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live musik innenstadt zweierlei maß

Meldungsnummer 483/2021
Erstellt am 29.07.2021 um 15:16 Uhr
Kategorie MÜG (Lärm, ruhender Verkehr)
Standort maria-theresien-straße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 12.08.2021
Dauer 13 Tage
BESCHREIBUNG
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guten tag, bitte an zuständige abteilungen weiterleiten. veranstaltungen, gewerbe etc., danke

es scheint so, als daß bei genehmigungen für live musik in der innenstadt durch die verantwortlichen mit
zweierlei maß gemessen wird.
in der nördlichen maria-theresien-straße hatte ein cafe bis vor 2 jahren jeweils am donnerstag/freitag
live musik durch einen sänger plus piano. ende jeweils 22.00 uhr. doch das wurde dann auf einmal nicht mehr genehmigt.
anrainer hätten sich beschwert. eine nachforschung im gebäude visavis blieb ohne ergebnis. kein beschwerdeführer eruierbar.

in der altstadt dagegen werden live konzerte seit ende der corona beschränkungen vermehrt im öffentlichen raum vor
einer gaststätte/gastgarten genehmigt. warum?
wäre für eine erklärung und rechtliche begründung für diese ungleichbehandlung dankbar.
in erwartung ihrer geschätzten antwort(en)
m f g
at
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 30.07.2021 um 09:55 Uhr
Titel: AW: live musik innenstadt zweierlei maß
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tt vom 30.7.2021
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 12.08.2021 um 12:35 Uhr
Titel: AW: live musik innenstadt zweierlei maß
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Sehr geehrter Herr T.,

wenn Sie uns konkret sagen könnten um welche Gaststätte oder welchen Gastgarten es sich handelt, könnten wir nachschauen, welche Musikdarbietungen in welcher Frequenz unsererseits genehmigt wurden. Grundsätzlich können Sie aber versichert sein, dass wir nicht mit zweierlei Maß messen und daher keine Ungleichbehandlung gegeben ist.

Freundliche Grüße
Stefan Fikerle
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 12.08.2021 um 13:03 Uhr
Titel: AW: AW: live musik innenstadt zweierlei maß
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