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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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E-Scooter
Meldungsnummer | 27/2024 |
Erstellt am | 08.01.2024 um 10:41 Uhr |
Kategorie |
Radfahrer, Fußgänger
|
Standort |
Herzog-Friedrich-Straße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 13 Kommentare |
Erledigt am | 08.01.2024 |
Dauer | 6 Stunden |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
1 bewerten)
von 5 (
Ein wild abgestellter E-Scooter behindert den Gehweg in der Altstadt.
KOMMENTARE
Weil ich ihn auf die Seite geschoben habe! Es ist doch keine Abstellfläche dafür!
Dann ist das Problem behoben und muss nicht gepostet werde. So einfach !!
Sehr geehrter Melder,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Der E-Scooter befindet sich in einer Fußgängerzone. Wir werden den Betreiber darüber informieren, dass dieser entfernt werden muss.
Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination
vielen Dank für Ihren Hinweis. Der E-Scooter befindet sich in einer Fußgängerzone. Wir werden den Betreiber darüber informieren, dass dieser entfernt werden muss.
Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination
Danke für ihr Bemühen. Die vorherige Rückmeldung dass er nicht in Wege steht fand ich schon sehr verwegen und nicht nachvollziehbar.
Lg
Lg
Auf dem Foto ist er nicht im Weg . Dann sollte man halt die ursprüngliche Position fotografieren. Oder????
Welcher Teil von "dort ist Fußgängerzone" ist unverständlich? Kleiner Tipp: Was hat ein E-Scooter in der Fußgängerzone verloren?
Bis 10.30 Uhr ist keine! Auf dem Foto ist nicht ersichtlich zu welchem Zeitpunkt es aufgenommen wurde, weiters hat der Melder/in auch diese Fußgängerzone nicht erwähnt sondern nur dass ihm der Roller im Weg war. Man sollte dann halt die Meldung richtig titulieren!
Aus dem Abstellort erkennt man eindeutig, dass er in der FUZO steht und aus dem Foto erkennt man auch die Tageszeit. Man muss nur ein bisschen das Hirn einschalten, anstatt drauflos zu gscheiteln und unsympathische Meldungen abzusetzen
Achso es ist ein Rätselbild, nicht gemerkt, sorry!!
Hauptsache, den Senf dazugeben, nicht wahr? Oder vielleicht gar selbst den Scooter dort abgestellt?
Sicher nicht vielleicht sie?
Unter den Lauben bzw. innerhalb der schönen alten Laubengängen sollte ein generelles Abstellverbot für jegliche Fahrzeuge gelten (iB Räder und Roller).
5 von 5 (1 bewerten)
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