Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Obdachlose auf der Karwendel brücke
Meldungsnummer | 492/2023 |
Erstellt am | 14.07.2023 um 11:38 Uhr |
Kategorie |
MÜG (Lärm, ruhender Verkehr)
|
Standort |
Karwendelbrücke 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 04.08.2023 |
Dauer | 21 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Trotz Meldungen vor einem Monat hat sich Situation auf der Brücke nicht verändert.
Für den Hindernislauf am 1.Juli wurde der Obdachlose ferngehalten.
Jetzt ist er ist wieder da, mitsamt seinem Einkaufswagen, Matratzen, Essenresten etc.
Auch die weitere Person sitzt wieder da….
Warum wird der Rad- und Fußweg behindert?
Ist das nicht laut &78 StVO verboten?
Warum ist die Polizei machtlos?
Jeder andere Bürger wird für einen kleinen Verstoß zur Rechenschaft gezogen.
§ 78. Verhalten auf Verkehrsflächen mit Fußverkehr
Auf Verkehrsflächen mit Fußgängerverkehr ist verboten:
a) andere Straßenbenützer zu gefährden, ……
b) den Fußgängerverkehr mutwillig zu behindern.
Für den Hindernislauf am 1.Juli wurde der Obdachlose ferngehalten.
Jetzt ist er ist wieder da, mitsamt seinem Einkaufswagen, Matratzen, Essenresten etc.
Auch die weitere Person sitzt wieder da….
Warum wird der Rad- und Fußweg behindert?
Ist das nicht laut &78 StVO verboten?
Warum ist die Polizei machtlos?
Jeder andere Bürger wird für einen kleinen Verstoß zur Rechenschaft gezogen.
§ 78. Verhalten auf Verkehrsflächen mit Fußverkehr
Auf Verkehrsflächen mit Fußgängerverkehr ist verboten:
a) andere Straßenbenützer zu gefährden, ……
b) den Fußgängerverkehr mutwillig zu behindern.
KOMMENTARE
Danke. Könnten Sie vielleicht auch Polizei veständigen, weil es sich um ein Verkehrsverstoß handelt?
Ich habe gerade gegoogelt wann die Brücke damals verbreitert wurde um den Radverkehr parallel zu ermöglichen. Zufällig kam auch eine Bürgermeldung von 2018 (545/2018) vor, welche auf das gleiche Problem hingewiesen hat. Wenn es sich um die gleiche Person handelt, dann gibt es das Problem jetzt schon seit ca. 5 Jahren!
Wenn möglich könnte man bitte regelmäßge Kontrollen an dieser Stelle durchführen?
Auch wenn der Herr mittlerweile nicht mehr so passiv-aggresiv seinen Einkaufswagen querstellt, ist sein Lager an seinem "Stammplatz" doch eine deutliche Behinderung für die häufig genutzte Brücke.
Danke und LG
Wenn möglich könnte man bitte regelmäßge Kontrollen an dieser Stelle durchführen?
Auch wenn der Herr mittlerweile nicht mehr so passiv-aggresiv seinen Einkaufswagen querstellt, ist sein Lager an seinem "Stammplatz" doch eine deutliche Behinderung für die häufig genutzte Brücke.
Danke und LG
Danie für Ihr Kommentar.
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Mag. Klaus Feistmantl, Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen (MÜG), Tel. Nr. +43 512 5360 8176, post.sicherheit@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
David Haberl
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice