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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Falsch abgestellte E-scooter
Meldungsnummer | 527/2021 |
Erstellt am | 18.08.2021 um 14:24 Uhr |
Kategorie |
Radfahrer, Fußgänger
|
Standort |
Arzler Strasse 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 28.09.2021 |
Dauer | 40 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
2 Bewertungen)
von 5 (
Seit längerer Zeit werden immer wieder E-scooter auf dem Gehsteig der Arzlerstrasse zwischen Mühlenweg und Novapark (und wahrscheinlich nicht nur in diesem Bereich) abgestellt. Das bedeutet, dass Fussgänger mit Kinderwagen oder gehbehinderte Personen mit Rollator auf die Fahrbahn treten müsse, um an dem Hindernis vorbeizukommen. Ein Wegschieben ist auf grund des Gewichtes der Gefährte nicht möglich.
Ich empfinde das als einen untragbaren Zustand .Mittels einer Registrierung müsste ja der E-scooter Benutzer (Mieter) ausfindig gemacht werden können und zur Kassa gebeten werden. Es kann ja wohl nicht sein, dass sich Fussgänger wegen rücksichtsloser e-scooter Benutzer in Gefahr bringen müssen.
Ich empfinde das als einen untragbaren Zustand .Mittels einer Registrierung müsste ja der E-scooter Benutzer (Mieter) ausfindig gemacht werden können und zur Kassa gebeten werden. Es kann ja wohl nicht sein, dass sich Fussgänger wegen rücksichtsloser e-scooter Benutzer in Gefahr bringen müssen.
KOMMENTARE
Die Strafe kann doch auch - wie bei PKW üblich - dem Zulassungsbesitzer, in diesem Fall wohl dem Eigentümer, zugestellt werden. Der kann sich dann um den Rest kümmern bzw. das abgeschleppte Vehikel am Abschleppparkplatz auslösen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben das dem Betreiber weitergeleitet und er hat zugesagt, das Abstellen in diesem Bereich nicht mehr zu gestatten. Das ist technisch möglich und Sie sollten Ihren Gehsteig in Zukunft wieder uneingeschränkt nutzen können.
Herzliche Grüße
Paul Schuierer-Aigner
vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben das dem Betreiber weitergeleitet und er hat zugesagt, das Abstellen in diesem Bereich nicht mehr zu gestatten. Das ist technisch möglich und Sie sollten Ihren Gehsteig in Zukunft wieder uneingeschränkt nutzen können.
Herzliche Grüße
Paul Schuierer-Aigner
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Warum kann da nicht analog zu den Stadträdern Zonen definiert werden, die die Betreiberfirma anmietet und wo diese Geräte abgestellt werden MÜSSEN. Denn so zahlt die Allgemeinheit für die Parkplätze der Firma und man muss sich über behindernd angestellte Roller ärgern.