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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Fußgänger Karmelitergasse
Meldungsnummer | 1244/2024 |
Erstellt am | 12.10.2024 um 16:23 Uhr |
Kategorie |
Radfahrer, Fußgänger
|
Standort |
Karmelitergasse 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 14.10.2024 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Wenn man als Fußgänger die Karmelitergasse (oder Südbahnstraße) entlanggeht, muss man Schidlachstraße, Liebeneggstraße und Mentlgasse überqueren und hat hier leider nie einen Schutzweg. Vor allem bei den Letzen beiden schießen abbiegende Autos und auch Radfahrer aus der Südbahnstraße oft ziemlich schnell um die Ecke. Auch wenn man immer sorgfältig schaut, steht man dann manchmal schon auf der Straße, wenn ein Auto kommt und wird dann gern auch noch angepöbelt, wenn man sich nicht direkt in Luft auflöst.
Gibt es eine Möglichkeit diese Strecke etwas Fußgänger-freundlicher zu gestalten?
Gibt es eine Möglichkeit diese Strecke etwas Fußgänger-freundlicher zu gestalten?
KOMMENTARE
Bitte nicht den Pargraph §13 Absatz (4) noch weiter aushöhlen!
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(4) Beim Einbiegen in eine Fahrbahn hat der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, einem Fußgänger, der die Fahrbahn
bereits betreten hat, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren dieser Fahrbahn zu ermöglichen.
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Bereits jetzt sind oftmals bei Kreuzungen, die in eine Enbahn münden aber auch Zebrastreifen installiert - die eigentlich nur minimalen Zusatznutzen in der StVO bringen, jedoch dazu führen, dass oftmals der obige §13(4) ignoriert wird - weil ja kein Zebrastreifen da ist.
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(4) Beim Einbiegen in eine Fahrbahn hat der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, einem Fußgänger, der die Fahrbahn
bereits betreten hat, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren dieser Fahrbahn zu ermöglichen.
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Bereits jetzt sind oftmals bei Kreuzungen, die in eine Enbahn münden aber auch Zebrastreifen installiert - die eigentlich nur minimalen Zusatznutzen in der StVO bringen, jedoch dazu führen, dass oftmals der obige §13(4) ignoriert wird - weil ja kein Zebrastreifen da ist.
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vielen Dank für Ihren Hinweis. Mit Fertigstellung des Studentenhauses in der Karmelitergasse soll auch die Kreuzung mit der Liebeneggstraße neu gestaltet werden. Eine Ausweitung des Projektes mit der Kreuzung Schidlachstraße werden wir prüfen.
Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination