Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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live musik innenstadt zweierlei maß
Meldungsnummer | 483/2021 |
Erstellt am | 29.07.2021 um 15:16 Uhr |
Kategorie |
MÜG (Lärm, ruhender Verkehr)
|
Standort |
maria-theresien-straße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 12.08.2021 |
Dauer | 13 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
guten tag, bitte an zuständige abteilungen weiterleiten. veranstaltungen, gewerbe etc., danke
es scheint so, als daß bei genehmigungen für live musik in der innenstadt durch die verantwortlichen mit
zweierlei maß gemessen wird.
in der nördlichen maria-theresien-straße hatte ein cafe bis vor 2 jahren jeweils am donnerstag/freitag
live musik durch einen sänger plus piano. ende jeweils 22.00 uhr. doch das wurde dann auf einmal nicht mehr genehmigt.
anrainer hätten sich beschwert. eine nachforschung im gebäude visavis blieb ohne ergebnis. kein beschwerdeführer eruierbar.
in der altstadt dagegen werden live konzerte seit ende der corona beschränkungen vermehrt im öffentlichen raum vor
einer gaststätte/gastgarten genehmigt. warum?
wäre für eine erklärung und rechtliche begründung für diese ungleichbehandlung dankbar.
in erwartung ihrer geschätzten antwort(en)
m f g
at
es scheint so, als daß bei genehmigungen für live musik in der innenstadt durch die verantwortlichen mit
zweierlei maß gemessen wird.
in der nördlichen maria-theresien-straße hatte ein cafe bis vor 2 jahren jeweils am donnerstag/freitag
live musik durch einen sänger plus piano. ende jeweils 22.00 uhr. doch das wurde dann auf einmal nicht mehr genehmigt.
anrainer hätten sich beschwert. eine nachforschung im gebäude visavis blieb ohne ergebnis. kein beschwerdeführer eruierbar.
in der altstadt dagegen werden live konzerte seit ende der corona beschränkungen vermehrt im öffentlichen raum vor
einer gaststätte/gastgarten genehmigt. warum?
wäre für eine erklärung und rechtliche begründung für diese ungleichbehandlung dankbar.
in erwartung ihrer geschätzten antwort(en)
m f g
at
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr T.,
wenn Sie uns konkret sagen könnten um welche Gaststätte oder welchen Gastgarten es sich handelt, könnten wir nachschauen, welche Musikdarbietungen in welcher Frequenz unsererseits genehmigt wurden. Grundsätzlich können Sie aber versichert sein, dass wir nicht mit zweierlei Maß messen und daher keine Ungleichbehandlung gegeben ist.
Freundliche Grüße
Stefan Fikerle
wenn Sie uns konkret sagen könnten um welche Gaststätte oder welchen Gastgarten es sich handelt, könnten wir nachschauen, welche Musikdarbietungen in welcher Frequenz unsererseits genehmigt wurden. Grundsätzlich können Sie aber versichert sein, dass wir nicht mit zweierlei Maß messen und daher keine Ungleichbehandlung gegeben ist.
Freundliche Grüße
Stefan Fikerle
es handelt sich um das manna!
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tt vom 30.7.2021