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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Einsatzfahrzeuge / Dienstfahrzeuge

Meldungsnummer 229/2022
Erstellt am 16.05.2022 um 06:12 Uhr
Kategorie MÜG (Lärm, ruhender Verkehr)
Standort Südtiroler Platz
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 16.05.2022
Dauer 4 Stunden
BESCHREIBUNG
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Nachdem meine letzte Meldung dazu auf wundersame Weise verschwunden ist, hier nochmals die Frage zum ruhenden Verkehr: gelten Privatfahrzeuge der Beamten als Fahrzeuge im Sinne der Ausnahme siehe Bild und wenn ja, warum (bitte Verweis auf entsprechende gesetzliche Regelung)?
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 16.05.2022 um 10:51 Uhr
Titel: AW: Einsatzfahrzeuge / Dienstfahrzeuge
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Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Privatfahrzeuge der Beamten gelten in der Regel nicht als Fahrzeuge im Sinne dieser Ausnahme. Bitte bedenken Sie jedoch, dass ein „Fahrzeug des öffentl. Sicherheitsdienstes“ nicht zwangsläufig als solches erkennbar ist. Es gibt auch Fahrzeuge für verdeckte Ermittlungen. Für eine weitere Erörterung, wer aller auf dem Parkplatz vor einer Polizeiinspektion stehen darf, wenden Sie sich bitte an die Landespolizeidirektion.

Zu Ihrer Bemerkung, dass Ihre Bürgermeldung #221/2022 „auf wundersame Weise verschwunden“ sei, darf ich Ihnen – nach Rücksprache mit der Firma, die das Portal Bürgermeldungen betreibt – mitteilen, dass die Bürgermeldung #221/2022 mit dem Titel „Definition eines Einsatzfahrzeuges“, erstellt von User B.T. am 12.05.2022 um 07:09 Uhr, angenommen am 12.05.2022 um 10:01 Uhr, von ebendiesem User B.T., dem Ersteller der Bürgermeldung, am 14.05.2022 um 18:49:44 Uhr gelöscht wurde.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 17.05.2022 um 06:18 Uhr
Titel: AW: AW: Einsatzfahrzeuge / Dienstfahrzeuge
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Also ICH habe nichts gelöscht, soviel steht fest. Aber im Behaupten von nachweislich falschen Sachverhalten (siehe Meldungen bezüglich der Erreichbarkeit der MÜG) ist das letzte Wort ja auch noch nicht gesprochen, nehmen wir das also auf die Liste. Und die Datenschutzgeschichte weiter sich auch immer mehr aus, Sie sollten langsam vorsichtiger sein, manche lassen sich nämlich nicht mehr alles gefallen.

Ich bin allerdings auch nicht ganz von gestern und erkenne polizeiliche Zivilfahrzeuge durchaus. Ich bin aber davon überzeugt, dass bspw blitzblaue Kias mit rosa Plüschwürfeln am Innenspiegel nicht dazu zählen.

Wer wäre denn für die Ahndung von Parkvergehen in diesem Bereich zuständig, die müg von wegen ruhender Verkehr oder ?
 
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 16.05.2022 um 20:18 Uhr
Titel: AW: Einsatzfahrzeuge / Dienstfahrzeuge
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Wenn der Sachverhalt so ist, wie er da steht, ist das ziemlich peinlich.
 
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