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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Fußgängerübergang Museumstraße
Meldungsnummer | 1360/2024 |
Erstellt am | 08.11.2024 um 10:23 Uhr |
Kategorie |
Radfahrer, Fußgänger
|
Standort |
Museumstraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 14.11.2024 |
Dauer | 6 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Täglich queren viele Personen - vor allem Schulkinder – die Museumstraße auf Höhe der Angerzellgasse. Im „Masterplan Gehen“ ist festgeschrieben „dem Fußverkehr Priorität vor anderen Verkehrsmitteln einzuräumen“. Somit sollte diese Stelle unbedingt einer Überprüfung unterzogen werden. Ein sicheres Überqueren der Museumstraße auf dem Schutzweg bedeutet aktuell einen Umweg von 300 Metern, wenn die Kinder zu den Straßenbahnen und Bussen auf der gegenüberliegenden Seite gelangen wollen.
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vielen Dank für ihren Hinweis. Diese Frage wurde seitens der Stadt Innsbruck bereits geprüft. Diesbezüglich gibt es eine Stellungnahme des zuständigen Referates:
Die Museumstr. ist eine der wichtigsten ÖV-Trassen. Diese Trasse wird an mehreren Stellen von Schutzwegen unterbrochen.
Generell sollte der Abstand zwischen Schutzwegen nicht geringer als 300m sein. Dies liegt darin begründet, dass bei geringeren Abständen die Aufmerksamkeit aller Fahrzeuglenker, als auch die Anhaltebereitschaft massiv sinkt (lt. RVS und durch div. Untersuchungen belegt; Ausnahmefälle signalgeregelte Knoten).
Es wird festgestellt, dass:
• der westliche Schutzweg Höhe MTS 151m entfernt ist (50% des erforderlichen mind. Abstandes)
• der östliche Schutzweg Höhe Wilhelm-Greil-Straße 130m entfernt ist (weniger als 50% des erforderlichen mind. Abstandes)
• Summe der ungeregelten Schutzwegabstände 281m
Unter Berücksichtigung der Abstände, als auch der ÖV-Trasse sind aus verkehrstechnischer Sicht die Umwege zumutbar bzw. ist es möglich die Wege so zu wählen, dass die entsprechenden Schutzwege verwendet werden können.“
Aufgrund dieser Ausführungen kann ein Schutzweg an der gewünschten Stelle mangels Erforderlichkeit nicht befürwortet werden.
Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination