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Guten Tag,

auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ad Meldung 217/2022

Meldungsnummer 281/2022
Erstellt am 08.06.2022 um 18:03 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Franziskanerplatz
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 4 Kommentare
Erledigt am 11.07.2022
Dauer 32 Tage
BESCHREIBUNG
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Liegt eine Antwortdauer von einem Monat und länger im gewollten Soll?
Auch die Kontaktaufnahme per Mail, ist nicht erfolgt - seit ca. einem Monat.
Ob die Nachfrage per Email beantwortet wird bleibt noch abzuwarten.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 09.06.2022 um 09:15 Uhr
Titel: AW: Ad Meldung 217/2022
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Sehr geehrter Herr R.,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die zuständige Referentin Mag. Doris Stefanon, Referat für Straßenverkehr und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4300, post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 09.06.2022 um 09:32 Uhr
Titel: AW: Ad Meldung 217/2022
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Danke, dass sich diese Meldung aber eben auf jene Kontaktaufnahme bezieht, die seit einem Monat eben nicht geschehen ist, ist aufgefallen?
Mfg
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 15.06.2022 um 11:37 Uhr
Titel: AW: Ad Meldung 217/2022
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Keinerlei Kontaktaufnahme erfolgt - mal wieder
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 11.07.2022 um 15:02 Uhr
Titel: AW: Ad Meldung 217/2022
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Sehr geehrte,

für die Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken wie z.B. durch Waren- und Werbeständer, Gastgärten, etc. ist eine verkehrsrechtliche Bewilligung erforderlich, welche nach den gesetzlichen Vorgaben erteilt oder nicht erteilt wird.
Die zuständigen Stellen kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und ahnden die Nichteinhaltung auch regelmäßig.
Sollten die entsprechenden Bewilligungen nicht vorhanden sein, werden die gesetzlich vorgesehenen weiteren Verfahren eingeleitet und abgewickelt.
Nähere Auskünfte dürfen über dieses Portal nicht erteilt werden.
In den oben angeführten Verfahren haben auch Personen, welche allfällige Rechtswidrigkeiten anzeigen keine Parteistellung, weshalb keine Auskünfte zu diesen Verfahren erteilt werden dürfen.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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