Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Foto von Mittwoch Abend.
Parken erlaubt? Haltestelle Messe
Meldungsnummer | 696/2023 |
Erstellt am | 17.09.2023 um 08:33 Uhr |
Kategorie |
MÜG (Lärm, ruhender Verkehr)
|
Standort |
Ing.-Etzel-Straße 84 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 12 Kommentare |
Erledigt am | 02.10.2023 |
Dauer | 15 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Die Stellfläche unter der Haltestelle Messe wird immer wieder als Parkplatz genutzt. Ist das ein offizieller Parkplatz? Meines Wissens nicht.
Ich finde es immer wieder bemerkenswert wieviel Raum das Auto in Innsbruck bekommt. An gleicher Stelle sind zu wenig Radabstellflächen und das Leihradsystem ist auch zu klein konzipiert. Asphalt gibt es auch genug.
Foto ist von Sonntag
Ich finde es immer wieder bemerkenswert wieviel Raum das Auto in Innsbruck bekommt. An gleicher Stelle sind zu wenig Radabstellflächen und das Leihradsystem ist auch zu klein konzipiert. Asphalt gibt es auch genug.
Foto ist von Sonntag
KOMMENTARE
Dies ist mir bekannt, da ich selbst Autofahrer bin. Trotzdem Danke für den Diskussionsbeitrag.
Nicht genug, augenscheinlich.
Viele Autofahrer denken, Radler zahlen nicht für die Straßen. Es ist jedoch so, dass die Allgemeinheit, einschließlich Radler, sogar für die Kosten und Probleme, die durch Autos entstehen, gehörig draufzahlen muss. Der Straßenverkehr verursacht für die Allgemeinheit fast doppelt so hohe Kosten, wie durch Kfz-bezogene Steuern und Abgaben bezahlt werden. Zu den unbezahlten Kosten des Straßenverkehrs zählen unter anderem: Gesundheitsschäden durch Abgase und Lärm, Unfallfolgekosten, Klimakosten oder die Entwertung von Immobilien und Tourismusregionen durch Verkehrsbelastung. Damit wird der Pkw-Verkehr indirekt subventioniert. Infrastrukturkosten der öffentlichen Hand und externe Kosten des Kfz-Verkehrs für die Allgemeinheit (vor allem durch Unfälle, Lärm, Luftschadstoffe) machen mit 15,6 Milliarden Euro fast das Doppelte der Einnahmen aus, davon alleine rund 7 Milliarden Euro laut Unfallkostenrechnung des bmvit.
Ich fürchte Ihre Aufklärungsarbeit ist vergebliche Liebesmüh.
Die sehbehinderten Menschen sind auch dankbar, wenn die Leitlinien frei sind. Diese sind dem Bild nach auch zugeparkt. Die bezahlen sicher auch Steuern.
Da gebe ich Ihnen Recht! ?
Sehr geehrter Melder,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Mag. Klaus Feistmantl, Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen (MÜG), Tel. Nr. +43 512 5360 8176, post.sicherheit@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
David Haberl
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Mag. Klaus Feistmantl, Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen (MÜG), Tel. Nr. +43 512 5360 8176, post.sicherheit@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
David Haberl
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Meldung. Der Bereich wurde von uns verstärkt überwacht. Zögern Sie bitte nicht, sich unter 0512/5360-1272 zu melden, sobald Sie diesen Missstand feststellen. Wir sind täglich 24 Stunden für Sie da.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe
vielen Dank für Ihre Meldung. Der Bereich wurde von uns verstärkt überwacht. Zögern Sie bitte nicht, sich unter 0512/5360-1272 zu melden, sobald Sie diesen Missstand feststellen. Wir sind täglich 24 Stunden für Sie da.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe
Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für die Info, allerdings ist meine Frage damit nicht beantwortet.
Meine Frage lautet: Ist in diesem Bereich das Parken erlaubt?
Für mich ist dies einfach nicht eindeutig erkennbar.
Wenn parken erlaubt ist, hat meine Meldung keinerlei Bedeutung.
Wenn parken nicht erlaubt ist, muss dies für die AutofahrerInnen klar erkennbar sein. Ansonsten ist es nur Abzocke der AutofahrerInnen.
Mein Lösungsvorschlag bei Parkverbot wäre, den Bereich baulich so umzugestalten das AutofahrerInnen erst gar nicht in Versuchung kommen ihr Auto dort abzustellen. Mehr Fahrradbügel, weniger Asphalt und klare Bodenarkierungen zum Beispiel sind leicht umzusetzen.
Danke im Voraus für klare Antwort.
danke für die Info, allerdings ist meine Frage damit nicht beantwortet.
Meine Frage lautet: Ist in diesem Bereich das Parken erlaubt?
Für mich ist dies einfach nicht eindeutig erkennbar.
Wenn parken erlaubt ist, hat meine Meldung keinerlei Bedeutung.
Wenn parken nicht erlaubt ist, muss dies für die AutofahrerInnen klar erkennbar sein. Ansonsten ist es nur Abzocke der AutofahrerInnen.
Mein Lösungsvorschlag bei Parkverbot wäre, den Bereich baulich so umzugestalten das AutofahrerInnen erst gar nicht in Versuchung kommen ihr Auto dort abzustellen. Mehr Fahrradbügel, weniger Asphalt und klare Bodenarkierungen zum Beispiel sind leicht umzusetzen.
Danke im Voraus für klare Antwort.
Sehr geehrter Herr D.,
wir können hier keine ungewöhnlich hohe Anzahl an Verparkungen feststellen. Zusätzliche Maßnahmen um den Gehsteig als solchen zu kennzeichnen, sind aus Sicht der Mobilen Überwachungsgruppe nicht notwendig.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe
wir können hier keine ungewöhnlich hohe Anzahl an Verparkungen feststellen. Zusätzliche Maßnahmen um den Gehsteig als solchen zu kennzeichnen, sind aus Sicht der Mobilen Überwachungsgruppe nicht notwendig.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe
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