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Ausnahme für Radfahrer

Meldungsnummer 508/2022
Erstellt am 25.08.2022 um 17:21 Uhr
Kategorie Baustellen
Standort Graßmayrstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 4 Kommentare
Erledigt am 26.08.2022
Dauer 15 Stunden
BESCHREIBUNG
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Wegen der Baustelle is die Graßmaier Straße ja nun schon länger gesperrt mit der außnahme für anreiner oder so ähnlich habe den genauen Wortlaut nicht im Kopf. Also Radfahrer ist es mir nun untersagt dort abzubiegen um den Fahrrad weg über die Brücke zu nutzen und auf der Brücke darf ich auch nicht fahen. Es wäre wünschenswert wenn Radfahrer auch bei der Einrichtung von Baustellen als vollwertige Verkehrsteilnehmer behandelt würden(sprich auf den Ausnahmen Schild erwähnt werden).
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 25.08.2022 um 17:52 Uhr
Titel: AW: Ausnahme für Radfahrer
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Sie wurden erwähnt... nämlich nicht. Genau so wie allen anderen Verkehrsteilnehmern ist es jedem nicht erlaubt in diese Straße aufgrund der Baustelle einzubiegen oder sie zu benutzen. Außer den Anrainern natürlich. Wo ist jetzt das Problem? Extrawurst nur weil 2 Räder benutzt werden? Fahren Sie einen Umweg und gut ist
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 25.08.2022 um 18:00 Uhr
Titel: AW: Ausnahme für Radfahrer
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Das Problem ist nur das ich als Radfahrer sehe das ich nicht den gewöhnlichen weg fahren darf (der prinzipiell frei ist) keine Option mehr habe irgendwo legal weiter zu fahren... Da die Brücke ja auch tabu ist
 
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Kommentar erstellt am: 25.08.2022 um 18:10 Uhr
Titel: AW: AW: Ausnahme für Radfahrer
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Okay. Naja Sie dürfen nicht fahren, aber wohl schieben.. den dies ist nach Definition der STVO kein fahren. Fußgänger dürfen diese Straße bzw. Brücke ja nutzen. Wer sein Fahrrad schiebt gilt als Fußgänger. Kleine Seitennote am Rande: Wer mit dem Fahrrad über einen Fußgängerstreifen fährt gilt nicht als Fußgänger und muss so laut STVO von Autofahrern nicht beachtet werden. Zwar blöde das hier anzuhängen aber das scheinen viele in Innsbruck zu vergessen das man vorher absteigen sollte und sein Fahrrad schieben muss
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 26.08.2022 um 09:10 Uhr
Titel: AW: Ausnahme für Radfahrer
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Sehr geehrter Herr D.,
herzlichen Dank für Ihre Meldung.
Nach Rücksprache mit der Behörde und der örtlichen Bauaufsicht kann ich Ihnen mittteilen, dass die Verordnung für die restlichen Bauarbeiten derart geändert wird, dass die Radfahrer:innen in Fahrtrichtung Olympiabrücke nun ebenfalls ausgenommen werden. Dadurch können die Radfahrer:innen wie vor der Baustelle zur Olympiabrücke fahren.
Dies ist nun möglich, da die Arbeiten an der Wasserleitung abgeschlossen wurden.
Freundliche Grüße
Martina Gura
Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für Tiefbau
 
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