Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Straßenmarkierungen für Fahrradfahrende
Meldungsnummer | 6/2024 |
Erstellt am | 02.01.2024 um 16:40 Uhr |
Kategorie |
Radfahrer, Fußgänger
|
Standort |
Maria-Theresien-Straße 18 6020 Innsbruck (Innenstadt) |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 01.02.2024 |
Dauer | 29 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
2 Bewertungen)
von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren,
erstmal ein frohes neues Jahr!
Mir ist aufgefallen, dass die Straßenmarkierungen zum Hinweis auf Fahrradfahrende in unserer Stadt im Vergleich zu anderen Städten wie Wien auffallend klein sind.
Diese Markierungen sind ein wichtiges Instrument, um das Bewusstsein und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Es scheint jedoch, dass die ausführenden Firmen die Symbole auf den Straßen in den letzten Jahren sogar verkleinert haben. In Wien beispielsweise werden solche Fahrradsymbole wesentlich größer gestaltet, was auch dem ursprünglichen Gedanken der Sharrows entspricht, nämlich eine deutliche und sichtbare Markierung für die Präsenz von Fahrradfahrenden zu schaffen.
Da diese Markierungen nicht explizit für Fahrradstraßen, sondern als allgemeines Symbol dienen, würde ich gerne verstehen:
- Gibt es spezifische Gründe oder Vorschriften, die die Größe der Sharrows in Innsbruck bestimmen?
- Wurden Änderungen in der Größenbestimmung vorgenommen, und wenn ja, warum?
- Besteht die Möglichkeit, die Größe der Symbole anzupassen, um ihre Sichtbarkeit und damit die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern?
Ich bin überzeugt, dass eine Anpassung der Größe dieser Markierungen einen positiven Einfluss auf das Miteinander von Fahrradfahrenden und anderen Verkehrsteilnehmern haben kann und somit zur allgemeinen Verkehrssicherheit in Innsbruck beiträgt.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und danke Ihnen im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit zu diesem Anliegen.
Mit freundlichen Grüßen
erstmal ein frohes neues Jahr!
Mir ist aufgefallen, dass die Straßenmarkierungen zum Hinweis auf Fahrradfahrende in unserer Stadt im Vergleich zu anderen Städten wie Wien auffallend klein sind.
Diese Markierungen sind ein wichtiges Instrument, um das Bewusstsein und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Es scheint jedoch, dass die ausführenden Firmen die Symbole auf den Straßen in den letzten Jahren sogar verkleinert haben. In Wien beispielsweise werden solche Fahrradsymbole wesentlich größer gestaltet, was auch dem ursprünglichen Gedanken der Sharrows entspricht, nämlich eine deutliche und sichtbare Markierung für die Präsenz von Fahrradfahrenden zu schaffen.
Da diese Markierungen nicht explizit für Fahrradstraßen, sondern als allgemeines Symbol dienen, würde ich gerne verstehen:
- Gibt es spezifische Gründe oder Vorschriften, die die Größe der Sharrows in Innsbruck bestimmen?
- Wurden Änderungen in der Größenbestimmung vorgenommen, und wenn ja, warum?
- Besteht die Möglichkeit, die Größe der Symbole anzupassen, um ihre Sichtbarkeit und damit die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern?
Ich bin überzeugt, dass eine Anpassung der Größe dieser Markierungen einen positiven Einfluss auf das Miteinander von Fahrradfahrenden und anderen Verkehrsteilnehmern haben kann und somit zur allgemeinen Verkehrssicherheit in Innsbruck beiträgt.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und danke Ihnen im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit zu diesem Anliegen.
Mit freundlichen Grüßen
KOMMENTARE
Sehr geehrter Melder,
vielen Dank für Ihre Anregungen. Die generelle Markierung auf Straßen ist geregelt in der Bodenmarkierungsverordnung und basiert auf der Straßenverkehrsordnung. In dieser Verordnung ist die Größe und Darstellung der Zeichen festgeschrieben.
Die Fahrradsharrows in Österreich wurden erstmals in den Richtlinien RVS 03.02.13 (Stand April 2022) erwähnt.
Anbei der link von Klimaaktiv. Hier können Sie die Richtlinie gratis herunterladen.
Link: https://www.klimaaktiv.at/mobilitaet/radfahren/rvs.html
Die in Wien aufgebrachten Fahrradmarkierungen (Vergrößerung) entsprechen nicht den Richtlinien und werden auch nur in "fahrradfreundlichen Straßen" markiert.
Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination
vielen Dank für Ihre Anregungen. Die generelle Markierung auf Straßen ist geregelt in der Bodenmarkierungsverordnung und basiert auf der Straßenverkehrsordnung. In dieser Verordnung ist die Größe und Darstellung der Zeichen festgeschrieben.
Die Fahrradsharrows in Österreich wurden erstmals in den Richtlinien RVS 03.02.13 (Stand April 2022) erwähnt.
Anbei der link von Klimaaktiv. Hier können Sie die Richtlinie gratis herunterladen.
Link: https://www.klimaaktiv.at/mobilitaet/radfahren/rvs.html
Die in Wien aufgebrachten Fahrradmarkierungen (Vergrößerung) entsprechen nicht den Richtlinien und werden auch nur in "fahrradfreundlichen Straßen" markiert.
Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand DI Dr. Walter Zimmeter, Amt für Tiefbau, Tel. Nr. +43 512 5360 3112, post.tiefbau@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Die Antwort bzw. Stellungnahme wird veröffentlicht.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice