Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Autos auf Geh- und Radweg
Meldungsnummer | 20/2023 |
Erstellt am | 12.01.2023 um 13:40 Uhr |
Kategorie |
Radfahrer, Fußgänger
|
Standort |
Reichenauer Straße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 12.01.2023 |
Dauer | 1 Stunde |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Wann und unter welchen Auflagen ist eigentlich den diversen Firmenfahrzeugen gestattet, auf Geh- bzw. Radwegen zu fahren oder zu Parken.
Im Bild ein Beispiel, wo die eigentliche Zufahrt zum Haus nicht genutzt wird, weil angeblich bei der Bodenlegung gespart wurde, und Autos diese Beschädigen würde. Also wieder mal privater Gewinn auf öffentliche Kosten.
Ähnliches gilt offenbar bei Getränkelieferungen beim Sandwirt gleich in der Nähe.
Danke um die Aufklärung.
Im Bild ein Beispiel, wo die eigentliche Zufahrt zum Haus nicht genutzt wird, weil angeblich bei der Bodenlegung gespart wurde, und Autos diese Beschädigen würde. Also wieder mal privater Gewinn auf öffentliche Kosten.
Ähnliches gilt offenbar bei Getränkelieferungen beim Sandwirt gleich in der Nähe.
Danke um die Aufklärung.
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auf Geh- und Radwegen darf gefahren oder geparkt werden, wenn eine Genehmigung nach der Straßenverkehrsordnung vorliegt. Für eine Genehmigung muss bei der entsprechenden Behörde angesucht werden.
Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination