Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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private Parkplätze nur illegal erreichbar
Meldungsnummer | 818/2023 |
Erstellt am | 09.10.2023 um 22:16 Uhr |
Kategorie |
MÜG (Lärm, ruhender Verkehr)
|
Standort |
Hunoldstraße 20 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 10.10.2023 |
Dauer | 17 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Vor dem Haus Hunoldstraße 20 befinden sich Parkplätze, die den gesamten privaten Platz ausnutzen und 90° zur Fahrbahn bzw. Gehsteig gedreht sind. Auf der Straße sind in diesem Bereich reguläre Parkplätze und eine Müllinsel.
Somit können die Stellplätze nur mittels längsfahren am Gehsteig erreicht werden.
Wie ist das erlaubt?
Somit können die Stellplätze nur mittels längsfahren am Gehsteig erreicht werden.
Wie ist das erlaubt?
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese Fahrzeuge können nur dann beanstandet werden, wenn das Befahren des Gehsteigs in Längsrichtung beobachtet werden konnte.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe
vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese Fahrzeuge können nur dann beanstandet werden, wenn das Befahren des Gehsteigs in Längsrichtung beobachtet werden konnte.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe
Tja willkommen in der Bananenrepublik!
Wie erwartet. Und wenn sie das Auto beim fahren beobachten, dann sagt ihnen die Müg, dass nur die Polizei für den fahrenden Verkehr zuständig ist. ;-)
Und das filmen und der Polizei senden lässt die DSGVO nicht zu!
Übrigens auch der gleiche Witz im Süden vom Leipziger Platz beim Friseur „De….“
Wie erwartet. Und wenn sie das Auto beim fahren beobachten, dann sagt ihnen die Müg, dass nur die Polizei für den fahrenden Verkehr zuständig ist. ;-)
Und das filmen und der Polizei senden lässt die DSGVO nicht zu!
Übrigens auch der gleiche Witz im Süden vom Leipziger Platz beim Friseur „De….“
Diese Antwort von der MÜG ist wohl nicht das, was man sich aufgrund dieser Meldung erwartet hat. Es geht hier nicht darum, ob man jemanden bestrafen kann, wenn er nicht direkt beim Befahren des Gehwegs beobachtet wird. Es dürfte hier wohl ein gewaltiges Missverständnis vorliegen. Die Frage war, ob das längs Befahren des Gehsteigs erlaubt ist. Ich bin zwar kein Experte in punkto Stvo,
aber soweit es mir bekannt ist, ist das längs Befahren auf Gehsteigen NICHT ERLAUBT, egal, ob man dabei beobachtet wird oder nicht. Aber das eigentliche Problem ist doch, dass die privaten Parkplätze nur ILLEGAL erreicht werden können und das müsste doch DRINGEND SANIERT werden. Dafür ist aber wahrscheinlich nicht die MÜG sondern eine andere Institution zuständig! Innsbruck ist so einer Situation NICHT WÜRDIG!
aber soweit es mir bekannt ist, ist das längs Befahren auf Gehsteigen NICHT ERLAUBT, egal, ob man dabei beobachtet wird oder nicht. Aber das eigentliche Problem ist doch, dass die privaten Parkplätze nur ILLEGAL erreicht werden können und das müsste doch DRINGEND SANIERT werden. Dafür ist aber wahrscheinlich nicht die MÜG sondern eine andere Institution zuständig! Innsbruck ist so einer Situation NICHT WÜRDIG!
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Mitarbeiter Christian Sturm, Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen (MÜG), Tel. Nr. +43 512 5360 8176, post.sicherheit@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
David Haberl
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice