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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Beleuchtung Kranebitter Sportplatz Sauerweinwiese
Meldungsnummer | 166/2022 |
Erstellt am | 14.04.2022 um 21:21 Uhr |
Kategorie |
Kinderspielplätze, Sportplätze, Grünanlagen
|
Standort |
Kranebitter Allee 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 19.04.2022 |
Dauer | 4 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Für uns Jugendliche aus Kranebitten und auch anderen Besuchern wäre es super, wenn man den Sportplatz am Abend ganzjährig länger nutzen könnte.
Vielleicht wäre es möglich, den Sportplatz zu beleuchten- eventuell mittels Photovoltaik ( würde sich bei der Lage anbieten).
Vielen Dank für ihre Bemühungen !!!
Vielleicht wäre es möglich, den Sportplatz zu beleuchten- eventuell mittels Photovoltaik ( würde sich bei der Lage anbieten).
Vielen Dank für ihre Bemühungen !!!
KOMMENTARE
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Laut Spielplatzordnung ist die Nutzung unserer Anlagen grundsätzlich bis 22:00 Uhr erlaubt.
Zum Wohle von Anrainern der vom Amt für Grünanlagen betreuten, öffentlich zugänglichen, Spiel- und Sportplätze werden unsere
Anlagen jedoch nicht beleuchtet.
Durch diese "saisonabhängige" Benutzungsmöglichkeit der Plätze ist gewährleistet, dass die Anrainer nicht jahresdurchgängig bis
22:00 Uhr die, zeitweise auch lärmintensive, Nutzung der Flächen hinnehmen müssen.
Schöne Grüße!
Thomas Klingler
Amt für Grünanlagen