Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Der X-te scooter auf der Botanikerstraße
Meldungsnummer | 4/2024 |
Erstellt am | 02.01.2024 um 10:11 Uhr |
Kategorie |
Radfahrer, Fußgänger
|
Standort |
Botanikerstraße 2 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 02.01.2024 |
Dauer | 3 Stunden |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
1 bewerten)
von 5 (
Wie lange soll das noch gehen?
Kann ich so einem Trottel, der das so abstellt, das Ding über den Schädel ziehen oder können wir diesen Müll einfach mal beim Bürgermeister abladen?
Jede andere Stadt hat das mittlerweile im Griff.
Kann ich so einem Trottel, der das so abstellt, das Ding über den Schädel ziehen oder können wir diesen Müll einfach mal beim Bürgermeister abladen?
Jede andere Stadt hat das mittlerweile im Griff.
KOMMENTARE
Sehr geehrte Frau R.,
die Ausweitung des Stadtradsystems auch Bereiche außerhalb der Innenstadt ist im Masterplan Radverkehr vorgesehen. Es finden daher laufend Erweiterungen statt. Der überaus hohe Zuwachs an Ausleihungen zeigt dies deutlich. Die Zahlen für 2023 sind noch nicht ausgewertet, jedoch erwarten wir, dass die Summe von 400.000 Fahrten geknackt werden könnte. Jedenfalls hatten wir 2023 eine Verdoppelung der Fahrten gegenüber dem Vorjahr. Derzeit sind 450 Fahrräder an 48 Standorten verfügbar. Bis 2026 sieht der Masterplan den Ausbau auf 75 Mietradstationen / 720 Mietfahrräder in allen Stadtteilen vor. Hinsichtlich der Ausweitung findet eine stetige Abstimmung zwischen der Fuß- und Radkoordination und der IVB als operativer Partner statt. Neu wurde im abgelaufenen Jahr auch die Zusammenarbeit mit dem gemeinnützigen Verein WAMS begonnen, der sich um die Wartung und Reparatur des Fuhrparks kümmert.
Beste Grüße
Walter Zimmeter
Amt Tiefbau
die Ausweitung des Stadtradsystems auch Bereiche außerhalb der Innenstadt ist im Masterplan Radverkehr vorgesehen. Es finden daher laufend Erweiterungen statt. Der überaus hohe Zuwachs an Ausleihungen zeigt dies deutlich. Die Zahlen für 2023 sind noch nicht ausgewertet, jedoch erwarten wir, dass die Summe von 400.000 Fahrten geknackt werden könnte. Jedenfalls hatten wir 2023 eine Verdoppelung der Fahrten gegenüber dem Vorjahr. Derzeit sind 450 Fahrräder an 48 Standorten verfügbar. Bis 2026 sieht der Masterplan den Ausbau auf 75 Mietradstationen / 720 Mietfahrräder in allen Stadtteilen vor. Hinsichtlich der Ausweitung findet eine stetige Abstimmung zwischen der Fuß- und Radkoordination und der IVB als operativer Partner statt. Neu wurde im abgelaufenen Jahr auch die Zusammenarbeit mit dem gemeinnützigen Verein WAMS begonnen, der sich um die Wartung und Reparatur des Fuhrparks kümmert.
Beste Grüße
Walter Zimmeter
Amt Tiefbau
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden die Meldung an den betreffenden E-Scooter Betreiber weiterleiten.
Freundliche Grüße
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden die Meldung an den betreffenden E-Scooter Betreiber weiterleiten.
Freundliche Grüße
Sehr geehrte Melder der "wild" abgestellten e-scooter,
tatsächlich hat das keine Stadt in Österreich wirklich im "Griff", da es keine gesetzliche Regelung gibt, welche der Stadtverwaltung oder der Exekutive eine Eingriffsmöglichkeit geben würde. Es kann sinngemäß der §68 (4) StVO angewendet werden, welcher Grundregeln für das Abstellen von Fahrrädern auf Gehsteigen vorschreibt. "Fahrräder sind so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, dass Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden." Ein Einschreiten gemäß §68(4) StVO ist aber allenfalls nur dann möglich, wenn jemand auf frischer Tat ertappt werden würde.
Wie bekannt, werden auch auf politischer Ebene verschiedene Lösungen in Innsbruck wie auch in anderen Städten diskutiert, welche bis zu einem Verbot der e-scooter reichen. Es liegt daher in erster Linie an den Betreibern und den Nutzern der e-scooter, den Betrieb rücksichtsvoll zu führen. Daher leiten wir alle diese Bürgermeldungen auch an die Betreiber weiter, damit diese auch in Kenntnis sind.
Beste Grüße
Walter Zimmeter
Amt Tiefbau
tatsächlich hat das keine Stadt in Österreich wirklich im "Griff", da es keine gesetzliche Regelung gibt, welche der Stadtverwaltung oder der Exekutive eine Eingriffsmöglichkeit geben würde. Es kann sinngemäß der §68 (4) StVO angewendet werden, welcher Grundregeln für das Abstellen von Fahrrädern auf Gehsteigen vorschreibt. "Fahrräder sind so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden; dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, dass Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden." Ein Einschreiten gemäß §68(4) StVO ist aber allenfalls nur dann möglich, wenn jemand auf frischer Tat ertappt werden würde.
Wie bekannt, werden auch auf politischer Ebene verschiedene Lösungen in Innsbruck wie auch in anderen Städten diskutiert, welche bis zu einem Verbot der e-scooter reichen. Es liegt daher in erster Linie an den Betreibern und den Nutzern der e-scooter, den Betrieb rücksichtsvoll zu führen. Daher leiten wir alle diese Bürgermeldungen auch an die Betreiber weiter, damit diese auch in Kenntnis sind.
Beste Grüße
Walter Zimmeter
Amt Tiefbau
5 von 5 (1 bewerten)
Danke für Deine Bewertung!
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- ein städtisches Unternehmen
- gewartet von einem gemeinnützigen Unternehmen
- Mikromobilität, die sogar gesund wäre
- ohne Akkus, die immer wieder geladen werden müssen
- feste Plätze, an denen sie abgestellt/abgeholt werden können