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gefährlich und behindernd abgestellte scooter

Meldungsnummer 335/2022
Erstellt am 28.06.2022 um 10:18 Uhr
Kategorie Radfahrer, Fußgänger
Standort Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 19.07.2022
Dauer 21 Tage
BESCHREIBUNG
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in regelmässigen abständen bemerke ich leihscooter, die geradezu gefährlich abgestellt werden. ganz zu schweigen davon, dass rollstuhl- und gehhilfennutzer:innen als auch fussgänger:innen massiv auf gehsteigen behindert werden, werden leihroller der marken tier und bird auch auf radwegen abgestellt – mitten in den weg, quer zur fahrtrichtung.
die platzierung der leihscooter ist geradezu absurd. gestern standen drei roller schön gleichmässig verteilt an der bushaltestelle gegenüber des westbahnhofs, sodass die fussgänger:innen kaum daran vorbeikamen, ganz zu schweigen von rollstuhlfahrer:innen.
mein vorschlag wäre, scooter abschleppen lassen und die kosten den verleihfirmen verrechnen, zusätzlich zur strafe für vergehen nach der strassenverkehrsordnung.

was tut die stadt gegen dieses gemeingefährliche und verkehrswidrige verhalten der verleihfirmen, damit diese unart endlich ein ende hat?
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 29.06.2022 um 08:21 Uhr
Titel: AW: gefährlich und behindernd abgestellte scooter
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Das würde Arbeit bedeuten, also tut die Stadt - wie schon in den letzten Jahren - genau nichts
 
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Kommentar erstellt am: 19.07.2022 um 14:23 Uhr
Titel: AW: AW: gefährlich und behindernd abgestellte scooter
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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Innsbruck hat mit den momentan beiden in Innsbruck ansässigen Scooter-Betreibern eine freiwillige Vereinbarung abgeschlossen. Freiwillig deshalb, weil es keine rechtliche Handhabe gibt, dieses Gewerbe zu beschränken, so lange es "free floating", also stationslos, abgewickelt wird und solange es keine groben, gemeingefährlichen Missstände gibt. Die freiwillige Vereinbarung ist im Stadtsenat beschlossen und umfasst neben Parkverbotszonen, die aber GPS-gesteuert in den Geräten gespeichert sind und nur bis auf ca. 5 Meter genau einstellbar, unter anderem eine Räumpflicht binnen weniger Stunden, wenn Scooter im Weg stehen. Wir bitten daher, Scooter-Beschwerden direkt an post.buergerservice@innsbruck.gv.at zu schicken, von wo aus wir eine schnellstmögliche Räumung veranlassen und prüfen lassen können, ob die Scooter vom Betreiber selbst oder von BenutzerInnen verkehrsregelwidrig abgestellt wurden.

Herzliche Grüße
Paul Schuierer-Aigner
Büro StRin Schwarzl
 
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