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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Barrierefreiheit Treppe
Meldungsnummer | 804/2023 |
Erstellt am | 07.10.2023 um 14:50 Uhr |
Kategorie |
Radfahrer, Fußgänger
|
Standort |
Bergiselweg 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 09.10.2023 |
Dauer | 2 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Hallo,
wäre es möglich bei dieser Treppe Rampen anzubringen damit Rollstühle und Kinderwägen geschoben werden können? Die Treppe an sich ist ja nicht sehr steil, da müsste sich das aus meiner Sicht gut realisieren lassen. Zumal der Umweg den man ansonsten nehmen muss relativ weit ist.
Danke und schöne Grüße
wäre es möglich bei dieser Treppe Rampen anzubringen damit Rollstühle und Kinderwägen geschoben werden können? Die Treppe an sich ist ja nicht sehr steil, da müsste sich das aus meiner Sicht gut realisieren lassen. Zumal der Umweg den man ansonsten nehmen muss relativ weit ist.
Danke und schöne Grüße
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Eine behindertengerechte Ausstattung der bestehende Treppenanlage ist leider aufgrund der bestehenden Neigung nicht realisierbar (Anm.: die maximale Neigung, um eine behindertengerechte Rampe zu realisieren liegt bei 6% auf max. 10m Länge bzw. 4%. Dies ist hier aufgrund der Topographie leider nicht umsetzbar).
Für die Umsetzung einer Kinderwagenwagenrampe1) muss die Rampe eine Breite zwischen mind. 90 bis ca. 100cm betragen und beidseitig einen doppelten Handlauf aufweisen. Die restliche verbleibende Treppenbreite muss mind. 150cm (Regelbreite 200cm) betragen. Da die Benützung der Kinderwagenrampe nur für Kinderwagennutzer vorgesehen ist, wäre die Einschränkung für die restlichen Fußgänger*innen unverhältnismäßig.
Auch kann wegen der unterschiedlichsten Abmessungen von Kinderwägen bzw. Fahrradanhängern keine universal passenden Schienen montiert werden.
1) Quelle: Kinderwagenrampen Richtlinie der Stadt Wien MA29 aus dem Jahr 2007
Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination