Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Weg vom Domanigweg zum Südring weiterhin offen?
Meldungsnummer | 788/2022 |
Erstellt am | 26.11.2022 um 21:24 Uhr |
Kategorie |
Radfahrer, Fußgänger
|
Standort |
Domanigweg 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 06.12.2022 |
Dauer | 9 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Gestern habe ich gerade am Heimweg bemerkt, dass hoffentlich nur wegen einer Baustelle die Wegverbindung von der Lebenshilfe und hinter der Gutmanntankstelle zum Südring unterbrochen ist.
Gerade später am Abend ist die Verbindung für Fußgänger, aber auch mit dem Rad durchgeschoben fein, da am Südring nicht los ist und man dann vom östlichen Pradl direkt über die Algunderstraße nach Amras kommt.
Ich hoffe das ist nicht infrage gestellt?
Gerade später am Abend ist die Verbindung für Fußgänger, aber auch mit dem Rad durchgeschoben fein, da am Südring nicht los ist und man dann vom östlichen Pradl direkt über die Algunderstraße nach Amras kommt.
Ich hoffe das ist nicht infrage gestellt?
KOMMENTARE
Ja, Bitte!
Ich gehen da seit mehr als 30 Jahren durch. Ein paar mehr dürften noch zu finden sein, so gut wie der Weg sichtbar war.
"Zur Ersitzung eines Wegerechts zugunsten einer Gemeinde ist neben den anderen Voraussetzungen für eine Ersitzung der Gemeingebrauch während der Ersitzungszeit sowie die Notwendigkeit des Weges erforderlich. Es genügt dabei, dass jedermann den Weg als öffentlichen Weg ansieht und behandelt."
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19951207_OGH0002_0020OB00521_9400000_000&IncludeSelf=True
Ich gehen da seit mehr als 30 Jahren durch. Ein paar mehr dürften noch zu finden sein, so gut wie der Weg sichtbar war.
"Zur Ersitzung eines Wegerechts zugunsten einer Gemeinde ist neben den anderen Voraussetzungen für eine Ersitzung der Gemeingebrauch während der Ersitzungszeit sowie die Notwendigkeit des Weges erforderlich. Es genügt dabei, dass jedermann den Weg als öffentlichen Weg ansieht und behandelt."
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19951207_OGH0002_0020OB00521_9400000_000&IncludeSelf=True
Mittlerweile ist der Weg wieder offen - man hat den Bauzaun entsprechend aufgestellt und die Fußspuren zeigen, dass er bereits länger intensiv genutzt war, bevor ich mich wieder dorthin traute.
Danke sehr!
Danke sehr!
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vielen Dank für Ihre Meldung. Bei dem Weg handelt es sich um kein öffentliches Gut. Wir arbeiten an einer Lösung den Weg ins öffentliche Gut (Dienstbarkeit) zu übernehmen und die Wegverbindung aufrecht zu halten.
Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination