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Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Baustelle: ignoranz ggü. Fußgängerinnen und Radfahrerinnen

Meldungsnummer 656/2022
Erstellt am 14.10.2022 um 10:32 Uhr
Kategorie Radfahrer, Fußgänger
Standort Hegnerstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 18.10.2022
Dauer 4 Tage
BESCHREIBUNG
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Ja, Baustellen müssen ab und an sein. Entsprechende Absocherungen aber auch.

Am Mittwoch, den 12.10. War dies bei Erdarbeiten am Campagneareal jedoch nicht der Fall. Da wird relativ simpel der ganze Gehweg und der halbe Radweg blockiert. Ohne irgendwelche Absicherungen. Das gelblicht am LKW war eingeschalten, thats it.

Was sind da eigentlich die offiziellen Auflagen für so eine Baustelle?

Man stelle sich das auf einer Fahrbahn vor!
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 18.10.2022 um 14:40 Uhr
Titel: AW: Baustelle: ignoranz ggü. Fußgängerinnen und Radfahrerinnen
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Sehr geehrter Herr,

für Arbeiten auf und neben der Straße benötigt man eine Bewilligung nach §90 StVO. Diese Ansuchen können online über die Homepage der Stadt Innsbruck gestellt werden. Dem Antragsteller werden mittels Bescheid und ggfs. Verordnung im Zuge der Bewilligung von der Behörde Auflagen vorgeschrieben, die bei der Ausführung einzuhalten sind. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen inklusive Fußgänger:innen und Radfahrer:innen hat dabei immer oberste Priorität, daneben müssen auch Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs beurteilt werden.
In der Regel kann man davon ausgehen, dass bei Arbeiten, bei denen keinerlei Sicherungsmaßnahmen vorliegen (Verkehrszeichen wie zum Beispiel Baustelle, Engstelle, Geschwindigkeitsbegrenzung, Baken, Bauzaun, Sicherungsposten, …) mit derartigen Verkehrsbeeinträchtigungen (Sperre eines Fahrstreifens, Radweges, Gehsteiges) entweder kein Bescheid der Stadt Innsbruck vorliegt oder das Vorhaben nicht bescheidkonform umgesetzt wird.
Bitte geben Sie in Zukunft, wenn die Sicherheit von Verkehrsteilnehmer:innen bei beobachteten Situationen nicht gewährleistet ist, sofort der zuständigen Polizeiinspektion (in diesem Fall PI Reichenau) Bescheid, damit diese unmittelbar reagieren kann.
In diesem konkreten Fall haben wir am gleichen Tag mit der zuständigen Bauaufsicht und Polizei Kontakt aufgenommen.

Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination

 
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