Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Karwendelbrücke: Verkehrsbehinderung und Gefährdung durch sitzende und schlafende Obdachlose Tag und Nacht
Meldungsnummer | 402/2023 |
Erstellt am | 20.06.2023 um 18:05 Uhr |
Kategorie |
MÜG (Lärm, ruhender Verkehr)
|
Standort |
Karwendelbrücke 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 25.07.2023 |
Dauer | 34 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Der Fuss- und Radverkehr auf der Karwendelbrücke wird immer noch von sitzenden und lagernden Personen behindert!
Heute sitzen dort sogar 3 Personen.
Trotz mehrerer Bürgermeldungen hat sich die Situation nicht verändert.
PS: Entlang des Innufers ist ausreichend Platz zum Sitzen.
Ich bitte um Hilfe und endlich eine Lösung des Problems.
Heute sitzen dort sogar 3 Personen.
Trotz mehrerer Bürgermeldungen hat sich die Situation nicht verändert.
PS: Entlang des Innufers ist ausreichend Platz zum Sitzen.
Ich bitte um Hilfe und endlich eine Lösung des Problems.
KOMMENTARE
Sehr geehrte Melderin,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Mag. Klaus Feistmantl, Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen (MÜG), Tel. Nr. +43 512 5360 8176, post.sicherheit@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
David Haberl
Stadtmagistrat Innsbruck
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Mag. Klaus Feistmantl, Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen (MÜG), Tel. Nr. +43 512 5360 8176, post.sicherheit@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
David Haberl
Stadtmagistrat Innsbruck
Sehr geehrte Frau O., werter Herr F.!
Wir, von der Allgemeinen Sicherheit, haben seit 16.06. folgende Schritte unternommen:
Tägliche Bestreifung, 1-2x, des Areals und Dokumentation der Situation (mit Ansprache/ Gespräch). Verbindungsaufnahme mit dem Verein für Obdachlose/ Teestube (führt auch Besuche vor Ort durch, darüber darf inhaltlich keine Auskunft erteilt werden). Auch die Polizei wurde informiert. Ebenso wurden andere Fachdienststellen damit befasst.
Ich darf dazu festhalten, dass im Personalpool des Amtes Allgemeine Sicherheit kein sozialarbeiterisches Personal vorhanden ist.
Dies ist für uns ein herausforderndes Thema, wobei festgehalten werden muss, dass niemand, so auch in diesem Fall, "entfernt" werden kann. Bei der betreffenden Person wurden Angebote für Unterkunft, Verpflegung etc. gemacht, um hier insbesondere für die Person eine Verbesserung zu erlangen.
Ich darf Ihnen des Weiteren versichern, dass es für besagte Person – wie in fast allen ähnlich gelagerten Fällen – ausreichend Hilfs- und Unterstützungsangebote gibt. Niemand MUSS in Innsbruck dauerhaft auf der Straße leben. Allerdings kommt es vor, dass die entsprechenden Angebote nicht angenommen werden. Meist sind psychische Erkrankungen und/oder Sucht-Biographien der Grund, dass sich diese Menschen nicht oder nur widerwillig helfen lassen. Wir werden weiterhin versuchen, mit dem Mann eine Lösung zu finden.
Gegen den Willen des Betroffenen Zwangsmaßnahmen zu setzen – wie etwa die zwangsweise Unterbringung in einer Betreuungseinrichtung – ist weder rechtlich möglich noch langfristig zielführend.
Sollten Sie sich bedroht fühlen, oder bedroht werden, bitte zögern Sie nicht die nächste Polizeidienststelle zu verständigen!
Abschließend darf ich mich für Ihre Sorge bedanken und Ihnen versichern, dass wir sicher nicht wegschauen und stehe auch gerne telefonisch für Fragen zur Verfügung.
BG,
Klaus Feistmantl
Wir, von der Allgemeinen Sicherheit, haben seit 16.06. folgende Schritte unternommen:
Tägliche Bestreifung, 1-2x, des Areals und Dokumentation der Situation (mit Ansprache/ Gespräch). Verbindungsaufnahme mit dem Verein für Obdachlose/ Teestube (führt auch Besuche vor Ort durch, darüber darf inhaltlich keine Auskunft erteilt werden). Auch die Polizei wurde informiert. Ebenso wurden andere Fachdienststellen damit befasst.
Ich darf dazu festhalten, dass im Personalpool des Amtes Allgemeine Sicherheit kein sozialarbeiterisches Personal vorhanden ist.
Dies ist für uns ein herausforderndes Thema, wobei festgehalten werden muss, dass niemand, so auch in diesem Fall, "entfernt" werden kann. Bei der betreffenden Person wurden Angebote für Unterkunft, Verpflegung etc. gemacht, um hier insbesondere für die Person eine Verbesserung zu erlangen.
Ich darf Ihnen des Weiteren versichern, dass es für besagte Person – wie in fast allen ähnlich gelagerten Fällen – ausreichend Hilfs- und Unterstützungsangebote gibt. Niemand MUSS in Innsbruck dauerhaft auf der Straße leben. Allerdings kommt es vor, dass die entsprechenden Angebote nicht angenommen werden. Meist sind psychische Erkrankungen und/oder Sucht-Biographien der Grund, dass sich diese Menschen nicht oder nur widerwillig helfen lassen. Wir werden weiterhin versuchen, mit dem Mann eine Lösung zu finden.
Gegen den Willen des Betroffenen Zwangsmaßnahmen zu setzen – wie etwa die zwangsweise Unterbringung in einer Betreuungseinrichtung – ist weder rechtlich möglich noch langfristig zielführend.
Sollten Sie sich bedroht fühlen, oder bedroht werden, bitte zögern Sie nicht die nächste Polizeidienststelle zu verständigen!
Abschließend darf ich mich für Ihre Sorge bedanken und Ihnen versichern, dass wir sicher nicht wegschauen und stehe auch gerne telefonisch für Fragen zur Verfügung.
BG,
Klaus Feistmantl
vielen Dank für Ihre Bemühungen...
Nach wie vor blockieren ein Obdachloser permanent und eine weitere Person regelmäßig die Karwendelbrücke.
Die Brücke ist als Verkehrsverbindung für Radfahrer und Fussgänger vorgesehen und nicht zum Sitzen und Wohnen. Dafür gibt es am Inn entlang ausreichend Platz.
Da die Karwendelbrücke sehr schmal ist, müssen sich Fussgänger und Fahrradfahrer ohnehin eine Fahrspur für jede Richtung teilen.
Ist das nicht eine Verkehrsbehinderung und Verkehrsgefährdung? Meiner Meinung nach JA!
Wegen den erzwungenen Ausweichmanövern können Unfälle mit Personenschäden passieren.
Bereits mit Bürgermeldung vom 16.06.2023 378/2023 wurde auf die Unfallgefahr hingewiesen und ein Fast-Unfall gemeldet.
Ist es trotz dieser Verkehrsgefährdung nicht möglich die Brücke mit Hilfe der Polizei von blockierenden Personen freizuhalten?
Nach wie vor blockieren ein Obdachloser permanent und eine weitere Person regelmäßig die Karwendelbrücke.
Die Brücke ist als Verkehrsverbindung für Radfahrer und Fussgänger vorgesehen und nicht zum Sitzen und Wohnen. Dafür gibt es am Inn entlang ausreichend Platz.
Da die Karwendelbrücke sehr schmal ist, müssen sich Fussgänger und Fahrradfahrer ohnehin eine Fahrspur für jede Richtung teilen.
Ist das nicht eine Verkehrsbehinderung und Verkehrsgefährdung? Meiner Meinung nach JA!
Wegen den erzwungenen Ausweichmanövern können Unfälle mit Personenschäden passieren.
Bereits mit Bürgermeldung vom 16.06.2023 378/2023 wurde auf die Unfallgefahr hingewiesen und ein Fast-Unfall gemeldet.
Ist es trotz dieser Verkehrsgefährdung nicht möglich die Brücke mit Hilfe der Polizei von blockierenden Personen freizuhalten?
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