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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

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Verstoß gegen §23 Abs. 1 StVO

Meldungsnummer 623/2022
Erstellt am 07.10.2022 um 13:24 Uhr
Kategorie MÜG (Lärm, ruhender Verkehr)
Standort Erlerstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 11.10.2022
Dauer 3 Tage
BESCHREIBUNG
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Ein rücksichtsloser Lenker eines Fahrzeugs mit langer Ladefläche hat dieses so geparkt, dass jedenfalls nicht 1,5m Platz für die Fußgänger:innen übrig bleibt. Ich bitte das Magistrat in Zukunft genauer auf solche Missstände zu achten.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 11.10.2022 um 09:41 Uhr
Titel: AW: Verstoß gegen §23 Abs. 1 StVO
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Sehr geehrter Herr G.,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Mag. Klaus Feistmantl, Amt für Allgemeine Sicherheit, Tel. Nr. +43 512 5360 4400, post.sicherheit@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 11.10.2022 um 11:28 Uhr
Titel: AW: Verstoß gegen §23 Abs. 1 StVO
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Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Meldung. Leider können Meldungen, die uns über dieses Portal erreichen, nicht zeitgerecht bearbeitet werden. Um zielgerichtet einschreiten zu können, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0512/5360-1272, sobald Sie diesen Missstand wahrnehmen. Wir sind 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche für Sie da.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe
 
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