Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Zebrastreifen
Meldungsnummer | 158/2022 |
Erstellt am | 11.04.2022 um 15:09 Uhr |
Kategorie |
Radfahrer, Fußgänger
|
Standort |
Sillufer 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 02.02.2023 |
Dauer | 296 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Während der Bauarbeiten war hier ein Zebrastreifen der nun wieder weg ist. Warum?
Wer hat einen Nachteil wenn hier, direkt vorm Hoteleingang ein Zebrastreifen wäre. Der Gehsteig ist bereits barrierefrei abgesenkt dafür, worauf wartet man hier noch?
Autos halten hier oft nicht die 30kmh ein, ein Zebrastreifen würde die Sicherheit massiv erhöhen.
Danke
Wer hat einen Nachteil wenn hier, direkt vorm Hoteleingang ein Zebrastreifen wäre. Der Gehsteig ist bereits barrierefrei abgesenkt dafür, worauf wartet man hier noch?
Autos halten hier oft nicht die 30kmh ein, ein Zebrastreifen würde die Sicherheit massiv erhöhen.
Danke
KOMMENTARE
Hallo,
ich will nicht mit einem Zebrastreifen die Geschwindigkeit regulieren, mir geht es um die Sicherheit beim überqueren der Straße und an der Stelle (Ausfahrt Sillhöfe) fehlt diese Sicherheit komplett. Autos von Süden kommend sind nicht gut einsehbar und von Norden hat eben noch keiner die gültigen 30km/h beim Erreichen des 30er Schildes.
Mir ist klar, dass man nicht alle 20Meter einen Zebrastreifen machen kann, aber selbst wenn beim Bedarfsermittlungsverfahren irgendwelche Grenzwerte nicht erreicht werden würden, wer würde dadurch benachteiligt, wenn hier trotzdem ein Zebrastreifen errichtet wird?
Beste Grüße und danke für die stets gegeben Antworten! auch wenn es inhaltich nicht in meinem Sinne ist, begrüße ich die Diskussion die hier direkt mit den Behörden möglich ist!
ich will nicht mit einem Zebrastreifen die Geschwindigkeit regulieren, mir geht es um die Sicherheit beim überqueren der Straße und an der Stelle (Ausfahrt Sillhöfe) fehlt diese Sicherheit komplett. Autos von Süden kommend sind nicht gut einsehbar und von Norden hat eben noch keiner die gültigen 30km/h beim Erreichen des 30er Schildes.
Mir ist klar, dass man nicht alle 20Meter einen Zebrastreifen machen kann, aber selbst wenn beim Bedarfsermittlungsverfahren irgendwelche Grenzwerte nicht erreicht werden würden, wer würde dadurch benachteiligt, wenn hier trotzdem ein Zebrastreifen errichtet wird?
Beste Grüße und danke für die stets gegeben Antworten! auch wenn es inhaltich nicht in meinem Sinne ist, begrüße ich die Diskussion die hier direkt mit den Behörden möglich ist!
Sehr geehrter Herr H.,
entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung. Es läuft ein Ermittlungsverfahren für die Temporeduktion auf 30km/h für den nördlichen Abschnitt der Silluferstraße. Wir informieren Sie gerne hier über das Ergebnis. Es ist daher nicht geplant den Schutzweg erneut zu markieren.
Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination
entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung. Es läuft ein Ermittlungsverfahren für die Temporeduktion auf 30km/h für den nördlichen Abschnitt der Silluferstraße. Wir informieren Sie gerne hier über das Ergebnis. Es ist daher nicht geplant den Schutzweg erneut zu markieren.
Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination
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der von Ihnen beschriebene Schutzweg, wurde als temporäre Umleitung für den, durch die Baustelle gesperrten Gehsteig markiert. Die Markierung eines Schutzweges beeinflusst leider nicht die Geschwindigkeit des KFZ-Verkehrs, sondern ergibt sich aus der Notwendigkeit des erhöhten Querungsbedarfes von Fußgängern im Verhältnis zum vorhandenen Verkehrsaufkommen.
Für die dauerhafte Einrichtung eines Schutzweges bedarf es daher eines Bedarfsermittlungsverfahrens. Wir werden Ihre Anfrage an das entsprechende Referat Verkehr- und Umweltmanagement weiterleiten.
Freundliche Grüße
Fuß- und Fahrradkoordination