Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Vorschriftswidrig geparkte KFZ
Meldungsnummer | 318/2024 |
Erstellt am | 19.03.2024 um 21:13 Uhr |
Kategorie |
MÜG (Lärm, ruhender Verkehr)
|
Standort |
Wilhelm-Greil-Straße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 5 Kommentare |
Erledigt am | 20.03.2024 |
Dauer | 18 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Hineinragen von Fahrzeugteilen in den Gehsteig. Das ist lt. aktueller StVO ausdrücklich verboten.
Bitte an die MÜG um regelmäßige Kontrollen.
DANKE.
Bitte an die MÜG um regelmäßige Kontrollen.
DANKE.
KOMMENTARE
Darf nicht überragen oder muss Mindestbreite frei bleiben?
Das passiert aus Unwissenheit. Und wird leider nicht kontrolliert.
Wenn ich allerdings hier bei uns im Haus beobachten muss, dass das ÖMTC Magazin ungelesen im Papierkorb landet,
woher sollen es die LenkerInnen auch wissen.
Abstand zu FahrradfahrerInnen innerorts 1.50 Meter, ausserhalb geschlossener Ortschaften 2 Meter. Ist auch neu, wissen viele nicht.
Wenn ich allerdings hier bei uns im Haus beobachten muss, dass das ÖMTC Magazin ungelesen im Papierkorb landet,
woher sollen es die LenkerInnen auch wissen.
Abstand zu FahrradfahrerInnen innerorts 1.50 Meter, ausserhalb geschlossener Ortschaften 2 Meter. Ist auch neu, wissen viele nicht.
Ignorantia legis non excusat
§ 2 ABGB: Sobald ein Gesetz (Verordnung) gehörig kundgemacht worden ist, kann sich niemand damit entschuldigen, dass ihm dasselbe nicht bekannt geworden sei.
Somit: Unwissenheit schütz nicht vor Strafe
§ 2 ABGB: Sobald ein Gesetz (Verordnung) gehörig kundgemacht worden ist, kann sich niemand damit entschuldigen, dass ihm dasselbe nicht bekannt geworden sei.
Somit: Unwissenheit schütz nicht vor Strafe
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Meldung. Leider können Meldungen, die uns über dieses Portal erreichen, nicht zeitgerecht bearbeitet werden. Vor Ort konnte von unserer Streife weder in der Wilhelm-Greil-Straße (wie Ihre Meldung nahelegt) noch in der Erlerstraße (wie am Foto zu sehen) ein vorschriftswidrig geparktes Kraftfahrzeug wahrgenommen werden. Um zielgerichtet einschreiten zu können, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0512/5360-1272 sobald Sie einen Missstand feststellen. Wir sind täglich rund um die Uhr für Sie da.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe
vielen Dank für Ihre Meldung. Leider können Meldungen, die uns über dieses Portal erreichen, nicht zeitgerecht bearbeitet werden. Vor Ort konnte von unserer Streife weder in der Wilhelm-Greil-Straße (wie Ihre Meldung nahelegt) noch in der Erlerstraße (wie am Foto zu sehen) ein vorschriftswidrig geparktes Kraftfahrzeug wahrgenommen werden. Um zielgerichtet einschreiten zu können, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0512/5360-1272 sobald Sie einen Missstand feststellen. Wir sind täglich rund um die Uhr für Sie da.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe
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