Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Erdreichschaden durch Öl&Benzin aus Motorrad
Meldungsnummer | 556/2024 |
Erstellt am | 21.05.2024 um 12:33 Uhr |
Kategorie |
MÜG (Lärm, ruhender Verkehr)
|
Standort |
Amthor 18a 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 24.05.2024 |
Dauer | 2 Tage |
BESCHREIBUNG
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Ein seit über 10 Jahren abgestelltes und nicht fahrbereites Motorrad, stürzt immer wieder um. Im gestürzten Zustand als auch durch den verrosteten Zustand treten Giftstoffe aus. Ausgetretener Treibstoff und Öl sickern laufend in das Erdreich und vergiften dieses nachhaltig mehrerer Meter tief. Unmittelbar daneben befinden Landwirtschaftlichen Flächen für Nahrungsmittelanbau.
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Meldung. Das Fahrzeug wurde von unserer Streife mehrfach kontrolliert. Ein Austritt von Betriebsmitteln konnte nicht festgestellt werden. Für eine Abschleppung des Fahrzeugs nach der Straßenverkehrsordnung liegt keine Rechtsgrundlage vor.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe
vielen Dank für Ihre Meldung. Das Fahrzeug wurde von unserer Streife mehrfach kontrolliert. Ein Austritt von Betriebsmitteln konnte nicht festgestellt werden. Für eine Abschleppung des Fahrzeugs nach der Straßenverkehrsordnung liegt keine Rechtsgrundlage vor.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand
Ing. Christian Schneider, Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen (MÜG), Tel. Nr. +43 512 5360 8176, post.sicherheit@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice