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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Überfüllte Fahrradständer
Meldungsnummer | 519/2023 |
Erstellt am | 24.07.2023 um 09:35 Uhr |
Kategorie |
Radfahrer, Fußgänger
|
Standort |
Südtiroler Platz 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 24.07.2023 |
Dauer | 0 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Die meisten Fahrradständer im Zentrum (z.b. Bahnhof) sind derzeit so überfüllt und es scheint, als würde ein großer Teil davon nicht bewegt werden. Vielleicht wäre es gut eine Aufräumaktion anzudenken, damit die Menschen, die ihre Fahrräder tatsächlich auch bewegen, nicht wild parken müssen.
Wichtig: Mit meinem Anliegen beziehe ich mich auf Fahrräder, die noch intakt sind, aber langfristig an öffentlichen Plätzen abgestellt und nicht bewegt / vergessen / hinterlassen werden. Mir ist bewusst, dass es Aufräumaktionen für verwahrloste Fahrräder gibt, aber ich glaube nicht, dass alleine das das Problem löst.
Wichtig: Mit meinem Anliegen beziehe ich mich auf Fahrräder, die noch intakt sind, aber langfristig an öffentlichen Plätzen abgestellt und nicht bewegt / vergessen / hinterlassen werden. Mir ist bewusst, dass es Aufräumaktionen für verwahrloste Fahrräder gibt, aber ich glaube nicht, dass alleine das das Problem löst.
KOMMENTARE
Wäre es nicht denkbar, an solchen Fahrradständern anzubringen: "Abstelldauer maximal zwei Wochen" oder ähnlich? Eine Kurzparkzone muss ein Auto nach Ablauf des Zeitlimits auch verlassen.
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Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination