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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Überweg für Radfahrer aber nicht für Fußgänger
Meldungsnummer | 589/2022 |
Erstellt am | 21.09.2022 um 14:49 Uhr |
Kategorie |
Radfahrer, Fußgänger
|
Standort |
Scheuchenstuelgasse 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 7 Kommentare |
Erledigt am | 23.09.2022 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Hallo, wäre es möglich an dieser Stelle zusätzlich zum Überlegen für Radfahrer einen Zebrastreifen für die Fußgänger anzubringen? Danke!
KOMMENTARE
Da bleiben echt keine Worte mehr übrig, bei so einer Erklärung.
Wenn das so ist, wäre es dann nicht sinnvoller nur einen Fußgängerüberweg zu markieren, da Fußgänger die schwächeren Verkehrsteilnehmer sind und der Weg von sehr vielen Kindern am Weg zur Schule benutzt wird
….. und alle Radfahrer würden verbotener Weise den Zebrastreifen benützen und dabei eine Strafe riskieren. Oder glauben sie wirklich, dass da ein Radfahrer absteigt und schiebt?
.... bei solchen Kommentaren fehlen mir ehrlich gesagt die Worte....
gemischter Schutzweg" (§ 2 Abs. 1 Z 12a)
Wenn die Radfahrerüberfahrt in Fortsetzung eines (gemischten) Geh- und Radwegs liegt, soll sie zukünftig als "gemischter Schutzweg" markiert werden können. Dazu werden die Quadrate der Blockmarkierung links und rechts des Schutzweges und versetzt zu den Streifen des Schutzweges angebracht.
Hier die gesetzliche Bestimmung im Wortlaut:
§ 2 Abs. 1 Z 12a Radfahrerüberfahrt: ein auf beiden Seiten durch gleichmäßig unterbrochene Quermarkierungen gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Radfahrer bestimmter Fahrbahnteil; ist unmittelbar neben der Radfahrerüberfahrt ein Schutzweg markiert, so kann auf dieser Seite der Radfahrerüberfahrt die Quermarkierung entfallen; ist derselbe Fahrbahnteil in Fortsetzung eines Geh-und Radwegs gemäß § 52 Z 17a lit. a für die Überquerung der Fahrbahn durch Fußgänger und Radfahrer bestimmt, so sind die Quermarkierungen beiderseits des Schutzwegs jeweils versetzt zu den Längsstreifen des Schutzwegs anzubringen.
Wenn die Radfahrerüberfahrt in Fortsetzung eines (gemischten) Geh- und Radwegs liegt, soll sie zukünftig als "gemischter Schutzweg" markiert werden können. Dazu werden die Quadrate der Blockmarkierung links und rechts des Schutzweges und versetzt zu den Streifen des Schutzweges angebracht.
Hier die gesetzliche Bestimmung im Wortlaut:
§ 2 Abs. 1 Z 12a Radfahrerüberfahrt: ein auf beiden Seiten durch gleichmäßig unterbrochene Quermarkierungen gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Radfahrer bestimmter Fahrbahnteil; ist unmittelbar neben der Radfahrerüberfahrt ein Schutzweg markiert, so kann auf dieser Seite der Radfahrerüberfahrt die Quermarkierung entfallen; ist derselbe Fahrbahnteil in Fortsetzung eines Geh-und Radwegs gemäß § 52 Z 17a lit. a für die Überquerung der Fahrbahn durch Fußgänger und Radfahrer bestimmt, so sind die Quermarkierungen beiderseits des Schutzwegs jeweils versetzt zu den Längsstreifen des Schutzwegs anzubringen.
Praktische Anwendung wäre auch bei der Radfahrüberfahrt über die Gumppstr. in die Körnerstraße. Dort fehlt auch ein Zebrastreifen.
Aber ich selbst habe mich schon daran gewöhnt dass das einen Mischverkehrsfläche ist, wo die Fußgänger, so wie am Sillpark, auf dem Radweg gehen.
Aber ich selbst habe mich schon daran gewöhnt dass das einen Mischverkehrsfläche ist, wo die Fußgänger, so wie am Sillpark, auf dem Radweg gehen.
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vielen Dank für Ihren Hinweis. Leider ist es nicht möglich einen Fußgängerübergang zwischen einem Gehweg und einem kombinierten Geh- und Radweg schräg hinüber zu markieren.
Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination