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Sonnenhang: Wiese ist ein Hundeklo

Meldungsnummer 232/2021
Erstellt am 19.04.2021 um 11:57 Uhr
Kategorie Kinderspielplätze, Sportplätze, Grünanlagen
Standort Anna-Stainer-Knittel-Weg 7
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 21.04.2021
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Gerade sind mein Sohn und ich 15 Minuten durch die Grünfläche „Sonnenhang“ am Anna-Stainer-Knittel-Weg gegangen und haben 18 große Hundehaufen gezählt. Die Wiese ist ein einziges Hundeklo! Es wohnen sehr viele Kinder in den Blöcken rundherum und vor dem Spielen müssen wir Eltern immer zuerst viele Haufen entfernen. Viele Hundebesitzer halten sich nicht an das Entfernen der Kothaufen, obwohl es eine Sackstation gibt. Wie mir ein Herr von der MÜG erklärt hat, müssten die Hunde-Besitzer in flagranti erwischt werden. Dies ist natürlich unrealistisch.
Ich schlage einen Zaun um den großen Teil der Wiese vor, damit Kinder und Studenten ohne hygienische Gefährdung Spielen können. Zumindest das, wenn es schon seit Jahren keine Spielgeräte gibt!
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Pfister
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 21.04.2021 um 10:57 Uhr
Titel: AW: Sonnenhang: Wiese ist ein Hundeklo
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Sehr geehrte Frau P.

vielen Dank für Ihre Meldung.
Leider gibt es immer noch etliche unbelehrbare Hundehalter/innen, welche sich nicht an die geltenden Regeln halten.
Die für die gegenständliche Grünfläche geltende Parkordnung besagt unter anderem, dass Hunde von Rasen- bzw. Grünflächen, von Pflanzungen sowie von Sandkästen unbedingt fernzuhalten sind. Die Entsorgung von Hundekot durch den Hundehalter ist selbstverständlich auch vorgeschrieben.
Für die Kontrolle der Einhaltung dieser Regeln ist die mobile Überwachungsgruppe der Stadt zuständig. Ich werde Ihre Meldung daher
auch an die dortige Dienststelle mit der Bitte um verstärkte Kontrolle der Anlage weitergeben.
Hilfreich für die dortigen Mitarbeiter ist die Meldung von aktuellen Vergehen unter 0512 5360 1272. Diese Nummer ist täglich 24 Stunden erreichbar.
Die von Ihnen vorgeschlagene Einzäunung der Parkanlage ist unsererseits nicht vorgesehen.

Hinsichtlich der Spielgeräte möchte ich festhalten, dass diese Fläche immer als Parkanlage und nicht als Spielplatz vorgesehen
war. Die Bereitstellung von Spielflächen für Kinder der dortigen Wohnanlagen ist laut Bauordnung durchaus auch Aufgabe der
Wohnbauträger.



Freundliche Grüße!
Thomas Klingler
Amt für Grünanlagen
 
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