Stehsatz, den man nunmehr für Scootermeldungen (4/2024, 1092/2023, 1091/2023, 1089/2023, 1088/2023, 1082/2023) einsetzt. Das zeigt das Engagement und die Begeisterung, mit der die Zuständigen das Thema verfolgen. Schöner kann man jemanden nicht sagen, dass er sich trollen soll und dass es total wurscht ist, wie sich manche aufführen bzw. man den Betreibern ja nicht auf die Zehen steigen will/kann.
Vielen Dank und ein Gutes Neues Jahr den Zuständigen! Bitte weiter so, so wird das wirklich was!
KOMMENTARE
seit wann fällt das in die Zuständigkeit für Tiefbau? ist das nicht die Rad- und Fußwegkoordination?
Sehr geehrte Melder der "wild" abgestellten e-scooter,
tatsächlich hat das keine Stadt in Österreich wirklich im "Griff", da es keine gesetzliche Regelung gibt, welche der Stadtverwaltung oder der Exekutive eine Eingriffsmöglichkeit geben würde. Es kann sinngemäß der §68 (4) StVO angewendet werden, welcher Grundregeln für das Abstellen von Fahrrädern auf Gehsteigen vorschreibt. "Fahrräder sind so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, dass Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden." Ein Einschreiten gemäß §68(4) StVO ist aber allenfalls nur dann möglich, wenn jemand auf frischer Tat ertappt werden würde.
Wie bekannt, werden auch auf politischer Ebene verschiedene Lösungen in Innsbruck wie auch in anderen Städten diskutiert, welche bis zu einem Verbot der e-scooter reichen. Es liegt daher in erster Linie an den Betreibern und den Nutzern der e-scooter, den Betrieb rücksichtsvoll zu führen. Daher leiten wir alle diese Bürgermeldungen auch an die Betreiber weiter, damit diese auch in Kenntnis sind.
Noch ein Hinweis zur Melderin, Frau R.: Die Fuß- und Radkoordination ist verwaltungsmäßig im Amt Tiefbau integriert.
Beste Grüße
Walter Zimmeter
Amt Tiefbau
tatsächlich hat das keine Stadt in Österreich wirklich im "Griff", da es keine gesetzliche Regelung gibt, welche der Stadtverwaltung oder der Exekutive eine Eingriffsmöglichkeit geben würde. Es kann sinngemäß der §68 (4) StVO angewendet werden, welcher Grundregeln für das Abstellen von Fahrrädern auf Gehsteigen vorschreibt. "Fahrräder sind so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, dass Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden." Ein Einschreiten gemäß §68(4) StVO ist aber allenfalls nur dann möglich, wenn jemand auf frischer Tat ertappt werden würde.
Wie bekannt, werden auch auf politischer Ebene verschiedene Lösungen in Innsbruck wie auch in anderen Städten diskutiert, welche bis zu einem Verbot der e-scooter reichen. Es liegt daher in erster Linie an den Betreibern und den Nutzern der e-scooter, den Betrieb rücksichtsvoll zu führen. Daher leiten wir alle diese Bürgermeldungen auch an die Betreiber weiter, damit diese auch in Kenntnis sind.
Noch ein Hinweis zur Melderin, Frau R.: Die Fuß- und Radkoordination ist verwaltungsmäßig im Amt Tiefbau integriert.
Beste Grüße
Walter Zimmeter
Amt Tiefbau
Wieso müssen die Täter auf frischer Tat ertappt werden? Die Betreiber der Scooter wissen wer zuletzt gefahren ist und fordern ein Foto vom abgestellten Scooter. Es wäre also ein leichtes, den letzten Fahrer und die Abstellposition herauszufinden.
Sehr geehrter Herr Zimmeter, vielen Dank für den Hinweis,
allerdings ist das auf der Homepage der Stadt nicht auf den ersten Blick erkennbar:
Auszug aus der Homepage https://www.innsbruck.gv.at/dienststellen/planung-baurecht-und-technische-infrastrukturverwaltung/tiefbau:
Zuständig für:
Fragen oder Anregungen zum Ausbauzustand von Straßen, Brücken, Unterführungen oder Gewässern
Auskünfte zum geplanten Straßenausbau oder ob ein Gehsteig in einer Straße geplant ist
Auskünfte, wer für ein Gewässer zuständig ist
Wartung von Bodenmarkierungen bzw. Verkehrszeichen & Verkehrsspiegel
erst wenn man nach der Fuß und Radwegkoordination sucht, findet man dies unter folgendem Link: https://www.innsbruck.gv.at/dienststellen/planung-baurecht-und-technische-infrastrukturverwaltung/tiefbau/strassenverwaltung#fuss-und-radkoordination
mfg
allerdings ist das auf der Homepage der Stadt nicht auf den ersten Blick erkennbar:
Auszug aus der Homepage https://www.innsbruck.gv.at/dienststellen/planung-baurecht-und-technische-infrastrukturverwaltung/tiefbau:
Zuständig für:
Fragen oder Anregungen zum Ausbauzustand von Straßen, Brücken, Unterführungen oder Gewässern
Auskünfte zum geplanten Straßenausbau oder ob ein Gehsteig in einer Straße geplant ist
Auskünfte, wer für ein Gewässer zuständig ist
Wartung von Bodenmarkierungen bzw. Verkehrszeichen & Verkehrsspiegel
erst wenn man nach der Fuß und Radwegkoordination sucht, findet man dies unter folgendem Link: https://www.innsbruck.gv.at/dienststellen/planung-baurecht-und-technische-infrastrukturverwaltung/tiefbau/strassenverwaltung#fuss-und-radkoordination
mfg
Man zeige mir bitte den Gehsteig in Innsbruck, der 2,5 Meter breit ist...
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand DI Dr. Walter Zimmeter, Amt für Tiefbau, Tel. Nr. +43 512 5360 3112, post.tiefbau@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Die Antwort bzw. Stellungnahme wird veröffentlicht.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice