Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Beschwerde Konzert im Messepark
Meldungsnummer | 431/2022 |
Erstellt am | 29.07.2022 um 21:39 Uhr |
Kategorie |
MÜG (Lärm, ruhender Verkehr)
|
Standort |
Ing.-Etzel-Straße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 6 Kommentare |
Erledigt am | 19.08.2022 |
Dauer | 20 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
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von 5 (
Sehr geschätzte Damen und Herren !
Am 29.07.2022 wurde vom Veranstaltungsamt ein Konzert im neuen Messepark bewilligt. Das Konzert in diesem Ausmaße des Lärmpegel inmitten einer Wohngegend generell zu bewilligen ist schon fragwürdig genug was jedoch an diesem Abend stattfand ist absoluter Terror gegenüber uns Anrainern. Der Lärmpegel war in unseren Wohnungen trotz geschlossener Fenster so stark das man sich nicht mehr unterhalten konnte. Ein Konzert in einem Stadion ist dagegen ein Kammerkonzert. Als es begann zu regnen kamen die Veranstalter auf die glorreiche Idee das Konzert samt brachialer Musikanlage einfach in den Viaduktbogen der Zeughausgasse zu verlegen um dort mit gleicher Lautstärke weiter zu spielen. Welchen Resonanzraum so ein Bogen ergibt brauche ich hier wohl nicht zu erwähnen. Kinder in unserem Wohnblock weinten weil sie aus dem Schlaf gerissen wurden und im Hof konnte man sich nur mehr mit gegenseitigem anschreien verständigen. Das ein Konzert mit so einem deratigen Lärmpegel inmitten eines Wohnviertels genehmigt wird ist ein Hohn für alle hier lebenden Bürger:innen ! Das Konzert sollte auch um 21 Uhr enden und um 21:20 Uhr wird immer noch zur selben Lautstärke gespielt.
Das alles für maximal 25 !!!!!!! Konzertbesucher . Der Anruf bei der MÜG wurde als einer von zahlreichen anderen zur Kenntnis genommen aber auch nicht mehr. Es ist mit Sicherheit nicht die Art und Weise wie man den Anrainern diesen Park nahe legen möchte. Konzerte ja aber alles mit Maß und Ziel !!!! Es wurden auch von vielen Anrainern Videos erstellt und ich bin mal gespannt wo wir diese wiederfinden. Medial mit Sicherheit.
Das kann NICHT der Sinn und Zweck des neuen Messeparks sein dass Hunderte Anrainer darunter leiden müssen weil 25 Konzertbesucher glauben einer Band zugröllen zu müssen welche glaubt Lautstärke alleine sei Musik !!!
Mit freundlichen Grüßen ein Anrainer von zig erbosten der Kapuzinergasse, Zeughausgasse, Bienerstrasse und Claudiastrasse.
Am 29.07.2022 wurde vom Veranstaltungsamt ein Konzert im neuen Messepark bewilligt. Das Konzert in diesem Ausmaße des Lärmpegel inmitten einer Wohngegend generell zu bewilligen ist schon fragwürdig genug was jedoch an diesem Abend stattfand ist absoluter Terror gegenüber uns Anrainern. Der Lärmpegel war in unseren Wohnungen trotz geschlossener Fenster so stark das man sich nicht mehr unterhalten konnte. Ein Konzert in einem Stadion ist dagegen ein Kammerkonzert. Als es begann zu regnen kamen die Veranstalter auf die glorreiche Idee das Konzert samt brachialer Musikanlage einfach in den Viaduktbogen der Zeughausgasse zu verlegen um dort mit gleicher Lautstärke weiter zu spielen. Welchen Resonanzraum so ein Bogen ergibt brauche ich hier wohl nicht zu erwähnen. Kinder in unserem Wohnblock weinten weil sie aus dem Schlaf gerissen wurden und im Hof konnte man sich nur mehr mit gegenseitigem anschreien verständigen. Das ein Konzert mit so einem deratigen Lärmpegel inmitten eines Wohnviertels genehmigt wird ist ein Hohn für alle hier lebenden Bürger:innen ! Das Konzert sollte auch um 21 Uhr enden und um 21:20 Uhr wird immer noch zur selben Lautstärke gespielt.
Das alles für maximal 25 !!!!!!! Konzertbesucher . Der Anruf bei der MÜG wurde als einer von zahlreichen anderen zur Kenntnis genommen aber auch nicht mehr. Es ist mit Sicherheit nicht die Art und Weise wie man den Anrainern diesen Park nahe legen möchte. Konzerte ja aber alles mit Maß und Ziel !!!! Es wurden auch von vielen Anrainern Videos erstellt und ich bin mal gespannt wo wir diese wiederfinden. Medial mit Sicherheit.
Das kann NICHT der Sinn und Zweck des neuen Messeparks sein dass Hunderte Anrainer darunter leiden müssen weil 25 Konzertbesucher glauben einer Band zugröllen zu müssen welche glaubt Lautstärke alleine sei Musik !!!
Mit freundlichen Grüßen ein Anrainer von zig erbosten der Kapuzinergasse, Zeughausgasse, Bienerstrasse und Claudiastrasse.
KOMMENTARE
Ich schließe mich dieser Beschwerde als Anrainer der Kapuzinergasse vollinhaltlich an. Wir sind durch die Bogenlokale, eine Art "Innsbrucker Ballermann", sowieso schon lärmgeplagt. Der Park sollte doch eigentlich der Erholung dienen und nicht ständig für laute Spektakel zur Verfügung gestellt werden. Wenn die MÜG hier ständig wegsieht, ist mir nicht mehr klar, wofür es diese Einrichtung eigentlich gibt.
Und oh welch Wunder, KEINE Reaktion. Ganz im Gegenteil, der Lärm geht täglich weiter ....
An die Veranstalter: ohne unzumutbarem Lärm sollte ein Feiern wohl auch möglich sein. Rücksicht müsste m.E. das oberste Gebot sein. Danke.
PS: Ab spätestens 20h sollte in IBK kein künstlicher Lärm mehr erzeugt werden. Maximal Zimmerlautstärke und im Freien schon gar nicht.
Siehe auch Lärmschutzverordnung der Stadt Innsbruck §4 ( https://tinyurl.com/laermschutzibk ), die aus gutem Grund zum Schutz der lärmgeplagten Bürger unserer Stadt besteht!
PS: Ab spätestens 20h sollte in IBK kein künstlicher Lärm mehr erzeugt werden. Maximal Zimmerlautstärke und im Freien schon gar nicht.
Siehe auch Lärmschutzverordnung der Stadt Innsbruck §4 ( https://tinyurl.com/laermschutzibk ), die aus gutem Grund zum Schutz der lärmgeplagten Bürger unserer Stadt besteht!
Sehr geehrter Herr P.
Die von Ihnen angesprochene Veranstaltung am 29.07.2022 wurde unsererseits mittels Bescheid bis längstens 21.00 Uhr zur Kenntnis genommen. Eine der Bescheidauflagen beinhaltet, dass bei Anrainerbeschwerden die Lautstärke entsprechend zu reduzieren ist. Bei Veranstaltungen im Sinne des Tiroler Veranstaltungsgesetzes ist die Landespolizeidirektion Tirol als Überwachungsbehörde zuständig. Hinsichtlich der Verlegung in den Viaduktbogen der Zeughausgasse ist uns nicht bekannt, dass eine solche genehmigt worden wäre. Sollte es zu Lärmbelästigungen im Rahmen von Veranstaltungen kommen, bitten wir Sie um direkte Kontaktaufnahme mit der örtlich zuständigen Polizeiinspektion.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Fikerle
Die von Ihnen angesprochene Veranstaltung am 29.07.2022 wurde unsererseits mittels Bescheid bis längstens 21.00 Uhr zur Kenntnis genommen. Eine der Bescheidauflagen beinhaltet, dass bei Anrainerbeschwerden die Lautstärke entsprechend zu reduzieren ist. Bei Veranstaltungen im Sinne des Tiroler Veranstaltungsgesetzes ist die Landespolizeidirektion Tirol als Überwachungsbehörde zuständig. Hinsichtlich der Verlegung in den Viaduktbogen der Zeughausgasse ist uns nicht bekannt, dass eine solche genehmigt worden wäre. Sollte es zu Lärmbelästigungen im Rahmen von Veranstaltungen kommen, bitten wir Sie um direkte Kontaktaufnahme mit der örtlich zuständigen Polizeiinspektion.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Fikerle
Sehr geschätzte Damen und Herren !
In Bezug auf Ihre Antwort ist festzuhalten das die Polizei von mehreren dutzenden Anrainern verständigt wurde welche NICHTS unternahm sondern sogar noch die Erlaubnis erteilte in den Viaduktbogen zu übersiedeln. Wenn man einen Bescheid für ein Konzert inmitten von einem Wohngebiet erteilt sollte man auch als zuständige Behörde dafür Sorge tragen das die Auflagen eingehalten werden ! Einen derartigen Bescheid überhaupt zu genehmigen ist ja schon eine Zumutung für alle Anrainer . Die MÜG als Behörden interne Institution fand auch trotz dutzenden Anrufen nicht der Mühe Wert sich selbst vor Ort ein Bild zu machen. Sie hätte dann nicht nur den weitaus überschritten Lärmpegel selbst festgestellt sondern auch gesehen wieviele Anrainer sich bereits sehr verärgert vor Ort eingefunden hatten. Aber wie man sieht sind die Anrainer weniger Wert als ein Rockkonzert für eine Handvoll Publikum ( gezählte 37 Besucher !!!! ) .
MfG Plangger
In Bezug auf Ihre Antwort ist festzuhalten das die Polizei von mehreren dutzenden Anrainern verständigt wurde welche NICHTS unternahm sondern sogar noch die Erlaubnis erteilte in den Viaduktbogen zu übersiedeln. Wenn man einen Bescheid für ein Konzert inmitten von einem Wohngebiet erteilt sollte man auch als zuständige Behörde dafür Sorge tragen das die Auflagen eingehalten werden ! Einen derartigen Bescheid überhaupt zu genehmigen ist ja schon eine Zumutung für alle Anrainer . Die MÜG als Behörden interne Institution fand auch trotz dutzenden Anrufen nicht der Mühe Wert sich selbst vor Ort ein Bild zu machen. Sie hätte dann nicht nur den weitaus überschritten Lärmpegel selbst festgestellt sondern auch gesehen wieviele Anrainer sich bereits sehr verärgert vor Ort eingefunden hatten. Aber wie man sieht sind die Anrainer weniger Wert als ein Rockkonzert für eine Handvoll Publikum ( gezählte 37 Besucher !!!! ) .
MfG Plangger
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