Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Platz der Mülltonnen - Müllabfuhr
Meldungsnummer | 703/2022 |
Erstellt am | 29.10.2022 um 12:07 Uhr |
Kategorie |
IKB - Abfallwirtschaft
|
Standort |
Radetzkystraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 02.11.2022 |
Dauer | 3 Tage |
BESCHREIBUNG
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Feiertagsbedingt wurden unzählige Mülltonnen am Freitag Abend in der Feuerwehr Zone und am Behinderten Parkplatz abgestellt. Wurde vergessen für eine so große Wohnanlage die wöchentliche Abholung das räumlich und organisatorisch besser zu planen?
KOMMENTARE
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Bürgermeldung.
Wir kümmern uns um die Bearbeitung Ihres Anliegens und informieren Sie im Anschluss.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr IKB-Kundenservice
vielen Dank für Ihre Bürgermeldung.
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Ihr IKB-Kundenservice
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Bereitstellung der Behälter obliegt in diesem Fall der Hausverwaltung. Grundsätzlich soll die Bereitstellung natürlich so erfolgen, dass keine Behinderung vorliegt. Wir haben die Meldung an die zuständige Hausverwaltung weitergeleitet, welche sich um die Angelegenheit kümmern wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr IKB-Kundenservice
Die Bereitstellung der Behälter obliegt in diesem Fall der Hausverwaltung. Grundsätzlich soll die Bereitstellung natürlich so erfolgen, dass keine Behinderung vorliegt. Wir haben die Meldung an die zuständige Hausverwaltung weitergeleitet, welche sich um die Angelegenheit kümmern wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr IKB-Kundenservice
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