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Überweg für Radfahrer aber nicht für Fußgänger

Meldungsnummer 589/2022
Erstellt am 21.09.2022 um 14:49 Uhr
Kategorie Radfahrer, Fußgänger
Standort Scheuchenstuelgasse
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 7 Kommentare
Erledigt am 23.09.2022
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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Hallo, wäre es möglich an dieser Stelle zusätzlich zum Überlegen für Radfahrer einen Zebrastreifen für die Fußgänger anzubringen? Danke!
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 23.09.2022 um 11:37 Uhr
Titel: AW: Überweg für Radfahrer aber nicht für Fußgänger
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Sehr geehrte Frau,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Leider ist es nicht möglich einen Fußgängerübergang zwischen einem Gehweg und einem kombinierten Geh- und Radweg schräg hinüber zu markieren.

Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination
 
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Kommentar erstellt am: 23.09.2022 um 12:25 Uhr
Titel: AW: AW: Überweg für Radfahrer aber nicht für Fußgänger
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Da bleiben echt keine Worte mehr übrig, bei so einer Erklärung.
 
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Kommentar erstellt am: 23.09.2022 um 12:47 Uhr
Titel: AW: Überweg für Radfahrer aber nicht für Fußgänger
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Wenn das so ist, wäre es dann nicht sinnvoller nur einen Fußgängerüberweg zu markieren, da Fußgänger die schwächeren Verkehrsteilnehmer sind und der Weg von sehr vielen Kindern am Weg zur Schule benutzt wird
 
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Kommentar erstellt am: 25.09.2022 um 20:27 Uhr
Titel: AW: Überweg für Radfahrer aber nicht für Fußgänger
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….. und alle Radfahrer würden verbotener Weise den Zebrastreifen benützen und dabei eine Strafe riskieren. Oder glauben sie wirklich, dass da ein Radfahrer absteigt und schiebt?
 
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Kommentar erstellt am: 26.09.2022 um 06:56 Uhr
Titel: AW: Überweg für Radfahrer aber nicht für Fußgänger
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.... bei solchen Kommentaren fehlen mir ehrlich gesagt die Worte....
 
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Kommentar erstellt am: 26.09.2022 um 21:29 Uhr
Titel: AW: Überweg für Radfahrer aber nicht für Fußgänger
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gemischter Schutzweg" (§ 2 Abs. 1 Z 12a)

Wenn die Radfahrerüberfahrt in Fortsetzung eines (gemischten) Geh- und Radwegs liegt, soll sie zukünftig als "gemischter Schutzweg" markiert werden können. Dazu werden die Quadrate der Blockmarkierung links und rechts des Schutzweges und versetzt zu den Streifen des Schutzweges angebracht.

Hier die gesetzliche Bestimmung im Wortlaut:

§ 2 Abs. 1 Z 12a Radfahrerüberfahrt: ein auf beiden Seiten durch gleichmäßig unterbrochene Quermarkierungen gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Radfahrer bestimmter Fahrbahnteil; ist unmittelbar neben der Radfahrerüberfahrt ein Schutzweg markiert, so kann auf dieser Seite der Radfahrerüberfahrt die Quermarkierung entfallen; ist derselbe Fahrbahnteil in Fortsetzung eines Geh-und Radwegs gemäß § 52 Z 17a lit. a für die Überquerung der Fahrbahn durch Fußgänger und Radfahrer bestimmt, so sind die Quermarkierungen beiderseits des Schutzwegs jeweils versetzt zu den Längsstreifen des Schutzwegs anzubringen.
 
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Kommentar erstellt am: 02.10.2022 um 08:17 Uhr
Titel: AW: AW: Überweg für Radfahrer aber nicht für Fußgänger
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Praktische Anwendung wäre auch bei der Radfahrüberfahrt über die Gumppstr. in die Körnerstraße. Dort fehlt auch ein Zebrastreifen.
Aber ich selbst habe mich schon daran gewöhnt dass das einen Mischverkehrsfläche ist, wo die Fußgänger, so wie am Sillpark, auf dem Radweg gehen.
 
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