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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Parken auf Stadtfläche ohne Kurzparkzone

Meldungsnummer 579/2021
Erstellt am 15.09.2021 um 09:20 Uhr
Kategorie MÜG (Lärm, ruhender Verkehr)
Standort Tiergartenstraße 128
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 4 Kommentare
Erledigt am 16.09.2021
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Tiergartenstrasse zwischen Hausnummer 126 und 128 gibt es vor der Sammelinsel eine Parkgelegenheit auf Stadtgrund, die man ohne Bezahlung von Parkgebühren nutzen kann. Schon seit längerem wird dieser Platz so zugeparkt, dass die Autos über die Gehsteigkante hinauffahren und mit der Hinterseite teilweise sogar in den Gehsteig hinein stehen. Bildmaterial ist vorhanden.
Mit freundlichen Grüßen
Schoner Angelika
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 15.09.2021 um 19:24 Uhr
Titel: AW: Parken auf Stadtfläche ohne Kurzparkzone
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Sehr geehrte Dame,
ich habe in Ihrer Meldung die personenbezogenen Daten im Foto unkenntlich gemacht. Das ist gemäß den AGB nicht zulässig. Ihr Anliegen wird selbstverständlich weiterhin bearbeitet.
Beste Grüße
Eva Stadlmair
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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Kommentar erstellt am: 16.09.2021 um 08:40 Uhr
Titel: AW: Parken auf Stadtfläche ohne Kurzparkzone
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Für Ihr Anliegen ist die MÜG – Mobile ÜberwachungsGruppe, +43 512 5360 1272, post.sicherheit@innsbruck.gv.at zuständig. Ich habe Ihre Meldung weiter geleitet.
Beste Grüße
Eva Stadlmair
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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Kommentar erstellt am: 16.09.2021 um 09:37 Uhr
Titel: AW: Parken auf Stadtfläche ohne Kurzparkzone
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Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Meldung. Leider können Beschwerden, die uns über das Portal „Bürgermeldungen“ erreichen, nicht zeitgerecht behandelt werden. Um zielgerichtet einschreiten zu können, melden Sie sich bitte, sobald Sie wahrnehmen, dass ein geparktes Fahrzeug den Gehsteig blockiert, unter der Nummer 0512/5360-1272. Wir sind 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, für Sie da.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe
 
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Kommentar erstellt am: 17.09.2021 um 01:53 Uhr
Titel: AW: Parken auf Stadtfläche ohne Kurzparkzone
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Ich möchte EINMAL erleben, dass man bei der MÜG KEINE Ausrede hat, etwas nicht tun zu müssen/sollen. Aus dem Beitrag geht doch ein-
deutig hervor, dass dieses freche Parken keine einmalige Angelegenheit ist. Also - auch wenn die Meldung mit etwas Verspätung bei
der MÜG eintrifft, könnten sie doch ein paarmal dort vorbeifahren und sich von der Situation ein Bild machen! Man hat halt nicht immer
die Nummer von der MÜG bei der Hand, hingegen weiß man, wo es die Bürgermeldungen gibt! Und man weiß auch nicht immer, ob die
MÜG für etwas zuständig ist, oder eine andere Institution. Kann die MÜG eigentlich auch mal etwas selbst machen, ohne dazu "angeschupst" zu werden?
 
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