Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Fakstraße Fahradausnahme gegen Einbahn verlängern
Meldungsnummer | 385/2023 |
Erstellt am | 17.06.2023 um 18:26 Uhr |
Kategorie |
Radfahrer, Fußgänger
|
Standort |
Falkstraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 28.06.2023 |
Dauer | 10 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
In der Falkstraße als in Südrichtung verlaufende Einbahnstraße, ist für Fahrräder das fahren in Gegenrichtung bis zur Hälfte der Straße möglich.
Ab dort, wo die Straßenbahnhaltestelle beginnt jedoch nicht mehr.
Somit ist die Ausnahmeregelung sinnlos, es sei denn man fährt unerlaubterweise das kurze Stück nach Norden weiter bis zum Fahrradweg über die Erzherzog -Eugen-Straße.
Es ist auch nicht recht ersichtlich weshalb die Ausnahmeregelung hier endet, weil die Straßenbreite bleibt im wesentlichen gleich wie im südlichen Abschnitt und es gibt auch kein vernünftiges Weiterkommen ab diesem Punkt, sofern man sich an die Vorschriften hält.
Man kann nur die Straße nach links überqueren und zwischen den parkenden Autos durch am Gehsteig weiterschieben. Auf der rechten Seite das Fahrrad weiterzuschieben geht nicht, da müsste man durch die Haltestelleninsel und die dort wartenden Personen stören und behindern.
Ich möchte anregen, die Ausnahme von der Einbahnregelung 50m bis zum Radüberweg weiterzuführen.
Ab dort, wo die Straßenbahnhaltestelle beginnt jedoch nicht mehr.
Somit ist die Ausnahmeregelung sinnlos, es sei denn man fährt unerlaubterweise das kurze Stück nach Norden weiter bis zum Fahrradweg über die Erzherzog -Eugen-Straße.
Es ist auch nicht recht ersichtlich weshalb die Ausnahmeregelung hier endet, weil die Straßenbreite bleibt im wesentlichen gleich wie im südlichen Abschnitt und es gibt auch kein vernünftiges Weiterkommen ab diesem Punkt, sofern man sich an die Vorschriften hält.
Man kann nur die Straße nach links überqueren und zwischen den parkenden Autos durch am Gehsteig weiterschieben. Auf der rechten Seite das Fahrrad weiterzuschieben geht nicht, da müsste man durch die Haltestelleninsel und die dort wartenden Personen stören und behindern.
Ich möchte anregen, die Ausnahme von der Einbahnregelung 50m bis zum Radüberweg weiterzuführen.
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden Ihren Vorschlag bei den betreffenden Referaten einbringen.
Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordiantion
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden Ihren Vorschlag bei den betreffenden Referaten einbringen.
Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordiantion
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