Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
Zurück zur Startseite
Airbnb Wohnungen Sillgasse 17
Meldungsnummer | 202/2022 |
Erstellt am | 05.05.2022 um 15:49 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Sillgasse 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 17.05.2022 |
Dauer | 12 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
0 Bewertungen)
von 5 (
Im Haus Sillgasse 17 im 3. Stock sowie im Innenhof des selben Hauses befinden sich mehrere Airbnb Einheiten, die in den letzten Jahren um und ausgebaut bzw. neu angebaut wurden (Innenhof). Da dies ein Mietshaus ist, in dem auch mehrere Wohnungen vermietet werden, ist eine solche Nutzung eigentlich illegal. Der Besitzer der Einheiten ist eine Hoteliersfamilie aus dem Unterland, welche nicht in diesem Haus wohnt.
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr N.,
nach nochmaliger hausinterner Recherche kann ich Ihnen mitteilen, dass ich nunmehr Ihre Meldung an den zuständigen Amtsvorstand DI Christian Kugler, Bau- und Feuerpolizei, Tel. Nr. +43 512 5360 4144, post.baupolizei@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
nach nochmaliger hausinterner Recherche kann ich Ihnen mitteilen, dass ich nunmehr Ihre Meldung an den zuständigen Amtsvorstand DI Christian Kugler, Bau- und Feuerpolizei, Tel. Nr. +43 512 5360 4144, post.baupolizei@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
Sehr geehrter Herr N,
Ich kann Sie darüber informieren, dass für das Gebäude Sillgasse 17 eine Baubewilligung zur teilweisen Nutzung als Beherbergungsbetrieb vorliegt. Nähere Informationen dürfen dazu nicht weitergegeben werden.
Eine Nutzung als Beherbergungsbetrieb ist auch für einzelne Wohnungen in einem Wohnhaus möglich. Ein Eigentümer der Liegenschaft muss dafür ein Bauansuchen für eine Verwendungszweckänderung einbringen. Eine solche Nutzung ist nicht grundsätzlich illegal.
Aufgrund ihrer Meldung werden wir die Baubewilligung kontrollieren.
Freundliche Grüße
Daniel Schaffenrath
Stadtmagistrat Innsbruck
Bau- und Feuerpolizei
Ich kann Sie darüber informieren, dass für das Gebäude Sillgasse 17 eine Baubewilligung zur teilweisen Nutzung als Beherbergungsbetrieb vorliegt. Nähere Informationen dürfen dazu nicht weitergegeben werden.
Eine Nutzung als Beherbergungsbetrieb ist auch für einzelne Wohnungen in einem Wohnhaus möglich. Ein Eigentümer der Liegenschaft muss dafür ein Bauansuchen für eine Verwendungszweckänderung einbringen. Eine solche Nutzung ist nicht grundsätzlich illegal.
Aufgrund ihrer Meldung werden wir die Baubewilligung kontrollieren.
Freundliche Grüße
Daniel Schaffenrath
Stadtmagistrat Innsbruck
Bau- und Feuerpolizei
0 von 5 (0 Bewertungen)
Danke für Deine Bewertung!
Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!
Ihre Bewertung wurde geändert!
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Mag. Christian Rath-Mitterstiller, Amt für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4130, post.baurecht@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice