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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Vorschriftswidrig geparkte KFZ

Meldungsnummer 318/2024
Erstellt am 19.03.2024 um 21:13 Uhr
Kategorie MÜG (Lärm, ruhender Verkehr)
Standort Wilhelm-Greil-Straße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 5 Kommentare
Erledigt am 20.03.2024
Dauer 18 Stunden
BESCHREIBUNG
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Hineinragen von Fahrzeugteilen in den Gehsteig. Das ist lt. aktueller StVO ausdrücklich verboten.

Bitte an die MÜG um regelmäßige Kontrollen.

DANKE.
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 19.03.2024 um 21:18 Uhr
Titel: AW: Vorschriftswidrig geparkte KFZ
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Der Mensch, der sein rotes KFZ am Behindertenparkplatz abgestellt hat, hält sich offensichtlich als Einziger an die aktuell geltende Verordnung beim Parken, wo kein Fahrzeugteil den Gehsteig überragen darf (gilt seit 1.10.2022). LG
 
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 20.03.2024 um 18:59 Uhr
Titel: AW: Vorschriftswidrig geparkte KFZ
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Kommentar erstellt am: 20.03.2024 um 07:01 Uhr
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Das passiert aus Unwissenheit. Und wird leider nicht kontrolliert.
Wenn ich allerdings hier bei uns im Haus beobachten muss, dass das ÖMTC Magazin ungelesen im Papierkorb landet,
woher sollen es die LenkerInnen auch wissen.
Abstand zu FahrradfahrerInnen innerorts 1.50 Meter, ausserhalb geschlossener Ortschaften 2 Meter. Ist auch neu, wissen viele nicht.
 
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Kommentar erstellt am: 20.03.2024 um 07:12 Uhr
Titel: AW: Vorschriftswidrig geparkte KFZ
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Ignorantia legis non excusat

§ 2 ABGB: Sobald ein Gesetz (Verordnung) gehörig kundgemacht worden ist, kann sich niemand damit entschuldigen, dass ihm dasselbe nicht bekannt geworden sei.

Somit: Unwissenheit schütz nicht vor Strafe
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 20.03.2024 um 15:30 Uhr
Titel: AW: Vorschriftswidrig geparkte KFZ
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Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Meldung. Leider können Meldungen, die uns über dieses Portal erreichen, nicht zeitgerecht bearbeitet werden. Vor Ort konnte von unserer Streife weder in der Wilhelm-Greil-Straße (wie Ihre Meldung nahelegt) noch in der Erlerstraße (wie am Foto zu sehen) ein vorschriftswidrig geparktes Kraftfahrzeug wahrgenommen werden. Um zielgerichtet einschreiten zu können, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0512/5360-1272 sobald Sie einen Missstand feststellen. Wir sind täglich rund um die Uhr für Sie da.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe
 
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