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Radweg ohne Benützungspflicht

Meldungsnummer 1031/2024
Erstellt am 02.09.2024 um 23:04 Uhr
Kategorie Radfahrer, Fußgänger
Standort Museumstraße
6020 Innsbruck
Status Angenommen
Kommentare 7 Kommentare
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Wenn man mit dem Fahrrad vom Sillpark kommend in die Bruneckerstr muss man sich in der Unterführung rechts halten und dann hoffen, dass man vom Autoverkehr registriert wird und dieser das Abbiegen ermöglicht. Das ist mir zu gefährlich und ich benutze verbotenerweise die rechte Fahrspur. Kann man den Radweg in einen ohne Benützungspflicht abändern?
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 03.09.2024 um 07:25 Uhr
Titel: AW: Radweg ohne Benützungspflicht
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Das mache ich auch so. Ich stelle mich im rechten Fahrstreifen sogar mittig auf, damit die Autofahrer meine Absicht links abzubiegen tatsächlich erkennen.
Meistens muss ich aber geradeaus und benutze vorschriftsmäßig den verordneten Radweg. Und bin dann regelmäßig erschaudernder Zeuge der brenzligen Situationen von abbiegenden Radfahrern, die trotz Handzeichen ignoriert werden.
Der Bahnhof und dieses Gebiet ist schlecht angeschlossen für Fahrradnutzer. Bei der Sillgasse ist links abbiegen in die Meinhardstrasse nicht erlaubt. Erst in der Willhelm-Greil-Strasse geht es nach Süden. Und dann muss man höllisch aufpassen, dass aus der Zentrumgarage (KHT-BTV-usw.) mit schwung ausfahrende PKW einen rechtzeitig erkennen.
 
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Kommentar erstellt am: 03.09.2024 um 08:07 Uhr
Titel: AW: Radweg ohne Benützungspflicht
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Kommentar erstellt am: 03.09.2024 um 11:21 Uhr
Titel: AW: Radweg ohne Benützungspflicht
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Ja das ist auch völlig StVo konform- aus meiner Sicht. Ich mache das auch.

Die Radwegbenutzungspflicht ist ja in dem Falle dann hinfällig, weil der Radweg ja nicht in die Richtung geht, in die man fahren will, und man vom Radweg aufgrund der Sperrlinie ja auch nicht links abbiegen darf.

Das Rechtsfahrgebot heißt ja auch nicht, dass man ganz rechts fahren muss, sondern dass man so weit rechts fahren soll ohne sich oder andere zu Gefährden.

Somit ist es gut und richtig sich auf dem rechten Fahrstreifen mittig einzuorden, um dann links abzubiegen.
 
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Kommentar erstellt am: 03.09.2024 um 22:08 Uhr
Titel: AW: AW: Radweg ohne Benützungspflicht
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... es wäre wohl STVO-konform, wenn es sich um ein eckiges Schild handelt. Wie zB bei der Innbrücke, wenn man in die Höttingergasse geradeaus möchte. In diesem Fall gilt meiner Meinung nach die Benützungspflicht. Vielleicht kann ja der Amtssachverständige Auskunft geben ...
 
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Kommentar erstellt am: 04.09.2024 um 10:41 Uhr
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Am Besten erinfach das runde Schild tauschen gegen ein eckiges (siehe Foto) und alles ist gut. DANKE.
 
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Kommentar erstellt am: 05.09.2024 um 21:04 Uhr
Titel: AW: Radweg ohne Benützungspflicht
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https://www.ibkinfo.at/neues-team-fuer-innsbrucks-fuss-und-radwege

Hmm. Vorrang für Radfahrer; Verkehrssicherheit. Leider sind weder die Koordinatoren noch die grünen Verkehrsstadträte der letzten Jahre nicht wirklich spürbar. (und offenbar auch nicht über diese Plattform erreichbar)
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 09.09.2024 um 09:23 Uhr
Titel: AW: Radweg ohne Benützungspflicht
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Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anregung. Wir werden diese Frage den zuständigen Referaten weiterleiten.

Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination
 
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