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Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Fußgängerübergang Museumstraße

Meldungsnummer 1360/2024
Erstellt am 08.11.2024 um 10:23 Uhr
Kategorie Radfahrer, Fußgänger
Standort Museumstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 14.11.2024
Dauer 6 Tage
BESCHREIBUNG
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Täglich queren viele Personen - vor allem Schulkinder – die Museumstraße auf Höhe der Angerzellgasse. Im „Masterplan Gehen“ ist festgeschrieben „dem Fußverkehr Priorität vor anderen Verkehrsmitteln einzuräumen“. Somit sollte diese Stelle unbedingt einer Überprüfung unterzogen werden. Ein sicheres Überqueren der Museumstraße auf dem Schutzweg bedeutet aktuell einen Umweg von 300 Metern, wenn die Kinder zu den Straßenbahnen und Bussen auf der gegenüberliegenden Seite gelangen wollen.
Vielen Dank

KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 14.11.2024 um 17:06 Uhr
Titel: AW: Fußgängerübergang Museumstraße
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Guten Tag,
vielen Dank für ihren Hinweis. Diese Frage wurde seitens der Stadt Innsbruck bereits geprüft. Diesbezüglich gibt es eine Stellungnahme des zuständigen Referates:

Die Museumstr. ist eine der wichtigsten ÖV-Trassen. Diese Trasse wird an mehreren Stellen von Schutzwegen unterbrochen.
Generell sollte der Abstand zwischen Schutzwegen nicht geringer als 300m sein. Dies liegt darin begründet, dass bei geringeren Abständen die Aufmerksamkeit aller Fahrzeuglenker, als auch die Anhaltebereitschaft massiv sinkt (lt. RVS und durch div. Untersuchungen belegt; Ausnahmefälle signalgeregelte Knoten).

Es wird festgestellt, dass:
• der westliche Schutzweg Höhe MTS 151m entfernt ist (50% des erforderlichen mind. Abstandes)
• der östliche Schutzweg Höhe Wilhelm-Greil-Straße 130m entfernt ist (weniger als 50% des erforderlichen mind. Abstandes)
• Summe der ungeregelten Schutzwegabstände 281m

Unter Berücksichtigung der Abstände, als auch der ÖV-Trasse sind aus verkehrstechnischer Sicht die Umwege zumutbar bzw. ist es möglich die Wege so zu wählen, dass die entsprechenden Schutzwege verwendet werden können.“

Aufgrund dieser Ausführungen kann ein Schutzweg an der gewünschten Stelle mangels Erforderlichkeit nicht befürwortet werden.

Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination
 
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