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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Moped ohne gültiges Pickerl

Meldungsnummer 1164/2024
Erstellt am 24.09.2024 um 14:13 Uhr
Kategorie MÜG (Lärm, ruhender Verkehr)
Standort Pacherstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 30.09.2024
Dauer 5 Tage
BESCHREIBUNG
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seit mehreren Jahren steht ein Moped vor dem Haus Pacherstraße 7. Es ist zwar ein Kennzeichen montiert aber das §57a Pickerl ist seit Jahren abgelaufen. Daher dürfte es eigentlich nicht im öffentlichen Parkraum abgestellt sein! Ausserdem scheint evt Öl herauszutropfen, da unter dem Moped ein dunkler Fleck sichtbar ist.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 25.09.2024 um 08:39 Uhr
Titel: AW: Moped ohne gültiges Pickerl
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Guten Tag,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand
Ing. Christian Schneider, Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen (MÜG), Tel. Nr. +43 512 5360 8176, post.sicherheit@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
David Haberl
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 30.09.2024 um 14:01 Uhr
Titel: AW: Moped ohne gültiges Pickerl
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Guten Tag!
Vielen Dank für Ihre Meldung. Unsere Streife vor Ort konnte keinen Austritt von Betriebsmitteln feststellen. Die abgelaufene Begutachtungsplakette wurde beanstandet, weitere Maßnahmen sind gesetzlich nicht vorgesehen.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe
 
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