Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Parken faktisch parallel zur Fahrbahn
Meldungsnummer | 312/2023 |
Erstellt am | 21.05.2023 um 13:11 Uhr |
Kategorie |
MÜG (Lärm, ruhender Verkehr)
|
Standort |
Speckbacherstraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 6 Kommentare |
Erledigt am | 22.05.2023 |
Dauer | 23 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Hallo,
Muss das sein bzw ist parken mit einem überschießendem Platzbedarf überhaupt erlaubt? Bitte kontrollieren Sie ab und an die parkenden Fahrzeuge in der Speckbacherstraße. Viele parken Ihre SUVs, VW Busse etc mehr parallel als im Winkel zur Fahrbahn. Der vorhandene Platz ist ohnehin gering für die Anwohner. Danke.
P. S. Das Fahrzeug ist ein Beispiel von mehreren nur am heutigen Tag,es wird aber immer extremer mit dem Platzverbrauch des einzelnen, insbesondere eben SUV, VW Bus etc. Auch Firmenwagen werden oft eher quer gestellt. Habe das Kennzeichen unkenntlich gemacht, weil die Fotos öffentlich sind. Kann es auf Anfrage den Behörden mitteilen. Das Fahrzeug könnte meiner Meinung nach völlig normal gerade einparken und benötigt nicht so viel Platz.
Muss das sein bzw ist parken mit einem überschießendem Platzbedarf überhaupt erlaubt? Bitte kontrollieren Sie ab und an die parkenden Fahrzeuge in der Speckbacherstraße. Viele parken Ihre SUVs, VW Busse etc mehr parallel als im Winkel zur Fahrbahn. Der vorhandene Platz ist ohnehin gering für die Anwohner. Danke.
P. S. Das Fahrzeug ist ein Beispiel von mehreren nur am heutigen Tag,es wird aber immer extremer mit dem Platzverbrauch des einzelnen, insbesondere eben SUV, VW Bus etc. Auch Firmenwagen werden oft eher quer gestellt. Habe das Kennzeichen unkenntlich gemacht, weil die Fotos öffentlich sind. Kann es auf Anfrage den Behörden mitteilen. Das Fahrzeug könnte meiner Meinung nach völlig normal gerade einparken und benötigt nicht so viel Platz.
KOMMENTARE
Das auf dem Foto gezeigte Fahrzeug steht noch an selber Ort und Stelle. Parkt dieses also der StVO etc entsprechend korrekt?
Das ist wieder einmal ein Beispiel, wie die Leute von der MÜG sich davor drücken, etwas unternehmen zu sollen/müssen. Besonders Wörter wie "immer wieder" und "tagelang" sind für die MÜG Fremdwörter. Wenn gesetzeswidrige Sachen IMMER WIEDER passieren, muss man sie halt IMMER WIEDER überwachen - ohne dass jedes mal jemand am Telefon ist und extra drauf aufmerksam macht. Und - wie man ja nachträglich lesen konnte - stand besagtes Fahrzeug auch ein paar Tage danach immer noch da. Bleibt die Frage, ob die MÜG wirklich dort war, denn so ein Ungetüm von Auto kann man nicht übersehen. Ich kann es einfach nicht verstehen, dass die MÜG solche Meldungen nicht laufend überwacht und die Verkehrssünder zur Rechenschaft zieht. Wenn es sich herumsprechen würde, dass da genau kontrolliert wird, dann würde es sicher bald einmal viel weniger falsch parkende Autos geben. Aber wo nicht kontrolliert wird - und zwar laufend - bürgern sich halt solche Unsitten ein. Kein noch so scharfes Gesetz hilft, wenn die Ausführung nicht kontrolliert wird. Es gibt halt leider immer wieder Menschen, die nichts von Gesetzen halten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
selbstverständlich wurde dieses Fahrzeug wahrgenommen. Es wurde deshalb nicht beanstandet, weil nichts zu beanstanden war. Dieses Fahrzeug ist, obwohl der konkrete Abstellwinkel von den übrigen parkenden Fahrzeugen abweicht, entsprechend den Bodenmarkierungen abgestellt.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe
selbstverständlich wurde dieses Fahrzeug wahrgenommen. Es wurde deshalb nicht beanstandet, weil nichts zu beanstanden war. Dieses Fahrzeug ist, obwohl der konkrete Abstellwinkel von den übrigen parkenden Fahrzeugen abweicht, entsprechend den Bodenmarkierungen abgestellt.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe
Wenn ein Fahrzeug aufgrund eines sehr "schrägen" Abstellwinkels also mehr als die anderthalbfache fahrzeugbreite des kfz selbst, zum parken auf der vorhandenen parkflächen besetzt, obwohl ein abstellen mit geringerem Winkel (90° Winkel zur fahrbahn/gehsteig) ungehindert möglich ist, ist dies Ihrer Meinung immer noch mit § 23 Abs. 1 StVO konform? Dort steht nämlich "Der Lenker hat das Fahrzeug zum Halten oder Parken unter Bedachtnahme auf DIE BESTE AUSNÜTZUNG DES VORHANDENEN PLATZES(!) so aufzustellen, dass..." ist beste AUSNÜTZUNG also so zu verstehen, egal das andere keinen Parkplatz finden? Verstehen sie mich nicht falsch, ich will es nur verstehen, aber wenn das so ist, dann wäre es ja noch besser, die Leute parken mittig auf der parkfläche in Fahrtrichtung, denn besser kann die parkfläche vom einzelnen nicht mehr genutzt werden.
Die Sachlage wurde dem Bürger persönlich erklärt.
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vielen Dank für Ihre Meldung. Leider können Meldungen, die uns über dieses Portal erreichen, nicht zeitgerecht bearbeitet werden. So konnte unsere Streife vor Ort heute keine Fahrzeuge feststellen, die entgegen den Bodenmarkierungen abgestellt waren. Sollten Sie Fahrzeuge wahrnehmen, die entgegen den Bodenmarkierungen abgestellt sind, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0512/5360-1272. Wir sind 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, für Sie da.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe