Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Es ist eigentlich gesetzlich völlig klar. Neben Zoos und Tiergärten sind auch botanische Gärten geschlossen. Nachzulesen in der gültigen Verordnung. Nachdem ja lt Aussage der Stadt der Hofgarten ein botanischer Garten ist...
Lumagica Covid illegal?
Meldungsnummer | 68/2021 |
Erstellt am | 24.01.2021 um 00:16 Uhr |
Kategorie |
MÜG (Lärm, ruhender Verkehr)
|
Standort |
Hofgarten 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 11 Kommentare |
Erledigt am | 02.03.2021 |
Dauer | 37 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
8 Bewertungen)
von 5 (
Zu Kommentar #17 Meldung 675/2020 ergänzend Stellungnahme erbeten, ausführlicher demnächst.
Meinen herzlichsten Dank Ihrer Duldsamkeit in der Sache.
Meinen herzlichsten Dank Ihrer Duldsamkeit in der Sache.
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr K.,
Sie haben über www.buergermeldungen.com einen Kommentar veröffentlicht. Allerdings haben Sie sich laut den AGB nicht ordnungsgemäß angemeldet. Ich ersuche Sie daher, Ihre Daten zu berichtigen (keine Abkürzungen, Wohnadresse, Telefonnummer). Herzlichen Dank und beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
Sie haben über www.buergermeldungen.com einen Kommentar veröffentlicht. Allerdings haben Sie sich laut den AGB nicht ordnungsgemäß angemeldet. Ich ersuche Sie daher, Ihre Daten zu berichtigen (keine Abkürzungen, Wohnadresse, Telefonnummer). Herzlichen Dank und beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
Guten Tag,
gibt es noch irgendeine Reaktion von öffentlicher Seite zu dieser Anfrage?
Und wenn nicht, warum nicht?
gibt es noch irgendeine Reaktion von öffentlicher Seite zu dieser Anfrage?
Und wenn nicht, warum nicht?
Na gut, nachdem man seitens der Stadt Verordnungen entweder nicht lesen kann oder will, werden wir das Ganze einfach zur Anzeige bringen. Dann schauen wir Mal, wie schnell die Stadtverwaltung dann schreit
Kann denn jetzt jemand verbindlich von offizieller Seite Auskunft geben ob das Ganze jetzt rechtens ist oder nicht? Ganz sicher scheint man sich ja in der Stadtverwaltung nicht zu sein ( oder eben schon )? Sonst würde es schon längst eine kompetente Meldung dazu geben!
Einfach aussitzen siehe Kitzloch, Zillertal, St Anton usw. ...
Einfach aussitzen siehe Kitzloch, Zillertal, St Anton usw. ...
Es ist eindeutig, nämlich nicht erlaubt und das weiß man auch...
Ich war ganz froh, dass es vor Weihnachten zumindest irgendetwas nettes gab, das man mit Kindern machen konnte. Sah auch keinerlei Gefahr bei der Abwicklung. Im Freien, Maskenpflicht, als wir dort waren hielten alle Abstand ein. Dass es da "Grinche" gibt, die Anzeigen erstatten, finde ich etwas traurig.
Das ist hier nicht relevant ob es nett ist oder nicht dass es nett ist finde ich auch!
Die Frage ist ob es legal und damit gesetzlich gedeckt ist!
Es geht nicht an dass der. Alpenzoo geschlossen halten muss und schauen muss wie er über die Runden kommt und ein „Günstling“ offen halten kann trotz ausdrücklichen Verbot und nichts wird dagegen unternommen!
Die Frage ist ob es legal und damit gesetzlich gedeckt ist!
Es geht nicht an dass der. Alpenzoo geschlossen halten muss und schauen muss wie er über die Runden kommt und ein „Günstling“ offen halten kann trotz ausdrücklichen Verbot und nichts wird dagegen unternommen!
Ist da jemand?
Sehr geehrte Damen und Herren, das Bundesministerium für Soziales hat in der Zeit vom 17.11.2020 bis 08.02.2021 das Offenhalten von Parks unabhängig von der Entgeltlichkeit erlaubt. Parks waren gemäß der Definition als nicht geschlossene Freizeiteinrichtungen zu verstehen und konnten daher geöffnet bleiben. Dem Betreiber des Lichterparks Lumagica lag eine dementsprechende schriftliche Bestätigung des Bundesministeriums für Soziales vor. Dass ein Offenhalten von Parks während des oben erwähnten Zeitraum erlaubt war, konnte auf der Homepage des Bundesministerium für Soziales in den FAQ: Alltag, Familie, Sport und Freizeit nachgelesen werden. Grundsätzlich sei noch angemerkt, dass für die Einhaltung der Vorgaben der COVID-Verordnungen die Landespolizeidirektion Tirol bzw. das Stadtpolizeikommando Innsbruck zuständig ist.
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