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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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keine Einbahn obwohl zu schmal?
Meldungsnummer | 740/2023 |
Erstellt am | 27.09.2023 um 10:42 Uhr |
Kategorie |
Radfahrer, Fußgänger
|
Standort |
Sennstraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 03.10.2023 |
Dauer | 6 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Man liest ja immer wieder davon, dass Radfahren gegen die Einbahn nicht geht, weil die Restfahrbahn durch Parkspuren zu schmal wäre.
In der Sennstraße ist Autofahren in beide Richtungen erlaubt, obwohl 2 Parkspuren nur eine einzige Fahrspur ermöglichen. Es gibt auch keinerlei Hinweistafeln wie zB "Wartepflicht bei Gegenverkehr" oder "Wartepflicht für Gegenverkehr".
Warum ist dies erlaubt/ermöglicht im Gegensatz zu vielen anderen "zu Engen" Straßen, in der Radfahren nicht erlaubt wird?
In der Sennstraße ist Autofahren in beide Richtungen erlaubt, obwohl 2 Parkspuren nur eine einzige Fahrspur ermöglichen. Es gibt auch keinerlei Hinweistafeln wie zB "Wartepflicht bei Gegenverkehr" oder "Wartepflicht für Gegenverkehr".
Warum ist dies erlaubt/ermöglicht im Gegensatz zu vielen anderen "zu Engen" Straßen, in der Radfahren nicht erlaubt wird?
KOMMENTARE
Sehr geehrter Melder,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wie Sie richtig beschreiben ist im Bereich der beidseitigen Parkplätze die Fahrbahn relativ schmal. Wie die Parkplatzmarkierung vorgibt, ist der nördliche Parkstreifen nicht durchgängig, sondern unterbrochen. Unteranderem gibt es auch Bereiche die mit einem Halte- und Parkverbotsschilder abgegrenzt sind. Hält man sich an die markierten Parkstände gibt es Ausweichen um einem anderen Fahrzeug begegnen zu können. Somit ist auch die Wartepflicht (Nordseite) geregelt. Ein Miteinander im Straßenverkehr ist die Voraussetzung.
Das Vergleichen mit anderen Straßen und Querschnitte ist sehr schwierig da verschiedene Richtlinien und auch die Verkehrsstärke eine Rolle spielen können. Jede Straße muss daher individuell geprüft werden.
Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wie Sie richtig beschreiben ist im Bereich der beidseitigen Parkplätze die Fahrbahn relativ schmal. Wie die Parkplatzmarkierung vorgibt, ist der nördliche Parkstreifen nicht durchgängig, sondern unterbrochen. Unteranderem gibt es auch Bereiche die mit einem Halte- und Parkverbotsschilder abgegrenzt sind. Hält man sich an die markierten Parkstände gibt es Ausweichen um einem anderen Fahrzeug begegnen zu können. Somit ist auch die Wartepflicht (Nordseite) geregelt. Ein Miteinander im Straßenverkehr ist die Voraussetzung.
Das Vergleichen mit anderen Straßen und Querschnitte ist sehr schwierig da verschiedene Richtlinien und auch die Verkehrsstärke eine Rolle spielen können. Jede Straße muss daher individuell geprüft werden.
Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination
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