Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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gefährlich und behindernd abgestellte scooter
Meldungsnummer | 335/2022 |
Erstellt am | 28.06.2022 um 10:18 Uhr |
Kategorie |
Radfahrer, Fußgänger
|
Standort |
Maria-Theresien-Straße 18 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 19.07.2022 |
Dauer | 21 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
in regelmässigen abständen bemerke ich leihscooter, die geradezu gefährlich abgestellt werden. ganz zu schweigen davon, dass rollstuhl- und gehhilfennutzer:innen als auch fussgänger:innen massiv auf gehsteigen behindert werden, werden leihroller der marken tier und bird auch auf radwegen abgestellt – mitten in den weg, quer zur fahrtrichtung.
die platzierung der leihscooter ist geradezu absurd. gestern standen drei roller schön gleichmässig verteilt an der bushaltestelle gegenüber des westbahnhofs, sodass die fussgänger:innen kaum daran vorbeikamen, ganz zu schweigen von rollstuhlfahrer:innen.
mein vorschlag wäre, scooter abschleppen lassen und die kosten den verleihfirmen verrechnen, zusätzlich zur strafe für vergehen nach der strassenverkehrsordnung.
was tut die stadt gegen dieses gemeingefährliche und verkehrswidrige verhalten der verleihfirmen, damit diese unart endlich ein ende hat?
die platzierung der leihscooter ist geradezu absurd. gestern standen drei roller schön gleichmässig verteilt an der bushaltestelle gegenüber des westbahnhofs, sodass die fussgänger:innen kaum daran vorbeikamen, ganz zu schweigen von rollstuhlfahrer:innen.
mein vorschlag wäre, scooter abschleppen lassen und die kosten den verleihfirmen verrechnen, zusätzlich zur strafe für vergehen nach der strassenverkehrsordnung.
was tut die stadt gegen dieses gemeingefährliche und verkehrswidrige verhalten der verleihfirmen, damit diese unart endlich ein ende hat?
KOMMENTARE
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Innsbruck hat mit den momentan beiden in Innsbruck ansässigen Scooter-Betreibern eine freiwillige Vereinbarung abgeschlossen. Freiwillig deshalb, weil es keine rechtliche Handhabe gibt, dieses Gewerbe zu beschränken, so lange es "free floating", also stationslos, abgewickelt wird und solange es keine groben, gemeingefährlichen Missstände gibt. Die freiwillige Vereinbarung ist im Stadtsenat beschlossen und umfasst neben Parkverbotszonen, die aber GPS-gesteuert in den Geräten gespeichert sind und nur bis auf ca. 5 Meter genau einstellbar, unter anderem eine Räumpflicht binnen weniger Stunden, wenn Scooter im Weg stehen. Wir bitten daher, Scooter-Beschwerden direkt an post.buergerservice@innsbruck.gv.at zu schicken, von wo aus wir eine schnellstmögliche Räumung veranlassen und prüfen lassen können, ob die Scooter vom Betreiber selbst oder von BenutzerInnen verkehrsregelwidrig abgestellt wurden.
Herzliche Grüße
Paul Schuierer-Aigner
Büro StRin Schwarzl
die Stadt Innsbruck hat mit den momentan beiden in Innsbruck ansässigen Scooter-Betreibern eine freiwillige Vereinbarung abgeschlossen. Freiwillig deshalb, weil es keine rechtliche Handhabe gibt, dieses Gewerbe zu beschränken, so lange es "free floating", also stationslos, abgewickelt wird und solange es keine groben, gemeingefährlichen Missstände gibt. Die freiwillige Vereinbarung ist im Stadtsenat beschlossen und umfasst neben Parkverbotszonen, die aber GPS-gesteuert in den Geräten gespeichert sind und nur bis auf ca. 5 Meter genau einstellbar, unter anderem eine Räumpflicht binnen weniger Stunden, wenn Scooter im Weg stehen. Wir bitten daher, Scooter-Beschwerden direkt an post.buergerservice@innsbruck.gv.at zu schicken, von wo aus wir eine schnellstmögliche Räumung veranlassen und prüfen lassen können, ob die Scooter vom Betreiber selbst oder von BenutzerInnen verkehrsregelwidrig abgestellt wurden.
Herzliche Grüße
Paul Schuierer-Aigner
Büro StRin Schwarzl
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