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Gefährliche Verwirrung auf dem roten Radweg am Marktplatz

Meldungsnummer 639/2023
Erstellt am 04.09.2023 um 14:52 Uhr
Kategorie Radfahrer, Fußgänger
Standort Marktplatz Innsbruck
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 15 Kommentare
Erledigt am 11.09.2023
Dauer 6 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren,

In den letzten Monaten, seit der rote Fahrradweg auf dem Marktplatz aufgemalt wurde, habe ich so viele beinahe Unfälle und Verwirrung darüber gesehen, was der rote Abschnitt bedeutet. Aber jetzt fühle ich mich verpflichtet, zu schreiben, da ich gerade gesehen habe, wie ein etwa 2 Jahre altes Kind fast darauf ums Leben kam. Eine italienische Familie saß im Naked Indigo und wusste offensichtlich nicht, wofür der rote Weg gedacht ist. Sie ließen ihr Kind (auf einem Spielzeugdreirad) aus dem Restaurant auf den Weg rollen, gerade als eine Frau auf einem Fahrrad sich näherte. Glücklicherweise konnte sie rechtzeitig bremsen, aber sie schien vor Schreck fast einen Herzinfarkt zu bekommen. Um klarzustellen, sie fuhr völlig normal und akzeptabel, nicht gefährlich.

Das Problem ist, dass die rote Farbe nicht deutlich macht, dass der Weg nur für Fahrräder ist. Tatsächlich glauben viele meiner Freunde, nachdem ich mit ihnen gesprochen habe, dass sie eigentlich bedeutet, dass Fahrräder langsamer fahren müssen, da es sich um eine Mischzone handelt - das Gegenteil dessen, was beabsichtigt ist!

Ich habe gesehen, dass in den sozialen Medien Anzeigen geschaltet werden, um darüber aufzuklären, und dass Fahrräder am Anfang und am Ende des Weges auf den Boden gemalt sind. Allerdings werden die Anzeigen von nur wenigen - und vermutlich von keinen Touristen - gesehen, und die meisten bemerken die Schilder am Anfang nicht, da sie von Menschenmengen verdeckt sind, die die Zebrastreifen überqueren.

Es scheint mir, dass das Aufmalen einiger mehr Fahrräder auf dem Weg - sagen wir alle 5 Meter - eine kostengünstige und einfache Maßnahme wäre, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden und den Zweck des roten Weges klarzustellen. Etwas muss getan werden, denn die aktuelle Konfiguration ist äußerst mehrdeutig und objektiv gefährlich.

Mit freundlichen Grüßen!
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Kommentar erstellt am: 04.09.2023 um 20:15 Uhr
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Wenn die Radler nur auf dem rot bemalten Weg fahren würden wäre schon mal viel getan aber gefahren wird kreuz und quer - gehe täglich in die Markthalle und kann sagen bei 300 Kontakten im Jahr kann ich das beurteilen! Es herrscht einfach keine Disziplin und der Radweg ist eine komplette Fehlplanung da ein PLATZ eben für Veranstaltungen, Märkte ect.
 
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Kommentar erstellt am: 04.09.2023 um 20:16 Uhr
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Konzipiert ist und nicht für Fahrzeuge!
 
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Kommentar erstellt am: 04.09.2023 um 22:29 Uhr
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Fußgänger haben immer Vorrang (bei gemischter Nutzung mit Fußgängern). Das müssen auch die Radfahrenden alle wissen.
In meiner Jugend und auch bei den Pfadfindern hieß es bisher immer, dass der Stärkere stets auf den Schwächeren achtet.
Mit etwas Rücksicht wird das auch bei der "roten Zone" am Marktplatz weiterhin gut funktionieren,
so wie das auch auf den sonstigen nicht roten gemeinsamen Rad- und Geh-wegen gut funktioniert,
wovon es ja viele in Innsbruck gibt.

Es gilt bitte wohl auch am Marktplatz in der sg. "roten Zone" auch für Radfahrende eine Beachtung der 33. StVO-Novelle ( Inkrafttreten mit 1. Oktober 2022 ):
"Auf dem Gehweg/Gehsteig haben Fußgängerinnen/Fußgänger gegenüber Fahrzeugen ausdrücklich Vorrang..."
Siehe: https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/Neuerungen_durch_die_33_StVO_Novelle.html

Danke an alle Radfahrenden (bin ich übrigens auch leidenschaftlich) für das normale Verständnis.

DANKE.
 
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Kommentar erstellt am: 09.09.2023 um 08:47 Uhr
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Was schreiben Sie hier für einen haarsträubenden Unsinn, glauben Sie das eigentlich selbst? Natürlich haben Fußgänger NICHT überall Vorrang, z.B. wenn sie eine Fahrbahn abseits eines Fußgängerübergangs queren wollen. Weiters ist der rote Streifen am Marktplatz weder ein Gehweg, noch ein Gehsteig, noch ein kombinierter Rad- und Gehweg, sondern, wie eindeutig an der Beschilderung zu sehen ist, ein Radweg. Auch Ihre weiteren Ausführungen sind damit gegenstandslos.
 
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Kommentar erstellt am: 09.09.2023 um 11:05 Uhr
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Der Fokus der StVO-Novelle liegt eindeutig auf Sicherheit für gefährdete Gruppen (zu Fußgehende vor Radfahrenden vor Autofahrenden).
 
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Kommentar erstellt am: 20.09.2023 um 18:11 Uhr
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Sie nehmen also die StVO-Novelle, nach der es in ganz konkreten Situationen ganz konkrete Änderungen gibt. Dann pressen Sie das zusammen auf die verallgemeinernde Aussage "Fußgehende vor Radfahrenden". Dann gehen Sie einen Schritt weiter, picken sich >irgendwelche< Situationen im Straßenverkehr heraus und wenden auf diese Situationen Ihre verallgemeinernde Schlussfolgerung aus der StVO-Novelle an, anstatt die tatsächlich geltenden Regeln. Dass das so nicht funktioniert muss Ihnen doch selbst einleuchten.
 
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Kommentar erstellt am: 20.09.2023 um 22:00 Uhr
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§ 68 (1) StVO: (...) Auf Geh- und Radwegen haben sich Radfahrer so zu verhalten, dass Fußgänger nicht gefährdet werden.

Ende der Debatte.
 
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Kommentar erstellt am: 22.09.2023 um 16:03 Uhr
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Sie verweisen erneut auf eine nicht zutreffende Vorschrift. Wie Ihrem Zitat der StVO zu entnehmen ist, geht es in der fraglichen Vorschrift um "Geh- und Radwege". Am Marktplatz handelt es sich jedoch um einen "Radweg" und nicht um einen "Geh- und Radweg".

Den Unterschied erkennen Sie an der Beschilderung. Zeichen 16 kennzeichnet einen "Radweg" (blaue, runde Tafel mit Radfahrer), Zeichen 17a kennzeichnet einen "Geh- und Radweg" (blaue, runde Tafel mit Radfahrer und Fußgänger).

Sie finden die Abbildungen der Zeichen unter §52 hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336

Oder kompakter auf Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_%C3%96sterreich
 
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Kommentar erstellt am: 09.09.2023 um 17:08 Uhr
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Wenn hier etwas Unsinn ist dann ist das einen Radweg quer über einen Marktplatz zu führen. Ein solcher ist für Veranstaltungen, Märkte, Versammlungen, Aufführungen ect. zu verwenden und nicht als Radstrecke geeignet. Gibt es in ganz Österreich so nicht dass quer über einen wichtigen und belebten Platz ein Radweg führt. Sehr gefährlich das Ganze. Mit ein bisschen roter Farbe kann das auch nicht entschärft werden, da bräuchte es schon bauseitige Maßnahmen. Gefährlich für kleine Kinder, alte Menschen, Touristen die nicht ortskundig sind und und und! - Absolute Fehlplanung der Stadt Innsbruck
 
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Kommentar erstellt am: 20.09.2023 um 17:59 Uhr
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Dann sind Sie noch nicht viel in Österreich herumgekommen. In Linz gibt es sogar KfZ-Verkehr mitten über den Hauptplatz.
 
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Kommentar erstellt am: 09.09.2023 um 18:02 Uhr
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Das Problem mit der "Roten Zone" wird vermutlich sein, dass das eigentlich ein Gehsteig ist und lt. StVO streng genommen gar keine Fahrräder dort fahren dürften.

"Gehsteige und Gehwege dürfen mit Fahrrädern nicht in der Längsrichtung befahren werden. Nur das Queren, z.B. im Zuge der Zufahrt zu einem Fahrradabstellplatz, ist erlaubt."

Quelle: https://shorturl.at/fmAEU
 
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Kommentar erstellt am: 20.09.2023 um 18:05 Uhr
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Da irren Sie, es ist weder ein Gehsteig, noch Gehweg, noch ein kombinierter Geh- und Radweg. Es ist nach Beschilderung ein Radweg.

Anmerkung: Tatsache ist, dass es vor ein paar Jahren noch kein Radweg war, jetzt aber ist es so.
 
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Kommentar erstellt am: 20.09.2023 um 22:01 Uhr
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Danke. Lt. Beschilderung ist die Rote Zone offenbar ein Radweg. Warum wurde das nicht als kombinierter Fuß-Radweg beschildert ?

Trotz allem gilt: § 68 (1) StVO: (...) Auf Geh- und Radwegen haben sich Radfahrer so zu verhalten, dass Fußgänger nicht gefährdet werden !!

Weiters möchte ich auf eine Gefahrenstelle hinweisen, wo ich selbst bereits zweimal mit dem Rad fast gestürzt bin beim rechts abbiegen. Die Gehsteigkante (siehe Pfeil) ist in dem Berich leider nicht ausreichend angeschrägt. Das hätte man durchaus barrierefrei ausgestalten sollen.
Bitte um eine gute Nachbesserung (Planierung/großflächige Abschrägung), bevor hier jemand die Stadt IBK unfallbedingt in die Haftung nehmen muss.

DANKE.
 
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Kommentar erstellt am: 22.09.2023 um 16:07 Uhr
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Ihr nach "Trotz allem gilt:" zitierte Vorschrift trifft jedenfalls nicht auf den Marktplatz zu, weil dort kein "Geh- und Radweg", sondern ein "Radweg" ist.
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 11.09.2023 um 09:35 Uhr
Titel: AW: Gefährliche Verwirrung auf dem roten Radweg am Marktplatz
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Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Entscheidend für die Radwegerkennung ist die Beschilderung am Beginn und Ende des Radweges und die weiße Randlinie. Die rote Farbe soll Fußgänger*innen auf den Radweg hinweisen und auch die Radfahrenden zu einer langsameren Fahrt animieren. Radsymbole sind aufgebracht. Diese öfters zu markieren werden wir mit dem zuständigen Referat besprechen.

Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination
 
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