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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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autofriedhof

Meldungsnummer 180/2023
Erstellt am 23.03.2023 um 15:01 Uhr
Kategorie MÜG (Lärm, ruhender Verkehr)
Standort Josef Wilberger Straße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 6 Kommentare
Erledigt am 24.03.2023
Dauer 19 Stunden
BESCHREIBUNG
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der abgebildete pkw steht, offensichtlich ohne in verwendung zu sein, seit jahren auf einem öffentlichen parkplatz.
trotzdem er mittlerweile einen "parkplatten" hat und das pickerl seit mehr als 2 jahren abgelaufen ist, scheint dies, da ein kennzeichen montiert ist, rechtskonform zu sein.
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 23.03.2023 um 15:06 Uhr
Titel: AW: autofriedhof
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zusatzfoto
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 23.03.2023 um 15:22 Uhr
Titel: AW: autofriedhof
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Sehr geehrter Melder,
ich habe Ihr Foto nachbearbeitet, da persönliche Daten ersichtlich waren. Ihre Anregung wird selbstverständlich weiter bearbeitet.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 24.03.2023 um 10:37 Uhr
Titel: AW: autofriedhof
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Sehr geehrter Herr M.,
da an diesem Fahrzeug Kennzeichen angebracht sind, ist ein Einschreiten von uns hier nicht möglich.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe
 
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 24.03.2023 um 18:35 Uhr
Titel: AW: autofriedhof
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Darf ein KFZ ohne gültige Prüfplakette auf öffentlicher Fläche abgestellt werden?
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 24.03.2023 um 20:14 Uhr
Titel: AW: autofriedhof
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vielen dank, dass sie der sache nachgegangen sind, wenngleich das ergebnis nicht wirklich nachvollziehbar ist.

durch den platten reifen ist der pkw nicht verkehrstüchtig.

durch die abgelaufene plakette darf der pkw nicht am öffentlichen vekehr teilnehmen.

wenn auch nicht bewiesen, ist davon auszugehen, dass auch kein versicherungsschutz besteht.

trotz allem blockiert der besitzer seit jahren einen öffentlichen parkplatz....
 
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Kommentar erstellt am: 25.03.2023 um 16:53 Uhr
Titel: AW: autofriedhof
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Ich hätte eher gedacht, gerade WEIL dieses KFZ eine Nummer hat, wäre es einfacher, der Sache nachzugehen.
 
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