Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Einfahrt verboten - lt. Verbotstafeln
(steht nach dem Einfahrt verboten mit Ausnahme Radfahrer Verbotsschild), also muss es auch für Radfahrer gelten!
Durchfahrt nur für Anwohner
Meldungsnummer | 180/2022 |
Erstellt am | 23.04.2022 um 18:14 Uhr |
Kategorie | Baustellen |
Standort |
Gerhart-Hauptmann-Straße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 02.05.2022 |
Dauer | 8 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
2 Bewertungen)
von 5 (
Obwohl am Anfang der Einbahnstraße ein Fahrverbot besteht, wenn man nicht Anwohner ist, fahren täglich viele einfach durch und ignorieren das Verbot. Auch die Fahrbahn entgegen (für Radfahrer sonst erlaubt) besteht Fahrverbot und trotzdem fahren Radfahrer durch!
Es kommt dabei zu schwierigen, oft auch gefährlichen Situationen
Es kommt dabei zu schwierigen, oft auch gefährlichen Situationen
KOMMENTARE
(steht nach dem Einfahrt verboten mit Ausnahme Radfahrer Verbotsschild), also muss es auch für Radfahrer gelten!
Sehr geehrter Herr A.,
herzlichen Dank für Ihre Meldung.
Wir haben daraufhin mit der Polizei und der Verkehrsbehörde Kontakt aufgenommen und letzten Donnerstag einen Lokalaugenschein durchgeführt.
Aufgrund der Leitungsbauarbeiten in der Gerhart-Hauptmann-Straße besteht im Moment in Einbahnrichtung ein KFZ-Fahrverbot ausgenommen Anrainerverkehr. Dieses Fahrverbot wird bereits im Vorfeld mittels großer, gelber Informationstafeln angekündigt. Da Anrainerverkehr neben den Bewohner:innen auch Lieferungen, Besuch, Zufahrt zu Betrieben etc. umfasst, ist ohne Anhaltung und Befragung keine Aussage möglich, ob ein Fahrzeug Anrainerverkehr ist oder nicht.
Letzte Woche hat daher das Verkehrsreferat des Stadtpolizeikommandos Innsbruck über eine Stunde lang kontrolliert, alle Fahrzeuge angehalten und die Fahrzeuglenker:innen nach ihrem Zielort (bzw Quellort) befragt. Dabei wurde festgestellt, dass ungefähr die Hälfte des Verkehrs kein Anrainerverkehr war. Es erfolgten Anzeigen und Verwarnungen. Die Polizeiinspektion Pradl wurde gebeten, in Zukunft Kontrollen dieser Art durchzuführen.
Zum Radfahrverbot: Im Baustellenbereich ist aufgrund der zu geringen Breite das Radfahren gegen die Einbahn verboten. Da in der ersten Bauphase das Baufeld im östlichen Teil der Gerhart-Hauptmann-Straße lag, durften Radfahrer:innen von der Amraser Straße kommend gegen die Einbahn einfahren. Mittlerweile ist das Baufeld nach Westen gewandert, sodass derzeit in diesem Bereich das Radfahren gegen die Einbahn leider nicht möglich ist. Als Radfahrer:in können Sie schiebend auf den Gehsteig ausweichen oder über die Philippine-Welser-Straße zufahren.
Freundliche Grüße
Martina Gura
Stadtmagistrat Innsbruck, Tiefbau
herzlichen Dank für Ihre Meldung.
Wir haben daraufhin mit der Polizei und der Verkehrsbehörde Kontakt aufgenommen und letzten Donnerstag einen Lokalaugenschein durchgeführt.
Aufgrund der Leitungsbauarbeiten in der Gerhart-Hauptmann-Straße besteht im Moment in Einbahnrichtung ein KFZ-Fahrverbot ausgenommen Anrainerverkehr. Dieses Fahrverbot wird bereits im Vorfeld mittels großer, gelber Informationstafeln angekündigt. Da Anrainerverkehr neben den Bewohner:innen auch Lieferungen, Besuch, Zufahrt zu Betrieben etc. umfasst, ist ohne Anhaltung und Befragung keine Aussage möglich, ob ein Fahrzeug Anrainerverkehr ist oder nicht.
Letzte Woche hat daher das Verkehrsreferat des Stadtpolizeikommandos Innsbruck über eine Stunde lang kontrolliert, alle Fahrzeuge angehalten und die Fahrzeuglenker:innen nach ihrem Zielort (bzw Quellort) befragt. Dabei wurde festgestellt, dass ungefähr die Hälfte des Verkehrs kein Anrainerverkehr war. Es erfolgten Anzeigen und Verwarnungen. Die Polizeiinspektion Pradl wurde gebeten, in Zukunft Kontrollen dieser Art durchzuführen.
Zum Radfahrverbot: Im Baustellenbereich ist aufgrund der zu geringen Breite das Radfahren gegen die Einbahn verboten. Da in der ersten Bauphase das Baufeld im östlichen Teil der Gerhart-Hauptmann-Straße lag, durften Radfahrer:innen von der Amraser Straße kommend gegen die Einbahn einfahren. Mittlerweile ist das Baufeld nach Westen gewandert, sodass derzeit in diesem Bereich das Radfahren gegen die Einbahn leider nicht möglich ist. Als Radfahrer:in können Sie schiebend auf den Gehsteig ausweichen oder über die Philippine-Welser-Straße zufahren.
Freundliche Grüße
Martina Gura
Stadtmagistrat Innsbruck, Tiefbau
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