Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Autowrack auf Parkplatz
Meldungsnummer | 1492/2024 |
Erstellt am | 10.12.2024 um 14:07 Uhr |
Kategorie |
MÜG (Lärm, ruhender Verkehr)
|
Standort |
Heiligwasserweg 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 11.12.2024 |
Dauer | 21 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Es steht ein Autowrack seit Wochen auf dem südlichsten Parkplatz der Alten Talstation Patscherkofelbahn
KOMMENTARE
Guten Tag!
Das Fahrzeug steht auf Privatgrund, ein Einschreiten ist für uns hier nicht möglich.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe
Das Fahrzeug steht auf Privatgrund, ein Einschreiten ist für uns hier nicht möglich.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe
privatgrund?
wem gehört der grund?
der patscherkofelbahn?
wem gehört die patscherkofelbahn?
aber:
vermutlich übungsobjekt der ff igls????
wem gehört der grund?
der patscherkofelbahn?
wem gehört die patscherkofelbahn?
aber:
vermutlich übungsobjekt der ff igls????
Liebes MÜG-Team.
Ihr macht es euch hier wohl zu einfach, denn auch auf "Privatgrund" darf die MÜG ebenfalls einschreiten, wenn hier die StVo gilt, was bei öffentlichen Verkehrsflächen zu bejahen ist (unabhäng ob Privatgrundstück oder nicht).
Siehe dazu: https://helpv2.orf.at/stories/1685631/index.html
Bitte daher um erneute Prüfung des Missstands.
DANKE.
Ihr macht es euch hier wohl zu einfach, denn auch auf "Privatgrund" darf die MÜG ebenfalls einschreiten, wenn hier die StVo gilt, was bei öffentlichen Verkehrsflächen zu bejahen ist (unabhäng ob Privatgrundstück oder nicht).
Siehe dazu: https://helpv2.orf.at/stories/1685631/index.html
Bitte daher um erneute Prüfung des Missstands.
DANKE.
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https://www.innsbruck.gv.at/mueg
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Kontakt:
Referat Öffentliche Ordnung
Schlachthofgasse 1, 6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 5360 1272
Mail: post.sicherheit@innsbruck.gv.at