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Tumlerpark Park - Bergisel / Grillverbot -> allgemein verständliche Beschilderung

Meldungsnummer 92/2021
Erstellt am 01.02.2021 um 11:21 Uhr
Kategorie Kinderspielplätze, Sportplätze, Grünanlagen
Standort Hohlweg/Bergiselweg
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 22.02.2021
Dauer 21 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren vom Amt für Grünanlagen!

Am gestrigen Sonntag, 31.01.21, wurde nachmittags erstmals in diesem Jahr ein weithin sichtbares Grillfeuer von acht Personen - ohne Einhaltung der COVID-Bestimmungen- entfacht. Nach einiger Zeit wurde diese Aktion von zwei Mitarbeitern der MÜG aufgelöst.
Das "einsprachige" Hinweisschild "Grillverbot" befindet sich bei Zugang Hohlweg und wurde letztes Jahr bereits oftmals übersehen, negiert und auch aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nicht wahrgenommen. Dazu kommt noch, dass der Zugang zum Park auch über den Weg beim Haus Hohlweg 2 erfolgt und hier gibt es keine Beschilderung.
Wir, die unmittelbaren AnrainerInnen, hätten einen Vorschlag:
Das Hinweisschild beim Hohlweg durch ein mehrsprachiges Hinweisschild ersetzen und beim ehemaligen Grillplatz im Park ein Grillverbotsschild (Verbotszeichen "Grillen verboten") analog einem Verbots-Verkehrzeichen aufzustellen. Dieses Schild wäre dann
auch für MitbürgerInnen anderer Muttersprachen verständlich.

DANKE!
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 02.02.2021 um 12:25 Uhr
Titel: AW: Tumlerpark Park - Bergisel / Grillverbot -> allgemein verständliche Beschilderung
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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihr Mail.

So wie in allen anderen unseren Anlagen ist auch im Tummlerpark das Verbot des Anlegens oder Unterhaltens von Feuerstellen sowie das Verbot der Benützung von Grill- und Kochgeräten auf den entsprechenden Park- und Spielplatzordnungstafeln kundgetan.
Nachdem im Tummlerpark lange Zeit ein Grillplatz war wurden zusätzlich weitere Schilder angebracht welche auf das seit Juni 2020 bestehende Grillverbot hinweisen.
Durch diese Maßnahme, in Verbindung mit den Kontrollen durch die mobile Überwachungsgruppe, konnten die durch das Grillen
entstandenen Beeinträchtigungen von Anrainern verhindert werden.
Wenn jetzt trotz der vorhandenen Beschilderung gelegentlich Personen im Tummlerpark grillen ist das, gleich wie in etlichen anderen unserer Anlagen, in der Regel nicht auf Unwissenheit zurückzuführen.

Unabhängig davon werden wir, wie von Ihnen vorgeschlagen, die vorhandene Beschilderung optimieren und mit entsprechenden Piktogrammen auf das Grillverbot hinweisen. Mehrsprachige Tafeln sind jedoch nicht vorgesehen.


Freundliche Grüße!
Thomas Klingler
Amt für Grünanlagen


 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 22.02.2021 um 14:51 Uhr
Titel: AW: Tumlerpark Park - Bergisel / Grillverbot -> allgemein verständliche Beschilderung
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Sehr geehrter Herr G.

in gegenständlicher Angelegenheit kann ich Ihnen mitteilen, dass wir heute zwei zusätzliche Tafeln "Grillverbot" am
Tumlerpark angebracht haben.

Freundliche Grüße!
Thomas Klingler
Amt für Grünanlagen
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 22.02.2021 um 16:19 Uhr
Titel: AW: Tumlerpark Park - Bergisel / Grillverbot -> allgemein verständliche Beschilderung
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Sehr geehrter Herr Klingler!

Herzlichen Dank für die rasche Erledigung.


An dieser Stelle möchte ich auch namens der AnrainerInnen bei den zwei zuständigen Grünanlagen-Mitarbeitern für die ganzjährige mustergültige Pflege und Sauberhaltung des Parks bedanken.


Mit freundlichen Grüßen


Dietmar Gscheidlinger

 
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