Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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musik mit lautsprecher altstadt
Meldungsnummer | 526/2023 |
Erstellt am | 26.07.2023 um 22:08 Uhr |
Kategorie |
MÜG (Lärm, ruhender Verkehr)
|
Standort |
herzog friedrich straße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 27.07.2023 |
Dauer | 15 Stunden |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
2 Bewertungen)
von 5 (
am nachmittag des 26.7.23 waren in der altstadt gleich zweimal
musiker (gruppe mit 3 und 1flötist) am werk.
beide mit lautsprechern.
trotz anrufen bei der müg und der mitteilung, die streife sei eingetroffen,
sowie, es habe mehrere beschwerden gegeben, dauerte es „ewig“,
bis zwei mitarbeiter der müg zu fuß vor ort auftauchten.
die 3–er musikgruppe hatte ihren auftritt längst beendet,
auch der flötist beendete beim eintreffen der müg leute seinen auftritt.
es gab auch keinen kontakt der müg mit dem flötisten.
auf anfrage, erklärten die müg leute, ihnen seien die hände gebunden,
der sachverhalt läge bei der kulturabteilung und dem gemeinderat.
sie könnten nichts tun.
bitte um aufklärung, ob musikgruppen mit ton verstärker auftreten dürfen.
es hat sich um eine massive lärmbelastung gehandelt, auch wenn die musik ok war.
danke für ihre bemühungen!
musiker (gruppe mit 3 und 1flötist) am werk.
beide mit lautsprechern.
trotz anrufen bei der müg und der mitteilung, die streife sei eingetroffen,
sowie, es habe mehrere beschwerden gegeben, dauerte es „ewig“,
bis zwei mitarbeiter der müg zu fuß vor ort auftauchten.
die 3–er musikgruppe hatte ihren auftritt längst beendet,
auch der flötist beendete beim eintreffen der müg leute seinen auftritt.
es gab auch keinen kontakt der müg mit dem flötisten.
auf anfrage, erklärten die müg leute, ihnen seien die hände gebunden,
der sachverhalt läge bei der kulturabteilung und dem gemeinderat.
sie könnten nichts tun.
bitte um aufklärung, ob musikgruppen mit ton verstärker auftreten dürfen.
es hat sich um eine massive lärmbelastung gehandelt, auch wenn die musik ok war.
danke für ihre bemühungen!
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr T.!
Vielen Dank für Ihre Frage. Die Mobile Überwachungsgruppe bemüht sich bei ihrem Eintreffen um einen Konsens, da sie in dieser Sache über kein Instrument (Strafe, Verweis, Wegweisung, etc.) verfügt. Eine entsprechende Würdigung von, aus meiner Sicht, belästigender Musik, würde uns zugutekommen, da wir uns dann nicht solchen Anschuldigen (nachfolgender Kommentar) aussetzen müssten. Da wir nach dem rechtsstaatlichen Prinzip hier keine Handhabe haben, muss eine solche geschaffen werden, bisher fehlt diese jedoch.
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind, müssen Sie jedoch aufgrund mangelnder Zuständigkeit nach §4 Tiroler Veranstaltungsgesetz an das Land Tirol verweisen.
Gerne stehe ich für weitere Fragen auch persönlich/ telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Klaus Feistmantl
Vielen Dank für Ihre Frage. Die Mobile Überwachungsgruppe bemüht sich bei ihrem Eintreffen um einen Konsens, da sie in dieser Sache über kein Instrument (Strafe, Verweis, Wegweisung, etc.) verfügt. Eine entsprechende Würdigung von, aus meiner Sicht, belästigender Musik, würde uns zugutekommen, da wir uns dann nicht solchen Anschuldigen (nachfolgender Kommentar) aussetzen müssten. Da wir nach dem rechtsstaatlichen Prinzip hier keine Handhabe haben, muss eine solche geschaffen werden, bisher fehlt diese jedoch.
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind, müssen Sie jedoch aufgrund mangelnder Zuständigkeit nach §4 Tiroler Veranstaltungsgesetz an das Land Tirol verweisen.
Gerne stehe ich für weitere Fragen auch persönlich/ telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Klaus Feistmantl
Lieber Herr Feistmantl,
man könnte auch einfach mal den Dialog suchen. Mit den Musiker (oder anderen "Steinen des Anstoßes"), sprich einfach mit ihnen REDEN. Dazu braucht man weder eine gesetzliche Grundlage noch sonderlich viel Mut, sprich das wäre der MÜG durchaus zumutbar. Aber auch das ist zu viel verlangt, da man ja "kein Instrument" in der Hand hat...
man könnte auch einfach mal den Dialog suchen. Mit den Musiker (oder anderen "Steinen des Anstoßes"), sprich einfach mit ihnen REDEN. Dazu braucht man weder eine gesetzliche Grundlage noch sonderlich viel Mut, sprich das wäre der MÜG durchaus zumutbar. Aber auch das ist zu viel verlangt, da man ja "kein Instrument" in der Hand hat...
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